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Wohin mit dem „heiligen Blechle“ in Groß-Zimmern?

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Wohin mit den Autos in Groß-Zimmern? In der Beinestraße sieht man den Weg bald vor lauter abgestellter Wagen nicht mehr.
Wohin mit den Autos in Groß-Zimmern? In der Beinestraße sieht man den Weg bald vor lauter abgestellter Wagen nicht mehr. © Th. Meier

Parkplätze innerorts sind rar. In Groß-Zimmern ist das Thema aktuell in der Diskussion durch die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt. Die Fraktion der Grünen und die Zili machen konkrete Vorschläge, wie und wo das „heilige Blechle“ künftig abgestellt werden soll.

Groß-Zimmern – Die Grünen-Fraktion will die Stellplatzsatzung ändern und anpassen und hat deshalb schon im Mai einen entsprechenden Antrag in die politischen Gremien eingebracht, der seitdem im Geschäftsgang ist.

Anlass für den Vorstoß ist die Änderung der Hessischen Bauordnung im Jahr 2018, die es ermöglicht, mit nachgewiesenen Fahrradstellplätzen Pkw-Parkplätze zu ersetzen. Zudem habe das Land Hessen eine Fahrradstellplatzverordnung erlassen, die seit dem 1. November 2020 gültig ist, argumentieren die Grünen in der Beschlussvorlage. „Diese gesetzlichen Änderungen sollten in der Stellplatzsatzung der Gemeinde Widerhall finden, da sonst die Anforderungen der Hessischen Bauordnung gelten und dies eventuell zu ,Schwierigkeiten’ in den Pkw-Stellplatzsituationen der Gemeinde führen könnte.“

Darüberhinaus stellen die Grünen weitere Änderungen der aktuellen Stellplatzsatzung zur Diskussion. So schlagen sie vor, dass bei einem nachträglichen Dachgeschoss- beziehungsweise Kellerausbau – unabhängig von der Größe der hinzukommenden Wohnungen – ein Stellplatz pro Wohneinheit nachzuweisen ist. Dies sei ein Anreiz, durch Nachverdichtung weiteren Wohnraum zu schaffen, meinen die Fraktionsmitglieder, schränken aber ein: „Um Spekulanten hier keine Hintertür zu öffnen, muss das Bestandsgebäude mindestens seit 15 Jahren genutzt sein.“

Zur Anpassung der notwendigen Stellplätze bei einem nachträglichen Dach-/Keller-Ausbau mit Sozialbindung für mindestens 20 Jahre (auch hier ist das Gebäudealter relevant) empfehlen die Lokalpolitiker – wiederum unabhängig von der Größe der hinzukommenden Wohneinheiten –, dass für zwei Wohneinheiten ein Stellplatz geschaffen werden muss. Eine ungerade Anzahl von Wohneinheiten soll aufgerundet werden, also etwa drei Wohneineinheiten: zwei Stellplätze. Damit wollen die Grünen Privatpersonen einen Anreiz „zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ geben.

Weil immer öfter mehrere Parkplätze statt Vorgärten vor den Gebäuden angelegt werden, und somit öffentlicher Parkraum davor entfällt, sprechen sich die Grünen für eine maximale Nutzung von 50 Prozent der Liegenschaftslänge beziehungsweise fünf Meter (zwei Parkplätze) an den öffentlichen Verkehrswegen aus (der kleinere Wert ist maßgebend).

In Punkt vier geht es um die Anpassung der Ablösesummen für nicht bereit gestellte Stellplätze. Neben den aktuellen Bodenrichtwerten sollten nach Meinung der Grünen auch die Herstellkosten für einen Parkplatz jährlich geprüft und die Stellplatzsatzung der Gemeinde durch eine „aktuelle Kostenermittlung“ ergänzt werden.

Zudem plädiert die Fraktion für verstärkte Kontrollen der Parksituation im Gemeindegebiet: „Im Falle von Rettungseinsätzen ist oft ein Durchkommen der Einsatzwagen wegen zugeparkter Straßen unmöglich.“ Würden Parkplätze und Garagen auch genutzt, könnte „ein Großteil der Fahrzeuge von den Ortsstraßen verschwinden und auch die Verkehrssicherheit in der Gemeinde erhöhen“.

Auf Beschluss der Gemeindevertretung wurde der Antrag der Grünen an die Fraktionen zurückverwiesen. Diesen wurde zwischenzeitlich die aktuell gültige Stellplatzsatzung der Gemeinde Groß-Zimmern sowie die aktuelle Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) mit Erläuterungen zur Verfügung gestellt. Für die nächste Gemeindevertreter-Sitzung sollen sie schriftliche Vorschläge als Diskussionsgrundlage zum Thema einbringen.

Wenn die politischen Gremien wieder tagen, sollen sie sich auf Antrag der Zimmerner Liste (Zili) auch mit einem Konzept für ein Parkraum-Management befassen, das der Gemeinde-Vorstand zu erstellen hat.

In ihrer Begründung führt die Zili an, dass „Anwohner, Bürger, Besucher, Dienstleister und Lieferanten immer intensiver um öffentlichen Parkraum (für Lkw und Pkw) in Groß-Zimmern konkurrieren. Durch ein Parkraum-Management soll dafür verfügbare Fläche optimal genutzt und dabei sollen Anwohner bevorzugt werden“. Viele Flächen seien durch Firmenwagen, Kleintransporter sowie Lkw belegt, „eine steigende Anzahl davon ist nicht ortsansässigen Unternehmen zuzuschreiben“.

Von einem Parkraum-Management erwartet die unabhängige Wählergemeinschaft viele Vorteile: Man finde schneller einen Parkplatz was auch Lärm und Abgase reduziere, habe weniger Falschparker und erhöhe die Verkehrssicherheit für Fußgänger, Radfahrer sowie des motorisierten Verkehrs.

Zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität in Groß-Zimmern und in Anlehnung an funktionierende Konzepte anderer Städte und Gemeinden soll das Parkraum-Management „darauf hinwirken, dass Anwohner wieder verstärkt ihre eigenen Parkplätze im nicht öffentlichen Raum nutzen und nicht aus Bequemlichkeit regelmäßig öffentlichen Parkraum belegen“. Ergo dürften Garagen und Carports nicht länger als „Abstellkammer oder zusätzlicher Wohnraum missbraucht werden“. Nur dann könne „Anwohnern für mindestens ein Fahrzeug ein kostenfreies Parkrecht im öffentlichen Raum eingeräumt werden“.

Firmenfahrzeuge ortsansässiger Unternehmen will die Zili künftig nur noch mit gebührenpflichtigem Ausweis regelmäßig im öffentlichem Raum parken lassen und ansonsten ein Bußgeld verhängen.

Kurzzeitparken (bis 60 Minuten) solle weiterhin kostenfrei möglich sein; wer länger stehen will, soll künftig in auszuweisenden Zonen bezahlen. „Das Parken im öffentlichen Raum ist prinzipiell Montag bis Samstag, zwischen 7.30 und 22 Uhr genehmigungs- oder gebührenpflichtig.“ Das Konzept der Zili sieht aber auch zeitlich befristete Sondergenehmigungen für Anwohner sowie Firmenfahrzeuge vor.

Beschließt das Ortsparlament ein Parkraum-Management, das „kostendeckend orientiert auszugestalten ist“, solle dieses der Bevölkerung erläutert werden, meint die Zili. „Erste Teile, zum Beispiel Ausweise für direkte Anlieger, sind gegebenenfalls vorab mit der nun anstehenden Sanierung der Ortsdurchfahrt anzuwenden.“ (Von Sabine Müller)

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