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Messerstiche in Eppertshausen: Verletzungen geben Aufschluss über Tat

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Von: Lars Herd

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Das Strafgesetzbuch im Gericht (Symbolbild)
Vor dem Amtsgericht Dieburg wird ein Fall der gefährlichen Körperverletzung verhandelt (Symbolbild). © Oliver Berg / dpa

Zweiter Tag der Gerichtsverhandlung um Messerstiche in Eppertshausen: Die Prozessbeteiligten hören eine Aufzeichnung des Notrufs an, eine Sachverständige berichtet über die Verletzungen.

Eppertshausen – „Was soll ich machen?“ „Sie müssen mir helfen!“ „Er verblutet mir hier.“ Vollkommen aufgelöst und teilweise konfus hörte sich der Angeklagte E. in der Aufnahme des Notrufs an, den sich die Prozessbeteiligten am Donnerstagnachmittag im Dieburger Amtsgericht angehört haben. Dort wird seit dem vergangenen Dienstag (12.04.2022) ein Fall der gefährlichen Körperverletzung verhandelt. Der Angeklagte E. soll bei einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Klappmesser so auf seinen Mitbewohner U. eingestochen haben, dass dieser Stichverletzungen an der Schläfe und dem Hals erlitt.

Den Notruf haben sich Richter Christian Meisinger, die Schöffen, Anwalt, Staatsanwaltschaft und die Sachverständige angehört, um nicht nur die Schriftform zu lesen, damit bei der Verschriftlichung des langen Gesprächs auch nichts verloren gegangen ist. Dabei hörte man deutlich, wie aufgelöst und durcheinander der Angeklagte war. Lange hat der Beamte am Notruf versucht, die Adresse herauszufinden, was durch das laute Geschrei E.s nicht so einfach war.

Sachverständige vor Amtsgericht Dieburg zu Verletzungen der Beteiligten

Anschließend war die Sachverständige mit ihrem Bericht an der Reihe. Sie hatte E. einen Tag nach dem Vorfall am 6. Oktober des vergangenen Jahres und U. zwei Tage später auf ihre Verletzungen untersucht.

Bei E. habe sie lediglich eine schwache Schwellung im Gesicht wahrgenommen. Eine Bestätigung zumindest dafür, dass U. ihn mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen habe. Da die Verletzung an E.s Daumen bereits „zu gut“ verheilt war, könne sie nicht von einer Schnittverletzung durch einen Angriff von U. gekommen sein, von dem in E.s Einlassung noch die Rede war. „Es war nur das eine Merkmal der stumpfen Gewalteinwirkung.“ Zwar habe die Sachverständige mehrere Verletzungen wahrgenommen. „Das war die einzige frische Verletzung“, sagte die Sachverständige. Auch, wenn E. einige andere Verletzungen wahrgenommen habe. „Er war in einem schlechten Allgemeinzustand.“

Prozess nach Messerangriff: Wunden geben Aufschluss zu Tathergang

Schwerer zu beurteilen waren für sie U.s Verletzungen. Denn er hatte sich nach dem Vorfall ohne Operation auf eigene Gefahr selbst aus dem Krankenhaus entlassen, um daheim nach seinen Katzen zu schauen. Und dann sah die Sachverständige U. erst wieder, als er bereits operiert war. „Da waren die Wunden schon behandelt und nicht mehr so zu bewerten.“

Die Einstichrichtung wies aber darauf hin, dass U.s Erzählung richtig sei, dass E. (Rechtshänder) ihn mit dem Messer in der linken Hand angegriffen habe. Bestätigen konnte die Sachverständige auch, dass der Stich im Hals nur knapp an der Luftröhre vorbeigegangen sei. So war er zwar potenziell lebensgefährlich, „mit viel Glück“ zumindest nicht lebensbedrohlich verletzt. „Aber das kann man nicht steuern.“ Die Verletzung an der Schläfe könne davon kommen, dass U. den Kopf nach dem Stich in den Hals weggedreht habe und dabei mit einem seitlichen Schnitt verletzt wurde. Der Prozess wird am Dienstag, 26. April, um 11.30 Uhr im Dieburger Amtsgericht fortgesetzt. (Lars Herd)

Vor dem Amtsgericht Dieburg wurde bei einem Tierquälerei-Prozess ein Urteil gesprochen. Ein Ehepaar aus Babenhausen hat die Tat zuvor gestanden.

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