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Hessen verbietet Schottergärten - „Erstes Bundesland, das Naturschutz gesetzlich verankert“

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Von: Christoph Sahler

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Hessen verbietet Schottergärten
Hessen verbietet Schottergärten. © Annette Riedl/dpa

Mit einem neuen Naturschutzgesetz geht Hessen gegen Schottergärten vor. Kritik kommt von der Opposition im Landtag. Der Nabu begrüßt die Entscheidung.

Wiesbaden - Schottergärten sind in Hessen künftig verboten. „Schotter ist kein Lebensraum, weder für Pflanzen noch für Tiere“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne). Das Verbot ist Bestandteil der Novelle des hessischen Naturschutzgesetzes, die der Landtag in Wiesbaden am Donnerstag (25. Mai) mit der schwarz-grünen Mehrheit verabschiedete. Die neue Regelung beziehe sich nicht auf bereits existierende Schottergärten. Die Gesetzesnovelle soll in den kommenden Wochen in Kraft treten. In Frankfurt hingegen gilt seit 10. Mai schon die neue Freiraumsatzung, die auf mehr Grün in der Stadt Wert legt.

Mit strengeren Vorgaben für Außenbeleuchtungen soll das Gesetz nachtaktive Insekten nun besser schützen. Laut dem Umweltministerium ist Hessen „das erste Bundesland, das den Schutz der Nacht als Ziel seines Naturschutzes gesetzlich verankert“. Das Gesetz schaffe auch verbesserte Bedingungen für Lebensräume, die von den Folgen der Klimakrise wie Hitze und Dürren besonders betroffen seien und zugleich als Kohlenstoffspeicher eine wichtige Klimaschutzfunktion erfüllen: „Moore werden besser geschützt, Auen wiedervernässt und die Schaffung von Naturwäldern als CO₂-Senke auf derzeit zehn Prozent der Staatswaldfläche wird gesetzlich verankert.“

Hessen verbannt Schottergärten: Kritik von FDP und Linken im Landtag

Die FDP-Opposition hatte schon früher kritisiert, das Gesetz richte sich gegen diejenigen Land- und Forstwirte und Flächeneigentümer, die sich für den Natur- und Artenschutz engagiert hätten. Die oppositionelle Linken-Fraktion betonte, dass Naturschutz kein Reparaturbetrieb für verfehlte Verkehrs-, Energie- und Industriepolitik sein könne.

Laut dem Naturschutzbund (Nabu) dagegen werden viele Neuerungen „den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt voranbringen“. Jedoch wäre die Formulierung von mehr messbaren Zielen nötig, etwa „die verpflichtende Ausweisung von Wildnisgebieten auf zwei Prozent der Landesfläche und von Naturwäldern auf fünf Prozent der Waldfläche“. (dpa/csa)

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