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700 Euro Geldstrafe nach Kindesmissbrauch auf Maindampfer

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Frankfurt - Weil er einen Neunjährigen während einer Hochzeitsfeier auf einem Ausflugsschiff sexuell missbraucht hat, muss ein 51 Jahre alter Mann eine Geldstrafe von 700 Euro (70 Tagessätze) zahlen.

Verurteilt wurde er vom Amtsgericht Frankfurt heute allerdings wegen seines Vollrausches, nachdem bei ihm rund 3,8 Promille Alkohol im Blut gemessen worden waren. Der Angeklagte hatte sich auf dem Frankfurter Maindampfer „Johann Wolfgang von Goethe“ auf der Toilette vor dem Kind entblößt. Der Neunjährige erzählte seinen Eltern unmittelbar nach dem Übergriff davon, so dass der Angeklagte noch während der Feier auf dem Schiff festgenommen werden konnte. In dem Strafverfahren erklärte er sich mit der Geldstrafe einverstanden. Zu seinen Gunsten wurde der bereits zwei Jahre zurückliegende Tatzeitpunkt sowie der Umstand gewertet, dass er dem Kind damit die Zeugenaussage vor Gericht erspart hatte.

Nach § 323a des Strafgesetzbuchs (StGB) wird, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Rausch versetzt, mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war.

dpa

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