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Angesichts der steigenden Inzidenzen: 2G am Klinikum und St. Vinzenz in Hanau

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Im St.-Vinzenz-Krankenhaus gilt ab morgen ebenso wie im Klinikum Hanau schärferes Besuchsrecht. Zutritt als Besucher hat nur noch, wer vollständig geimpft oder genesen ist.
Im St.-Vinzenz-Krankenhaus gilt ab morgen ebenso wie im Klinikum Hanau schärferes Besuchsrecht. Zutritt als Besucher hat nur noch, wer vollständig geimpft oder genesen ist. © Axel Häsler

Hanauer Krankenhäuser führen die 2G-Regel für Besucher ein. Auch die Vorgaben für die Maskenpflicht sind angepasst worden.

Hanau – Aufgrund der steigenden Corona-Inzidenzen und zum Schutz der Patienten verschärfen das St.-Vinzenz-Krankenhaus Hanau und das städtische Klinikum Hanau laut gestriger Mitteilung die Besucherregelung: Ab Donnerstag, 18. November, können Patienten nur noch durch vollständig geimpfte oder genesene Personen Besuch empfangen. Ausnahmen gelten für die Geburtshilfe sowie in besonderen Einzelfällen aufgrund des Gesundheitszustandes.

Die Vorlage eines Antigen-Schnelltestes oder PCR-Tests genügt somit künftig nicht mehr, um das Krankenhaus betreten zu können. Auch in den Main-Kinzig-Kliniken in Gelnhausen und Schlüchtern gilt ab Donnerstag die 2G-Regelung für Besucher.

Trotz der neuen Vorsichtsmaßnahme empfiehlt das St.-Vinzenz-Krankenhaus allen Besuchern zusätzlich zur 2G-Regelung, sich zum Schutz ihrer Angehörigen vor dem Besuch durch einen kostenlosen Bürgertest testen zu lassen.

„Wir wissen, dass die Neuregelung für nicht-geimpfte Personen einen großen Einschnitt darstellt, auch für die Patienten“, wird St.-Vinzenz-Geschäftsführer Michael Sammet in der Mitteilung zitiert. Aufgrund steigender Corona-Inzidenzen sei dieser Schritt jedoch notwendig, „um unsere Klinik und die uns anvertrauten Patienten vor einer Infektionseintragung zu schützen“.

Corona in Hanau: Besuch im Krankenhaus nur mit 2G

Mit der Neuregelung folge die Klinik einem Weg, den zahlreiche Kliniken im Rhein-Main-Gebiet bereits beschritten hätten. Für geimpfte und genesene Angehörige sind Besuche im St.-Vinzenz-Krankenhaus – wenn möglich durch eine feste Kontaktperson – weiterhin täglich während der Besuchszeiten zwischen 14 und 18 Uhr für eine Stunde möglich. Der letzte Einlass ist um 17.30 Uhr. Es darf jeweils nur ein Besucher im Zimmer sein. Für Angehörige von Patienten in einer palliativen Situation können Sonderregelungen vereinbart werden. Auf der Intensivstation sind Besuche nur mit Voranmeldung und nach Abstimmung mit dem behandelnden Arzt möglich.

Bestehende Sonderregelungen in der Geburtshilfe gelten unverändert fort: Für den Vater oder eine Begleitperson bei der Geburt gilt als Ausnahme die 3G-Regelung, erforderliche Antigen-Schnelltests zur Geburt werden bei der Begleitperson kostenfrei in der Klinik durchgeführt.

Eine Kontrolle des Impf- oder Genesungsstatus erfolgt am Haupteingang der Klinik. Die Besucher werden gebeten, einen Ausweis mitzuführen und gegebenenfalls vorzuzeigen. Am Haupteingang erfolgt wie bisher auch die Kontaktdatenerfassung über ein Besucherformular.

2G für Besucher im Krankenhaus in Hanau: Hygieneregelungen bleiben bestehen

Grundvoraussetzung für einen Besuch ist, dass der Besucher oder Personen desselben Hausstandes keine Corona-Symptome haben oder sich in Quarantäne befinden.

Die getroffene Einschränkung „vollständig geimpft oder genesen“ gelte selbstverständlich nicht für Personen, die das Krankenhaus aus medizinischen Gründen aufsuchen. In der Notaufnahme, bei stationärer Aufnahme und bei ambulanten Eingriffen würden erforderliche Corona-Tests kostenfrei in der Klinik durchgeführt.

Auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der Klinik gilt für Besucher und Sprechstundenpatienten weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, die Einhaltung eines Mindestabstandes von eineinhalb Metern und der bekannten Hygieneregeln. Die Klinik weist darauf hin, dass es für den Infektionsschutz wichtig ist, die Hygieneregelungen auch während des Besuches des Angehörigen im Patientenzimmern einzuhalten und bittet dringend um Beachtung.

Aus dem Klinikum Hanau hieß es gestern vonseiten des Geschäftsführers, Volkmar Bölke, zur verschärften Zugangsbeschränkung: „Für uns steht der Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie der Kolleginnen und Kollegen an erster Stelle, wir wissen aber auch, wie wichtig Besuche von Angehörigen für den Heilungsprozess sein können. Deshalb haben wir uns für die Einführung der 2G-Regelung entschieden.“

Begleitung von Patienten am Klinikum Hanau in Ausnahmefällen möglich

Besuche sind wie im St.-Vinzenz-Krankenhaus weiterhin täglich während der festen Besuchszeiten zwischen 14 und 18 Uhr möglich, der letzte Einlass ist ebenfalls um 17.30 Uhr. Für Angehörige von Patienten in einer palliativen Situation, die Geburtshilfe und die Kinderklinik gelten am Klinikum weiterhin Sonderregelungen.

Die Besucher betreten das Klinikgelände durch den Schleusencontainer. Dort müssen sie zur Kontaktnachverfolgung ein Besucherformular ausfüllen, auf dem auch die Eintrittszeit dokumentiert wird. Grundvoraussetzung für einen Besuch ist, dass die Besucher und Personen desselben Hausstandes keine Symptome haben oder sich in Quarantäne befinden.

Patienten im Klinikum Hanau dürfen seit voriger Woche nur noch begleitet werden, wenn es zwingend erforderlich ist. In Ausnahmefällen ist die Begleitung von Patienten weiterhin möglich: Betreuer sowie Begleitpersonen minderjähriger, hilfsbedürftiger oder dementer Patienten, Begleitpersonen zur Abstimmung wichtiger Therapieentscheidungen und zum Abbau von Sprachbarrieren dürfen das Klinikgelände weiterhin betreten. Für diese gilt die 3G-Regelung, nicht-geimpfte und nicht-genesene Begleitpersonen erhalten einen kostenfreien Antigen-Schnelltest vor Ort. Zudem besteht seit dieser Woche für alle Personen auf dem Klinikgelände die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz reicht nicht mehr aus. (das)

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