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Anschlag in Hanau: Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungsverfahren gegen Polizei ab

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Beim Anschlag in Hanau gingen mehr Notrufe an, als die Polizei annehmen konnte. © Nicolas Armer/dpa

Die Staatsanwaltschaft Hanau hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens betreffend den Vorwurf der Nichterreichbarkeit des polizeilichen Notrufes am 19. Februar 2020 „mangels eines strafprozessualen Anfangsverdachtes abgelehnt“, dies teilte die Staatsanwaltschaft Hanau mit.

Hanau - Der Anzeigeerstatter, der Vater des beim Attentat zu Tode gekommenen Vili Viorel Paun, wirft den verantwortlichen Betreibern der Notrufzentrale in Hanau und den verantwortlichen Beamten an diesem Abend fahrlässige Tötung zum Nachteil seines Sohnes vor.

Im Rahmen der medialen Berichterstattung sei die Frage aufgeworfen worden, „ob die Besetzung des Notrufs ordnungsgemäß gewesen sei und, falls dies zu verneinen wäre, durch eine ordnungsgemäße Besetzung des Notrufs der Tod Pauns und weiterer Anschlagsopfer hätte verhindert werden können“, so die Staatsanwaltschaft.

Anschlag in Hanau: Staatsanwaltschaft sieht kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten

Zur Prüfung der Frage, ob in diesem Zusammenhang der Anfangsverdacht eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens von Polizeibeamten besteht, wurden daraufhin von hier aus Vorermittlungen in einem Prüfvorgang veranlasst, die nunmehr abgeschlossen sind.

Die Staatsanwaltschaft teilt weiter mit: „Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Angehörigen der Polizeistation Hanau I wurde nicht festgestellt (...). In der 24-seitigen Pressemitteilung stellt die Staatsanwaltschaft unter anderem detailliert die Notrufsituation in der Tatnacht dar.

Der Hanauer Anzeiger veröffentlicht die komplette Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau vom 5. Juli 2021:


Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss: „Insgesamt ist damit festzuhalten, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass P. bei keinem seiner drei Anwahlversuche um 21:57:54, 21:58:31 und 21:59:17 Uhr auf einer der zwei Notrufabfragestellen der Polizeistation Hanau I durchgekommen ist (...).“

Opfer von Anschlag in Hanau verfolgte den Täter mit seinem Auto

Ferner sei davon auszugehen, dass sich Paun bei der Verfolgung des Attentäters von der Innenstadt zum Kurt-Schumacher-Platz bewusst war, dass der Attentäter ohne Weiteres auf ihn schießen würde, da er bereits in der Hanauer Innenstadt mehrfach auf ihn geschossen und auch sein Fahrzeug getroffen hatte und sich damit bei der Verfolgung des Attentäters der Gefährlichkeit seines Tuns bewusst gewesen sein dürfte und diesen dennoch verfolgte.

Die Staatsanwaltschaft Hanau kommt zum Schluss, dass die Annahme nicht zwingend sei, dass Paun sich bei Erreichen des Notrufs durch eine polizeiliche Aufforderung von der Fortsetzung der gefahrenträchtigen Verfolgung hätte abhalten lassen beziehungsweise einen ausreichenden Sicherheitsabstand eingenommen hätte. Vor diesem Hintergrund stehe für die Staatsanwaltschaft fest, dass ein mögliches Organisationsverschulden nicht ursächlich für Pauns Tod gewesen sei. upn

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