Streit um Leinenpflicht: „Keine Maßnahme zum Tierschutz“
Dreieich - Gegner einer Anleinpflicht für Hunde lassen nicht locker. Im Vorfeld der Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung haben sich an die 20 Personen zu einer AG für artgerechte Hundehaltung zusammengeschlossen.
Sie haben ihre Argumente zusammengefasst und suchen das Gespräch. Der Antrag der Grünen zu einer Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit steht am heutigen Dienstag um 19.30 Uhr auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses. Die endgültige Entscheidung fällt in der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 15. Mai. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Energie hatte es eine knappe Mehrheit für die Leinenpflicht gegeben.
Die AG um Evelin Bohlscheid und Elke Obendorf bittet in einem Schreiben an die Stadtverordneten, die Verhältnismäßigkeit zu bedenken. So sei die Brut- und Setzzeit in Kommunen eine willkürliche, nicht einheitlich festgelegte Zeitspanne. 2017/18 seien allein in Hessen etwa 83 000 Stück Rehwild geschossen und einige Tausend durch Fahrzeuge getötet worden. Eine dreimonatige Leinenpflicht bringe einen Konflikt mit dem höherrangigen, bundesrechtlichen Tierschutz, in dem der adäquate Freilauf des Hundes ohne Anbindung gefordert wird.
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Sollte es zu einer Mehrheit für die Leinenpflicht kommen, stellt die AG einige Forderungen auf. So sollte es große, nicht eingezäunte und zu Fuß erreichbare Freiflächen in allen fünf Stadtteilen geben. Katzen müsste der Freigang in dieser Zeit ebenfalls eingeschränkt beziehungsweise verwehrt werden. Die in der Brut- und Setzzeit relevanten Flächen dürften nicht mit landwirtschaftlichen Maschinen intensiv bewirtschaft werden. Außerdem verlangt die AG, dass auch die ab 1. Mai ausgerufene Maibockjagd eingestellt wird.
„Die Leinenpflicht ist keine Maßnahme zum Schutz der Tiere. Sie ist hoch emotional und populistisch, aber keine effektive Methode, Artenschutz zu betreiben“, betonen die Mitglieder. Ihnen seien auch keine Zahlen zu Wildunfällen mit Hunden im hiesigen Bereich genannt worden. „Es ist uns sehr wohl bewusst, dass Hundebesitzer verantwortlich mit dem Thema umgehen müssen und sie sollten ihren Hund in Feld und Wiesen unter Kontrolle haben“, betonen Bohlscheid und Obendorf. Dabei würden rigide Maßnahmen allerdings nicht helfen.
In einem sechsseitigen Anhang führen die Gegner einer Anleinpflicht ihre Argumente weiter aus. Sie fragen unter anderem, ob eine Brut- und Setzzeit wirklich Sinn mache und verweisen auf die Landwirtschaft, die zwischen März und Juni Dünger auf Wiesen aufbringe. Und was bringe eine solche Schonzeit, wenn die Jägerschaft praktisch ununterbrochen durch den Wald streife und bestimmte Arten dezimieren würden. Die AG fragt deshalb, warum die Fraktion der Grünen nicht einen Antrag einbringt, der während dieser Zeit die Jagd gänzlich verbietet. Es gebe gerade vom BUND genug Untersuchungen, dass die Jagd mehr Schaden als Nutzen anrichteten und sehr wenig mit Tierschutz zu tun habe.
Zudem stellten frei laufende Katzen eine weitaus größere Bedrohung für Kleintiere und Vögel dar. Die AG weist darauf hin, dass der Magistrat 2015 den Auftrag hatte, eine Satzung zur Kastration von Karten auszuarbeiten, was ein schier unüberwindliches Unterfangen sei. Die Grünen sollten lieber da intervenieren, anstatt noch einmal ein bereits abgehaktes Thema wie die Leinenpflicht erneut auf die Tagesordnung zu bringen. (hok)