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Vor der Wahl kommt die Plakatflut nach Groß-Zimmern

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Man sieht die politische Botschaft kaum mehr im dichten Plakatewald. So wie auf dieser – zugegeben übertriebenen – Collage mit Ansichten aus Groß-Zimmern und Dieburg ist es noch nicht, aber es sind ja noch ein paar Tage bis zur Bundestagswahl am 26. September.
Man sieht die politische Botschaft kaum mehr im dichten Plakatewald. So wie auf dieser – zugegeben übertriebenen – Collage mit Ansichten aus Groß-Zimmern und Dieburg ist es noch nicht, aber es sind ja noch ein paar Tage bis zur Bundestagswahl am 26. September. © Th. Meier

Mit der heißen Phase eines Wahlkampfes geht hierzulande stets auch eine optische Verschmutzung einher, die laut Parteien zu den demokratischen Spielregeln gehört: das Wahlplakatieren. Allüberall hängen die Polit-Köpfe und ihre mehr oder weniger sinnhaften Sprüche an Pappplakaten, die wiederum gern an Laternenmasten geknüpft oder auf Wände getackert werden. Zäune werden mit ihnen verziert, Stromkästen verunstaltet und andere auch unsinnige Aufstellungsmöglichkeiten ausprobiert.

Groß-Zimmern – Noch hielt es sich in Groß- und Klein-Zimmern bislang in Grenzen, in Dieburg beispielsweise grüßen bereits wesentlich mehr Papp-Politköpfe die Passanten, doch dürfte der große Plakatanschlag auch hier bald folgen. Kerb ist vorbei, es lebe die Plakatiererei. 30 Plakate pro Partei dürfen laut Auskunft der Verwaltung in Zimmern ausgebracht werden. Bei einer Bundestagswahl mit 47 zugelassenen Parteien kann ein kleiner Ort schnell nicht mehr zu sehen sein vor lauter Wahlstimmenfänger.

Ein Ärgernis ist dieses Zuplakatieren nicht nur für Bürger, sondern auch die Ordnungshüter, in diesem Falle insbesondere für die kommunalen. Denn diese gern auch indoktrinierende Werbung wird nicht immer im Sinne der Straßenverkehrs- und anderer Ordnungen platziert.

Nicht zuletzt deswegen haben heimische Kommunalpolitiker bereits am 16. April 2002 eine „Gefahrenabwehrverordnung über das unbefugte Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen von öffentlichen Flächen an öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Anlagen im Gebiet der Gemeinde Groß-Zimmern“ beschlossen, kurz „Plakatordnung“ genannt. Klar, dass hier nicht nur die politischen Werbebotschaften erfasst werden, sondern auch die gewerblichen. Aber letztere fallen nicht so epidemisch über die Bevölkerung herein und halten sich übers Jahr durchaus in Maßen.

Die Verordnung gilt für „alle öffentlichen Flächen an öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Anlagen im Gebiet der Gemeinde Groß-Zimmern“. Also alle Straßen, Wege und Plätze, auf denen „ein öffentlicher Verkehr“ stattfindet. Und nun kommt, worauf die Ordnungshüter ein Auge haben sollten: Öffentliche Flächen sind jene, die dem öffentlichen Nutzen dienen. „Hierzu zählen insbesondere Wertstoff- und Müllbehälter, Papierkörbe, Verteiler- und Schaltkästen, Verkehrszeichen und -einrichtungen (z.B. Lichtzeichenanlagen) Parkhäuser, Schallschutzwände und -wälle, Geländer, Bänke, Denkmäler, Litfaßsäulen, Bäume, Licht- und Leitungsmasten, Wartehäuschen, Briefkästen, Telefonzellen sowie Türen, Tore, Wände und Mauern öffentlicher Gebäude“. Und laut Zimmner Satzung ist „das Anbringen oder Anbringenlassen von Plakaten, Anschlägen und anderen Werbemitteln jeder Art (Plakatanschlag) auf den (-) genannten Flächen verboten“.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5 000 Euro geahndet werden kann. „Bisher gab es keine Gründe für ein Einschreiten der Ordnungsbehörde“, erklärt Ordnungsamtschef Manfred Jung. Damit überhaupt mit Plakaten geworben werden kann, gibt es die Festlegung der Standplätze. Plakate für gewerbliche Zwecke werden nur im Bereich der Ortsdurchfahrten in der Bertha-von-Suttner-, Wilhelm-Leuschner-, Reinheimer, Darmstädter, und Friedhofstraße, Hirschbachweg, Lebrechtstraße, Klein-Zimmerner Straße, Geißberg sowie Burg-, Mark-, Wald- und Röntgenstraße erlaubt.

Für Wahlen oder im öffentlichen Interesse liegende Veranstaltungen oder Ereignisse, können Plakataufstellungen auch im gesamten Ort zugelassen werden. Deshalb wird es vor Wahlen immer so ausufernd mit dem Plakatieren. Denn folgende Plätze können bei Wahlen ebenfalls für Plakataufstellungen genutzt werden: Rathausplatz, Glöckelchen, Festplatz, Ponthierry-Platz, Bahnstraße, Hörnertweg, Am Roten Morgen, Maximilian-Kolbe-Straße, Festplatz Klein-Zimmern.

Manche Parteien streben beim Plakatieren hoch hinaus. Ihre Botschaften hängen auf Lichtmasten aber nicht etwa so hoch, um auch im Dunkeln gelesen werden zu können, sondern um plakativen Anschlägen zu entgehen. „Beschädigung durch Vandalismus kommen vor, es ist aber keine Partei besonders betroffen“, weiß hierzu Jung zu berichten..

Übrigens wachen die Ordnungshüter nach dem Wahltag auch darauf, dass die temporäre Verschandelung rasch wieder aus dem Straßenbild verschwindet. (Von Thomas Meier)

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