1. Startseite
  2. Region
  3. Egelsbach

Tödlicher Unfall in Egelsbach: Verfahren gegen Kurierfahrer eingestellt

Erstellt:

Kommentare

Rettungswagen (Symbolbild)
Die Frau verstarb noch an der Unfallstelle. © Michael Gstettenbauer/imago

Weil er in Egelsbach eine 63-jährige Frau angefahren und tödlich verletzt hatte, muss sich ein Kurierfahrer vor dem Amtsgericht Langen verantworten. Dabei geht es auch um die Frage, ob der 48-Jährige mit vereisten Scheiben unterwegs war.

Egelsbach/Langen – Mit der Einstellung des Verfahrens endete gestern ein Prozess wegen fahrlässiger Tötung vor dem Langener Amtsgericht. Ein 48-jähriger Kurierfahrer hatte am frühen Morgen des 5. November 2020 an einer Ampelkreuzung in Egelsbach eine Fußgängerin übersehen und mit geringer Geschwindigkeit angefahren. Beide hatten grünes Licht, Linksabbieger werden an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Ring/K 168 zusätzlich mit einem gelben Blinklicht auf „Vorfahrt gewähren“ hingewiesen. Die 63-Jährige verstarb noch an der Unfallstelle an ihren schweren Kopfverletzungen, die sie durch den Aufprall auf dem Asphalt erlitt.

Der Egelsbacher Familienvater war weder betrunken, noch hatte er die Verkehrsregeln missachtet. Seine Geschwindigkeit betrug laut Gutachten zwischen 25 und 30 Stundenkilometer. Er hatte die Frau einfach übersehen. Neben der sogenannten Sorgfaltspflichtverletzung, die bei Verkehrsunfällen ohne vorsätzliche Verstöße immer im Raum steht, zieht sich diesmal eine Unklarheit als roter Faden durch die Verhandlung: Hatte der Fahrer die Fußgängerin auf der gut ausgeleuchteten Fahrbahn vielleicht aufgrund vereister oder beschlagener Scheiben nicht erkennen können?

Diese Frage kann jedoch auch nach mehr als zwei Stunden nicht abschließend geklärt werden – mit ein Grund für das Fallenlassen der Anklage. Das sagen die Augenzeugen: „Ich fahre die Strecke jeden Morgen von Egelsbach nach Langen zur Arbeit. Es war der erste richtig frostige Morgen in diesem Winter. Ich brauchte zehn Minuten, um die Scheiben sauber zu kriegen“, berichtet eine 48-Jährige, die hinter dem Sprinter fuhr. „Als ich den Unfall bemerkte, stieg ich aus und sah die dunkel gekleidete Person am Boden liegen. Blut lief aus ihrem Kopf.“ Ihre Antwort auf die Scheibenfrage von Richterin Natalie Herbert: „An der Beifahrerseitenscheibe waren nur ein paar Kratzspuren, die war noch vereist, aber die Frontscheibe war frei.“ Die Antwort des 42-jährigen Polizisten, der mit als erster am Unfallort war, weicht davon ab: „Der Fahrer stand sichtlich unter Schock, war kaum ansprechbar. Der Alkoholtest lag bei 0,0 Promille. Die Windschutzscheibe war beschlagen.“

Ein dritter Zeuge, auch Lkw-Fahrer, erscheint wegen Umzugs und schlechter Deutschkenntnisse erst gar nicht vor Gericht. Um nicht noch länger warten zu müssen, entscheidet die Richterin, seine polizeiliche Aussage zu verlesen: Der Neu-Isenburger konnte den Unfall selbst beobachten, sah, wie die Dame umfiel. Er bestätigt die anderen Zeugen in puncto langer Enteisungszeiten und Schockzustand des Fahrers. Zur Sprinter-Windschutzscheibe konnte er damals keine Angabe machen.

Auch Verkehrsgutachter Maximilian Rosenberger, der eine knappe Stunde nach der Kollision vor Ort war, muss hier passen. Allerdings kann er eine Wiedervereisung nach dem Unfall ausschließen: „Die Temperatur lag zwei bis drei Grad über dem Taupunkt.“ Anhand der vier Meter langen Bremsblockierspuren ermittelte er die Geschwindigkeit, dokumentierte Beulen und Faserspuren im Frontbereich des Fahrzeugs. Und stellte den Unfall zwei Monate später mit einem Dummy nach. Seine Erkenntnis: „Die Person bewegte sich von Nord nach Süd. Es ist nicht auszuschließen, dass sie sich beim Linksabbiegevorgang eine Weile im Sichtschatten der A-Säule bewegt hat. Dadurch könnte sie zwischen einer Entfernung von 25 Metern und knapp vor dem Aufprall für den Fahrer unsichtbar gewesen sein.“

Gestraft ist der 48-jährige Kurierfahrer auch ohne Verurteilung genug. Verteidiger Andreas Sanders: „Es tut ihm furchtbar leid und belastet ihn immer noch sehr. Die schwarz gekleidete Frau kam für ihn völlig überraschend, wie aus dem Off. Er fährt seit vielen Jahren stets vorsichtig.“ Als Auflage zur Verfahrenseinstellung weist Richterin Herbert den Angeklagten an, innerhalb von sechs Monaten 1 000 Euro an den Verkehrs- und Verschönerungsverein Langen zu zahlen. (Silke Gelhausen)

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion