Post-Chaos in Dreieich: Falsch eingeworfene Briefe und „ausgehebeltes“ Briefgeheimnis
Verspätete Post in Dreieich und Landkreis Offenbach: Die Deutsche Post begründet Probleme mit personellen Engpässen und der Corona-Pandemie.
Dreieich – Nach der Berichterstattung über die Probleme bei der Briefzustellung durch die Deutsche Post – auch in Dreieich – haben sich weitere Leser an die Redaktion gewandt. Fast ausnahmslos geht es darum, dass Briefe mit erheblicher Verspätung kommen, was zum Beispiel bei Rechnungen sehr ärgerlich werden kann. Postsprecher Stefan Heß hatte die Verzögerungen mit personellen Engpässen erklärt, die der Pandemie geschuldet seien – aufgrund von Corona warten Menschen laut der Deutschen Post vergeblich auf ihre Zustellungen.
Post-Probleme in Dreieich: Briefe werden falsch eingeworfen – Briefgeheimnis „ausgehebelt“
Auf einen gänzlich anderen Aspekt weist eine Frau aus Sprendlingen hin: „Wir haben seit mehr als einem Jahr das Problem, dass unsere Post falsch eingeworfen wird. Dadurch wird das Briefgeheimnis ausgehebelt und es handelt sich hier um brisante Schreiben und Kontoauszüge. Wir wissen uns nicht zu helfen. Es hat schon ziemlichen Ärger innerhalb des Hauses gegeben, da man doch den einen oder anderen falschen Brief öffnet oder die Post eben noch später im eigenen Briefkasten landet als eh schon.“
Das habe nichts mit Corona zu tun, sondern wohl eher mit einer Leseschwäche des Zustellers, mutmaßt die Sprendlingerin. Oder mit mangelndem Verantwortungsbewusstsein des Briefträgers.

Fehlendes Verantwortungsbewusstsein in Dreieich? Was die Post zu den Vorwürfen sagt
Auch mit dieser Beschwerde hat die Redaktion die Pressestelle der Post konfrontiert. Das Postgeheimnis sei ein hohes Gut und unbedingt zu achten, schreibt Heß. „Das heißt konkret: Wenn eine Zustellerin oder ein Zusteller versehentlich einen Brief falsch eingeworfen hat, dann müssen Empfänger:innen die Sendung entweder den Zusteller:innen wieder mitgeben oder im nächsten Briefkasten oder in der nächsten Filiale wieder ins postalische System zurückgeben. Das gilt auch dann, wenn Empfänger:innen den betreffenden Brief versehentlich geöffnet haben. Deshalb sollte man ja auch vor der Öffnung einer Sendung prüfen und darauf achten, ob die Sendung auch tatsächlich für einen selbst bestimmt ist. Auch das ist eine Funktion der Adressangabe auf Briefen“, führt der Sprecher aus.
In Fällen wie dem geschilderten, in denen das offenbar häufiger passiere, empfiehlt Stefan Heß ein persönliches Gespräch mit der Zustellerin oder dem Zusteller. Auch der unter 0228 4333112 zu erreichende Kundenservice stehe den Kunden „mit Rat und Tat zur Seite“. (fm)