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Position perfide ausgenutzt - Haft für Kinderschänder

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Dreieich - Das Landgericht Darmstadt hat einen 46-jährigen Dreieichenhainer zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Er hat seine Stieftochter und deren Cousinen über Jahre hinweg sexuell missbraucht. Von Silke Gelhausen-Schüßler

„Ich hasse dich! Ich hasse dich! Ich hasse dich!“, schreit die Ehefrau des Angeklagten und stürmt erregt aus Saal vier des Landgerichts Darmstadt. Sie ist so außer sich, weil Staatsanwältin Nicole Hilbrecht in ihrem Schlussvortrag nicht auf Details verzichten kann oder will. Auf Details über die sexuellen Übergriffe an ihrer Tochter, durch den Stiefvater jahrelang missbraucht. Die sitzt als Nebenklägerin (28) nur durch ein Glasgeländer getrennt eine Reihe vor ihr und fängt ebenfalls an zu weinen.

Und sie ist nicht die Einzige. Rechts und links neben der jungen Frau befinden sich ihre beiden Cousinen (26 und 22), die das üble Schicksal teilen. Alle drei haben sich getraut, gegen den angeklagten 46-jährigen Dreieichenhainer auszusagen, nachdem sie jahrelang aus Angst, Scham und vom Peiniger eingeredeten Schuldgefühlen geschwiegen hatten. Ein Zufall brachte die im Zeitraum Anfang 1999 bis Ende 2008 in Dreieich, Lich und Schweinfurt begangenen Taten ans Licht.

Jetzt ist dem Mann der Prozess gemacht worden. Am dritten Verhandlungstag spricht der Vorsitzende Richter Jens Aßling das Urteil für den nicht vorbestraften Afghanen: Sechs Jahre und drei Monate Gefängnis wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in 14 Fällen. Zehn Monate Untersuchungshaft hat er bereits hinter sich.

Staatsanwältin Hilbrecht hatte sieben Jahre und acht Monate gefordert, ein Strafmaß, mit dem sich auch die Anwältinnen der drei jungen Frauen einverstanden zeigten. Hilbrecht: „Der Angeklagte hatte hohes Ansehen in der Familie, war sehr religiös, gab Koranunterricht. Er spielte viel mit den Mädchen, war der Lieblingsonkel. Er hat ihr Vertrauen besonders manipulativ und suggestiv ausgenutzt!“ Doch Richter Aßling würdigt das umfangreiche Geständnis des voll schuldfähigen Mannes höher als die Kollegin. Er betont die Beichte, die bereits bei der polizeilichen Vernehmung stattfand, und den langen Zeitraum seit Ende der Taten.

Viel zu selten gelangt sexueller Missbrauch zur Anzeige, schon gar nicht in muslimischen, der Tradition verbundenen Familien. Rechtsanwältin Friederike Vilmar, die die zur Tatzeit elf und zwölf Jahre junge, heute 22-jährige Nichte des Angeklagten vertritt: „Es ist unglaublicher Mut erforderlich, vor diesem kulturellen Hintergrund überhaupt so eine Anzeige zu wagen. Da wird starker Druck seitens der Familie ausgeübt, es geht um die Ehre.“ So etwas würde zu Hause in Afghanistan einfach unter den Tisch gekehrt, habe ihr die Mandantin anvertraut. Was nicht sein kann, das nicht sein darf. Vilmar appelliert eindringlich an die in den Zuschauerreihen sitzende Familie, die inzwischen erwachsenen Frauen zu unterstützen. „Der Angeklagte war der Halbgott in der Familie. Er hat seine Position perfide und willkürlich ausgenutzt. Er hat die Mädchen manipuliert und emotional erpresst!“

Die 22-Jährige leidet heute noch unter Panikattacken, neigt zu Selbstverletzungen. 2016 unternahm sie einen Suizidversuch. „Er hat sich sehr sicher gefühlt“, betont Nebenklageanwältin Angela Gräf in ihrem Plädoyer. Meist seien in der Wohnung noch andere Familienmitglieder gewesen, Angst vor Entdeckung war ihm scheinbar fremd. Als die Mädchen älter wurden und langsam begriffen, was mit ihnen geschah, sich versuchten zu wehren, schreckte er nicht davor zurück, körperliche Gewalt anzuwenden: Er sperrte sich mit der Nichte in den Keller ein und schlug sie mehrfach mit dem Rücken an die Tür. Mit der Stieftochter fuhr er in den Wald und drückte sie auf einer hüfthohen Wiese gewaltsam zu Boden. Nur ein Insektenstich hielt ihn von weiterer Willkür ab.

Die Übergriffe liefen bei den zwischen sieben und 17 Jahre alten Mädchen immer nach einem ähnlichen Muster ab: Er entkleidete sich und das Mädchen, legte sich zu oder auf sie, rieb seinen Penis an Po oder Genitalien bis zum Samenerguss. Die mit dem Missbrauch tateinheitlich begangene Körperverletzung und Freiheitsberaubung sind inzwischen verjährt, wurden aber bei der Urteilsfindung mit berücksichtigt.

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