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Kind (4) in Sack „qualvoll erstickt“ - Anklage lautet auf Mord

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Von: Thorsten Becker

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Oberstaatsanwalt Dominik Mies hatte bereits 2019 eine Kinder-Schaufensterpuppe und einen Sack zur Rekonstruktion des Verbrechens im ersten Hanauer Kindermordprozess mitgebracht. Nun hat er auch die Mutter des Vierjährigen angeklagt. archiv
Oberstaatsanwalt Dominik Mies hatte bereits 2019 eine Kinder-Schaufensterpuppe und einen Sack zur Rekonstruktion des Verbrechens im ersten Hanauer Kindermordprozess mitgebracht. Nun hat er auch die Mutter des Vierjährigen angeklagt. © Archivfoto: Thorsten Becker

In Kürze beginnt der zweite Sektenprozess in Hanau. Im Zentrum steht diesmal die Mutter des damals vierjährigen Kindes.

Hanau - Vor knapp einem Jahr hat das Hanauer Schwurgericht die 74-jährige Sylvia Dorn wegen Mordes an dem damals vierjährigen Jan H. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und am Ende des Mammutprozesses festgestellt, dass im Kreis einer obskuren und nach außen abgeschotteten Sekte ein grauenhaftes Verbrechen verübt worden war: Am 17. August 1998 ist der vierjährige Jan H. in dem Haus in der Weststadt in einen Leinensack verschnürt und das schreiende Kind sich selbst überlassen worden. Der Vierjährige, so die Richter, sei qualvoll erstickt.

Das vom Schwurgericht festgestellte Motiv für den Mord ist erschütternd: Die Sektenanführerin hatte das Kind in Gesprächen sowie ihren Tagebüchern mehrfach als „Reinkarnation Hitlers“, vom „Bösen durchdrungen“ und als „vom Dunkel besessenes, machtsadistisches Schwein“ bezeichnet. In seiner über einstündigen Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter Dr. Peter Graßmück das Verbrechen als „gruselig“ bezeichnet.

Hanauer Schwurgericht bezeichnete den Fall als „gruselig“

Vor allem, weil die mutmaßliche Sektenanführerin, die innerhalb ihrer Gruppe als Überbringerin angeblich göttlicher Befehle auftrat und sogar den Alltag der ihr offenbar hörigen Mitglieder bestimmte, den Tod des Buben quasi als von „Gott gewollt“ bezeichnet hatte. Mit dem Urteil ist dieser Fall noch lange nicht abgeschlossen, sondern beschäftigt die Justiz weiterhin. Zunächst in Karlsruhe, wo der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision von Dorn gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil derzeit prüft.

Ab Dienstag, 14. September, kommt es im Landgericht Hanau zu einem weiteren Prozess vor dem Schwurgericht. Dann sitzt Dr. Claudia H., die Mutter des vor 33 Jahren getöteten Kindes, auf der Anklagebank. Ihr wirft Oberstaatsanwalt Dominik Mies gemeinschaftlichen Mord vor. In dieser Woche hat die zuständige Kammer das Verfahren eröffnet. Wie Dr. Mirko Schulte, Landgerichtsvizepräsident und Pressesprecher, auf Anfrage mitteilte, habe die Kammer die Anklage zugelassen, mit der Maßgabe, dass es sich bei dem angeklagten Verbrechen auch um Beihilfe zum Mord handeln könnte.

Sekten-Mord in Hanau: Aussage der Zeugin erschüttert

Für die 60-Jährige bedeutet das einen Wechsel vom Zeugenstuhl auf die Anklagebank. Im Oktober und November 2019 hatte die Biologin und Geschäftsführerin eines Medienunternehmens in dem Verfahren ausgesagt. An insgesamt vier Verhandlungstagen war sie jeweils mehrere Stunden vernommen worden und hatte für Erstaunen und Erschütterung gesorgt. Vor allem, weil sie als Mutter den Namen von Jan nur ganz wenige Male genannt und ansonsten ganz unpersönlich von „dem Kind“ gesprochen habe. Zudem berichtete sie völlig emotionslos über den Tag, an dem der Vierjährige starb. Claudia H. hatte über mehrere Stunden verzweifelt versucht, Sylvia Dorn als „kinderlieb“ und „selbstlos“ hinzustellen und alle Vorwürfe zu entkräften.

Vor allem ihre eiskalten Tagebucheinträge, die das Gericht ihr vorhielt, sorgten für Gänsehaut. Nur 24 Stunden nach dem Tod ihres Sohnes notierte sie: „Der Alte hat gestern unseren Jan geholt.“ Damit soll Gott gemeint sein. Einen Tag später hatte sie Jan in einem Eintrag als „sadistisch“ herabgewürdigt. Im September vergangenen Jahres hatten die fünf Richter in ihrem Urteil auch H. sowie deren Mann schwere Vorwürfe gemacht, dass sie ihren Sohn vernachlässigt und der Gewalt ausgesetzt hätten.

Oberstaatsanwalt in Hanau: „Eine abscheuliche Tat“

Oberstaatsanwalt Mies hatte in seinem fast dreieinhalbstündigen Plädoyer gegen Sylvia Dorn von einer „abscheulichen Tat“ gesprochen und festgestellt, dass die Gemeinschaft versucht habe, das Verbrechen zu verschleiern. „Das sind niedrige Beweggründe, wie sie niedriger nicht sein können“, sagte er zum Motiv der Sektenführerin. Mies hatte kurz nach der Urteilsverkündung gegen Sylvia Dorn bereits einen Haftbefehl gegen Claudia H. erwirkt, der rund 24 Stunden später, am 25. September, von Zielfahndern in der Nähe von Leipzig vollstreckt worden ist. Die 60-Jährige sitzt seitdem in einem Frauengefängnis in Untersuchungshaft und wartet auf ihren Prozess in Hanau. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Sektenmord-Prozess: Wird es wieder ein Mammutverfahren in Hanau?

Auch dieser zweite Prozess um den Tod des Kindes könnte zu einem Mammutprozess in Hanau werden, weil sehr wahrscheinlich sämtliche Zeugen erneut gehört werden müssen. Für die Hauptverhandlung hat das Schwurgericht zunächst Sitzungstermine bis Mitte Dezember anberaumt. (Von Thorsten Becker)

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