1. Startseite
  2. Region
  3. Dreieich

Diskriminierung der Hundehalter

Erstellt:

Von: Holger Klemm

Kommentare

Dreieich - Es ist das Reizwort der Dreieicher Kommunalpolitik: Kaum bringt jemand eine Leinenpflicht für Hunde ins Gespräch, schon bringen sich Tierschutzvereine in Stellung. Das müssen nun auch die Grünen erfahren, die das Thema wieder auf die Tagesordnung setzen wollen.

Evelin Bohlscheid, Vorsitzende der Tierhilfe aktiv, listet zahlreiche Argumente dagegen auf. Nachdem bereits Wolfgang Heil (Tierschutzverein Artgerecht) den Vorstoß der Grünen in einem Leserbrief kritisiert hat, legt nun Bohlscheid nach. Sie führt nicht nur die Punkte auf, die aus ihrer Sicht dagegen sprechen, sondern legt auch ein vorläufiges Gutachten aus dem Jahr 2016 zur Leinenpflicht vor. Dieses hatte die Tierhilfe aktiv bei der Krefelder Rechtsanwältin Susan Beaucamp in Auftrag gegeben. Das Gutachten, das nicht nur tierschutzrechtlich, sondern auch allgemeinrechtlich fundiert sei, gibt laut Bohlscheid einen Einblick in die Bedürfnisse der Hunde. Sie verweist auf die höhere Bedeutung des Tierschutzgesetzes, in dem täglicher Freilauf „ohne Anbindung“ ausdrücklich als artgerecht beschrieben werde.

Mehr zum Thema:

Leinenzwang: Magistrat beerdigt Vorlage

Voraussetzung für eine Satzung zur Leinenpflicht müsste deshalb ein größeres öffentliches Interesse sein. Deshalb sei es wichtig, die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Die Tierschützerin fragt nach der Zahl der Vorfälle 2016, in die freilaufende Hunde verwickelt gewesen seien. Für sie deckt die allgemeine hessische Hundeverordnung eigentlich alles ab. Leinenpflicht gebe es demnach in bebauten Gebieten, in Parks, auf Straßen, überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen sowie der Naturschutz oberste Priorität habe. Die Politiker sollten den Dreieichern zutrauen, ihren Hund verantwortungsbewusst zu führen. Zugleich verweist Bohlscheid auf die rechtliche Verpflichtung von Hundebesitzern, ihre Tiere artgerecht zu halten. „Eine Neuregelung der Leinenpflicht sollte also vom Stand der Verhältnismäßigkeit betrachtet werden und nicht zur Diskriminierung einer steuerzahlenden Minderheit führen“, so die Vorsitzende. Zudem sei der Jagderfolg eines Hundes mäßig im Vergleich mit der Effektivität, mit der frei laufende Katzen wilden Tieren und Vögeln zusetzten. Während Hundebesitzer pro Jahr 300 Millionen Euro Steuer an die Kommunen zahlen (alleine zehn Prozent in Hessen), müssten Katzenhalter nichts beisteuern, obwohl die zehn Millionen Katzen laut Naturschutzexperten pro Jahr an die 25 Millionen Singvögel töten.

Alles zur Kommunalpolitik in Dreieich

Noch deutlicher wird Bohlscheid in einem Brief an die Grünen, in dem sie von Diskriminierung der Hundebesitzer spricht, die als einzige Tierhalter Steuern zahlen. Sie fragt, was die Grünen mit ihren Vorstoß erreichen wollen. Die Partei habe vor Jahren den Tierschutz in ihr Wahlprogramm aufgenommen und sicher Stimmen dadurch gewonnen. Doch welchen Tierschutz meinen die Grünen? Bohlscheid glaubt nicht, dass sie Natur und Wildtiere schützen wollen.

Dann müsste auch die Jagd verboten werden. Denn was jetzt gehegt, gepflegt und vor den „bösen“ Hunden geschützt werden soll, werde im Herbst zum Abschuss frei gegeben. Im Gegensatz zur Jagd und zum Jäger, der auf der Pirsch den Vorsatz habe, ein Tier zu erlegen, würden Hundebesitzer in der Regel mit ihrem Vierbeiner hinaus in die Natur gehen, um sich zu bewegen und dort Freude zu haben. Eine Treibjagd im Herbst stelle eine stärkere Belastung für Wildtiere dar als Hunde. Auch Autofahrer würden, wenn auch ohne Vorsatz, viele Wildtiere überfahren.

Bohlscheid glaubt nicht, mit einer Leinenpflicht die Hundebesitzer zu erreichen, die sich sowie so nicht daran halten. Genauso wenig seien Schwarzfahrer, Raser oder Falschparker durch gesetzliche Regelungen von ihrem Treiben abzuhalten. Die Grünen sollten einen wirklich plausiblen Grund aufführen. Konsequenterweise müsste es dann beispielsweise auch eine Ausgangssperre für Katzen in der Brut- und Setzzeit oder Tempo 30 in Waldgebieten geben. (hok)

Auch interessant

Kommentare