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Pfarrer darf vorerst nicht zurück nach Eppertshausen

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Von: Ralf Enders

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Die Gläubigen in Eppertshausen bekommen ihren beliebten Pfarrer erst einmal nicht zu Gesicht. Das Bistum Mainz ermittelt nun intern gegen ihn weiter.

Eppertshausen/Mainz – Nach der Einstellung des Verfahrens gegen den Eppertshäuser Pfarrer im Ruhestand, Harald Christian Röper, durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt, wird das Bistum Mainz intern weiter ermitteln. Dies teilte die Pressestelle des Bistums am Dienstag auf Anfrage unserer Mediengruppe mit. Zudem bleibe es dabei, dass der Geistliche vorerst nicht in seine Wohnung in Eppertshausen zurückkehren darf.

„Das Bistum hat bereits – wie Frau Rieth (Stephanie Rieth, die Bevollmächtigte des Generalvikars im Bistum Mainz, d. Red.) bei der Pfarrversammlung am 23. April zutreffend dargelegt hat – Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragt, zum einen, weil für das kirchenrechtliche Verfahren – anders als im weltlichen Strafrecht – gerade der Einwand der Verjährung nicht gilt und zum anderen, um den Inhalt der Ermittlungsakte für das kirchenrechtliche Verfahren heranzuziehen“, heißt es aus Mainz. Das kirchliche Verfahren werde also fortgeführt und „zum Abschluss gebracht“. Und weiter: „Die bei der Einleitung der Voruntersuchung verhängten Vorsichtsmaßnahmen bleiben weiter in Kraft. Das bedeutet, dass der betreffende Pfarrer auch während des kirchlichen Verfahrens nicht in Eppertshausen wohnen wird.“

Die Pressestelle vermied es, den Namen des in Eppertshausen äußerst beliebten Geistlichen zu nennen, obwohl dies Rieth bereits im Februar getan hatte. Das Bistum lege zudem „großen Wert“ darauf, die Berichterstattung unserer Mediengruppe vom Dienstag „richtigzustellen“. In dem Artikel, so das Bistum, werde behauptet, Rieth habe „den betreffenden Pfarrer des Missbrauchs bezichtigt“. „Das trifft nicht zu“, schreibt das Bistum. Rieth habe nur von Vorwürfen gesprochen. In unserem Artikel vom Dienstag stand wörtlich: „Röper, das hatte Rieth in zwei öffentlichen Gottesdiensten in Münster und Eppertshausen Anfang Februar mitgeteilt und ihn dabei namentlich genannt, werde Missbrauch vorgeworfen.“ Dies hatten Pfarrer Alexander Vogl, Leiter des Pastoralraums Bachgau, und mehrere Gottesdienstbesucher bereits im Februar bestätigt. Wir bleiben also bei unserer Darstellung und haben zudem stets von Vorwürfen geschrieben und nicht, Rieth habe Röper des Missbrauchs bezichtigt.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte am Montag mitgeteilt, sie habe das Ermittlungsverfahren per Bescheid vom 13. April dieses Jahres wegen Verjährung eingestellt. Es soll sich demnach um Vorfälle aus den Jahren 1971 bis 1973 handeln. Die seien – unabhängig davon, ob sie überhaupt stattgefunden haben – verjährt.

Auf die Frage, warum Rieth am Sonntagabend auf der Pfarrversammlung in der Eppertshäuser Kirche nichts von diesem zehn Tage alten Bescheid wusste, antwortete die Bistums-Pressestelle: „Weder der prozessbevollmächtigten Rechtsanwältin noch dem Bistum Mainz ist ein Einstellungsbescheid zugegangen.“ Dies liege daran, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren „von Amts wegen und nicht aufgrund einer Strafanzeige des Bistums geführt hat“. Heißt: Dem Beschuldigten sei der Bescheid geschickt worden, dem Bistum nicht. Die Auskunft der Staatsanwaltschaft, der Bescheid sei auch ans Bischöfliche Ordinariat gegangen, habe sich daher „offenbar versehentlich nur auf die Mitteilungsversendung an den Beschuldigten“ bezogen.

Kommentar: Kirche in der Zerreißrobe

Von Ralf Enders

Laute Kommentare, höhnisches Gelächter, Aufruf zum Ungehorsam und Gläubige, die unter Protest die Kirche verlassen – diese Pfarrversammlung von St. Sebastian mit Vertretern des Bistums Mainz war nicht dazu geeignet, das zerrüttete Verhältnis zwischen der Kirchenleitung und den wohl meisten Katholiken in Eppertshausen wieder auf eine vernünftige Basis zu stellen. Zu bedingungslos steht die Gemeinde hinter „ihrem“ Pfarrer, und zu wenig kann, darf oder will die Bevollmächtigte des Generalvikars, Stephanie Rieth, über die Vorwürfe gegen Harald Christian Röper sagen. Dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt hat, ist rechtlich begründet und gibt keine Antwort auf die Frage nach Schuld oder Unschuld. Diese versucht das Bistum nun intern zu beantworten.

Die Katholische Kirche ist in einer Zerreißprobe: Die Opfer von Missbrauch fordern Gerechtigkeit für das unermessliche Leid, das ihnen unter dem Dach der Kirche angetan wurde. Gemeindemitglieder fordern uneingeschränktes Vertrauen in Pfarrer, die sie jahrzehntelang tadellos begleitet haben.

Es wird noch mehr solcher Auseinandersetzungen geben, anders ist der kulturelle Wandel im Umgang mit Missbrauchsvorwürfen nach Jahrzehnten des Vertuschens nicht zu vollziehen. Der gestrige Rücktritt des Limburger Generalvikars Wolfgang Rösch ist das jüngste Beispiel für dieses Spannungsfeld.

„Sie müssen diese Ermittlungen ertragen“, sagte Rieth zur Gemeinde. So wird es in der Tat sein. Am Ende steht der Sturz eines Denkmals – oder die vollständige Rehabilitierung eines zu Unrecht Verdächtigten.

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