Illegales Wohnen im Gewerbegebiet: Wer wohnt ohne Genehmigung?

Eppertshausen – Gewerbegebiete sind für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben bestimmt, nicht zum Bewohnen. Letzteres darf nur in klar definierten Ausnahmefällen geschehen. Doch haben sich viele Menschen auch häuslich eingerichtet in den Schaffer-Arealen. Von Thomas Meier
Das soll nicht sein, führt zu Ärger und wird geahndet. Manchmal. In Eppertshausen gibt es Wohnverhältnisse, die aktuell von der Bauaufsicht auf ihre Legalität hin überprüft werden.

Zumindest mit ein Grund für eine Überprüfung in der Jahnstraße, dem Gewerbegebiet West – im Volksmund auch „Auf dem Ruppels“ genannt – ist ein Artikel in unserer Zeitung vom 14. November vergangenen Jahres: „Mieter wohnen seit 34 Jahren illegal: 13 Bewohner müssen raus“, hieß es da über einen Fall in Rodgau-Jügesheim. Für ein Mehrfamilienhaus im Industriegebiet gab es nie eine Baugenehmigung. Dort war es ein Hinweis aus der Bevölkerung, der den Fall ins bürokratische Rollen brachte. Und ein Hinweis ließ auch Bürgermeister Carsten Helfmann Ende November tätig werden. Er erhielt den Hinweis, dass in der Jahnstraße drei Wohnungen seit Jahren unzulässig vermietet seien. Helfmann gab den Fall an die zuständige Bauaufsicht des Landkreises weiter.
Die Rechtslage ist eindeutig: Eine private Nutzung eines Wohnhauses auf einem im Gewerbegebiet gelegenen Grundstück ist verboten, wenn die Person nicht zum privilegierten Kreis der Aufsichts- oder Bereitschaftspersonen gehört und auch aus Sicherheitsgründen nicht ständig erreichbar sein muss.
Wohnen im Gewerbegebiet ist in aller Regel also nur zulässig, wenn der Wohnungsinhaber Betriebsleiter ist oder zum Aufsichts- und Bereitschaftspersonal des benachbarten Gewerbebetriebes gehört. „Freies Wohnen“ beliebiger Mieter ist in Gewerbegebieten und Industriegebieten unzulässig.
Das macht aus mehreren Gründen Sinn. Ein Quadratmeter Gewerbegebiet kostet in Eppertshausen an günstigen Ecken rund 60 Euro, auf dem privaten Markt werden Grundstückspreise für den Quadratmeter Bauland in gute Lage von knapp 500 Euro verlangt. Klar, dass es Interessenten gibt, die mit Wohnraum in Gewerbegebieten spekulieren. Vermieter ebenso wie Mieter.
Aber Unfrieden und Zwist sind für solche Konstellationen programmiert. Helfmann sagt, die Gemeinde achte streng darauf, in Gewerbegebieten kein illegales Bewohnen zuzulassen. Man wolle damit auch und vor allem das heimische Gewerbe schützen.
Ihm ist der Fall noch geläufig, als vor etwa zehn Jahren eine Mutter, die in einem Eppertshäuser Gewerbegebiet eine Wohnung bezogen hatte, die Polizei auf den Plan rief. Ihr kleiner Sohn könne zur Mittagszeit nicht schlafen, weil der Schreiner nebenan seine Sägemaschine nicht abstelle. Die Polizei kam, der Schreiner lachte, und wenig später musste die Alleinerziehende mit Sohn ausziehen. Der Schreiner werkelte auch zur Mittagszeit rechtschaffen, die Mutter indes wohnte illegal.
Begehrlichkeiten wachsen freilich auch bei manchen Gewerbetreibenden. So gab es im November 2016 bei einer Sitzung von rund 30 der im Ruppels ansässigen Gewerbetreibenden die Debatte darüber, das Areal in ein Mischgebiet umzuwandeln. Eine Handvoll Betriebsinhaber etwa plante, auf Fabrikhallen aufzustocken, um Wohnraum zu schaffen. Doch nicht nur die hohen Kosten allein für die Planung einer Umwidmung von Gewerbe- in Mischgebiet ließ die Idee im Keim ersticken: Zweidrittel der Gewerbebetreiber wollten nahe ihrer Firmen keine Wohnbebauung, sondern unbehelligt einfach weiter ihrem Gewerbe nachgehen. „Und dies respektieren wir“, sagt Helfmann.