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Zwei Hainburger Drogenhändler kommen mit Bewährungsstrafen davon

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Kokain, Haschisch und Marihuana fanden Ermittler neben 1 330 Euro Einnahmen aus dem Drogenverkauf bei einer Wohnungsdurchsuchung.
Kokain, Haschisch und Marihuana fanden Ermittler neben 1 330 Euro Einnahmen aus dem Drogenverkauf bei einer Wohnungsdurchsuchung. © dpa

Mit einem blauen Auge davon kommen zwei Hainburger vor dem Schöffengericht in Offenbach. Die reuigen Drogenhändler treten mit sechs und 14 Monaten Gefängnis, zur Bewährung ausgesetzt, den Heimweg an.

Hainburg – Bevor der Prozess beginnt, erklärt ein Justizwachmann, ein Zeuge sitze, statt im Knast, im nordhessischen Hadamar ein. Dort befindet sich eine Entziehungsanstalt. Der Mann, ein bereits verurteilter Zwischenhändler, hatte die beiden Hainburger der Polizei gegenüber offensichtlich als Kunden benannt. Bei ihm sollen die 28- und 29-jährigen Angeklagten, wie Staatsanwalt Alexander Betz ausführt, gemeinsam zwei Platten Haschisch zu 48 und 50 Gramm mit einem Anteil am Rausch erzeugenden Tetrahydrocannabinol (THC) von 30 Prozent gekauft haben.

Außerdem fanden die Ermittler bei der Durchsuchung der Wohnung des 29-Jährigen neben zehn Gramm Kokain 25 Gramm Marihuana samt szenetypischem Verpackungsmaterial. Die beiden Hainburger hätten so 1 330 Euro verdient. Die Summe entdeckte die Polizei ebenfalls.

Richter Manfred Beck schlägt den Anwälten Joachim Bremer und Marc von Harten ein Rechtsgespräch vor, um ohne die Angeklagten auszutarieren, in welchen Korridoren sich im Falle eines Geständnisses die Haftstrafen bewegen könnten. Hinterher verkündet Beck, den 28-Jährigen erwarte eine Strafe zwischen sechs und acht Monaten sowie eine Geldauflage von 1 000 Euro. Die Summe müsse auch der 29-Jährige bezahlen, dessen ebenfalls zur Bewährung auszusetzende Haftstrafe sich zwischen 14 und 16 Monaten bewege. Die berufstätigen Angeklagten betonen, seit dem Schock der Polizeibesuche keine Drogen mehr zu nehmen. Die Anwälte formulieren die Geständnisse.

Staatsanwalt Beltz plädiert für den 28-Jährigen auf acht Monate, der 29-Jährige soll 16 Monate Haft bekommen, jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem sollen die die beiden als Geldauflage je 1 000 Euro zahlen, die gefundenen 1 330 Euro sollen eingezogen werden.

Im Prinzip sind die Verteidiger einverstanden, sprechen sich aber gegen den Werteinzug aus, „sie haben mit den konfiszierten Drogen ja nichts verdient“. Anwalt von Harten hält eine Geldauflage von 500 Euro für seinen Mandaten für ausreichend, „er ist gerade Vater geworden und hat Kosten“.

In der Pause bis zum Urteil erwähnt Rechtsanwalt Bremer, der in Hadamar sitzende verhinderte Zeuge sei nach Paragraph 36 des Betäubungsmittelgesetzes verurteilt worden: Entzug statt Knast. Er selbst rate Mandanten in Hessen von dem Antrag ab, erklärt Bremer. Dort liege der geschlossene Drogenentzug in der Hand privater Anbieter. Mitunter säßen nach Paragraph 36 Verurteilte länger als zur Verbüßung der Strafe im Knast. Der Grund hänge mit der Rendite zusammen. Die private Klinik diagnostiziere, ob die Therapie erfolgreich verlaufe. Er habe Gutachten im Tenor von ‚Alles gut, der Klient braucht aber noch Zeit’ gelesen, „jeder Tag bringt Geld“.

Für den 29-jährigen Angeklagten verhängt das Gericht 14 Monate, für den 28-jährigen sechs Monate wegen minder schweren Handels. Der junge Vater muss 500 Euro an das Suchthilfezentrum Wildhof bezahlen. Richter Beck warnt die nicht vorbestraften Männer vor weiteren Dummheiten, „ich kann Sie mir nur schwer im Gefängnis vorstellen, Sie passen dort nicht rein“. (Von Stefan Mangold)

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