Eierbecher darf nicht „eiPott“ heißen

Erbach/Hamburg - Da versteht Apple keinen Spaß: Ein simpler Eierbecher darf nicht einmal so ähnlich heißen wie ein Abspielgerät.
Der Eierbecher mit dem lautmalerischen Namen „eiPott“ könnte mit dem Musikabspielgerät „iPod“ der Firma Apple verwechselt werden - das meint jedenfalls das Hanseatische Oberlandesgericht (Az: 5 W 84/10). Jetzt muss der Hersteller, koziol aus Erbach im Odenwald, einen neuen Namen für sein Produkt einfallen lassen.

Wie ein Sprecher des Gerichts am Freitag in Hamburg mitteilte, erwirkte Apple eine einstweilige Verfügung. Sollte der „eiPott“ weiter unter dieser Bezeichnung vertrieben werden, werde ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro fällig. „eiPott“ sei eine „künstliche Wortschöpfung“, begründete das Gericht - und zudem als Bezeichnung für einen Eierbecher unüblich. Eine Sprecherin von koziol sagte, der Anfang 2009 in Programm genommene „eiPott“ sei ein Renner des Mittelständlers. Zahlen nannte sie nicht. „Das Produkt bleibt unberührt. Es wird einen neuen Namen und eine andere Verpackung bekommen.“ Beim Musik-„iPod“ ist in einem Kreis das Bedienungsmenü untergebracht. Dort hat beim „eiPott“ das Ei seinen Platz. Die Firma Apple wollte keine Stellungnahme abgeben.
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dpa