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„Drogenbarone“ aus dem Main-Kinzig-Kreis müssen lange hinter Gitter

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Von: Thorsten Becker

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„Drogenmenge, die weit jenseits der Skala liegt“: Im zweiten „Anom“-Prozess sind am Montag zwei Dealer aus dem Main-Kinzig-Kreis, die mit zehn Kilogramm Kokain gehandelt haben, verurteilt worden.
„Drogenmenge, die weit jenseits der Skala liegt“: Im zweiten „Anom“-Prozess sind am Montag zwei Dealer aus dem Main-Kinzig-Kreis, die mit zehn Kilogramm Kokain gehandelt haben, verurteilt worden. - Symbolbild © David Ebener/dpa

Das Landgericht Hanau verurteilt am Montag (13. Juni) zwei Dealer wegen Rauschgifthandels. Sie sollen mit großen Mengen an Drogen gehandelt haben.

Hanau - Das Landgericht Hanau hat am Montag zwei Dealer wegen Rauschgifthandels zu jeweils siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden Männer im Alter von 39 und 32 Jahren im Main-Kinzig-Kreis insgesamt mit zehn Kilogramm Kokain sowie 145 Kilogramm Marihuana illegalen Handel getrieben haben.

„Was Sie getan haben, ist quasi der High-End-Handel. Sie haben hier im Kreis das große Rad im Drogenhandel gedreht.“ Die Vorsitzende Richterin Dr. Katharina Jost wird sehr deutlich, als sie am Montag das Urteil der 2. Großen Strafkammer verkündet: Johannes B. (39) und Waldemar M. (32) müssen jeweils für siebeneinhalb Jahre hinter Gitter, weil sie große Mengen Marihuana (145 Kilogramm) sowie Kokain (10 Kilogramm) im Schwarzmarktwert von rund 800 000 Euro weiterverkauft und teilweise von Spanien aus nach Deutschland geschmuggelt haben.

Durch angeblich abhörsichere „Anom“-Chats auf ihren Handys war die Polizei den Beiden auf die Schliche gekommen. Denn „Anom“ ist eine Entwicklung des amerikanischen FBI – die Fahnder haben alle Nachrichten mitgelesen. Das Motiv der beiden nennt Jost im Klartext: „Es ging ihnen ums Geldverdienen.“ Um welche Summen es geht, liest die Vorsitzende ebenfalls vor: Rund 230 000 Euro beträgt der „Reingewinn“ für diese Menge. Dieser Betrag wird eingezogen.

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Dass es sich laut Jost nur um die „Spitze eines Eisbergs“ handelt, wird deutlich an der langen Liste der Sachen, die sichergestellt wurden: Elf Autos, darunter ein Porsche, fünf BMW, davon zwei Cabrios, sowie drei Luxusautos der Marke Mercedes. Zudem sind bei der Razzia im Juni 2021 insgesamt 80 000 Euro Bargeld sowie Luxusuhren einkassiert worden. Der Gesamtwert von einer halben Million Euro stammt aus kriminellen Geschäften und wird nun vom Staat eingezogen – darauf hatte Staatsanwalt Mathias Pleuser schon zum Beginn des Verfahrens gepocht.

Ein Mercedes-Fahrer liefert sich eine halsbrecherische Verfolgungsjagd mit der Polizei durch Bad Vilbel.
Elf Autos, darunter ein Porsche, fünf BMW, davon zwei Cabrios, sowie drei Luxusautos der Marke Mercedes wurden bei Razzien sichergestellt. © Arnulf Hettrich/IMAGO

Er bezeichnet die beiden Angeklagten in seinem Plädoyer als „regionale Drogenbarone“, die nun lernen müssten, „was nicht für Geld zu kaufen ist: die Freiheit“. Da B. und M. ihre umfangreichen Geschäfte umfassend gestanden hatten, bleibt es bei siebeneinhalb Jahren hinter Gittern. Sonst hätte die Strafe weitaus höher ausfallen können.

Die Verteidiger, die zuvor einem „Deal“ zugestimmt hatten, sind mit diesem Strafmaß einverstanden. Seltsam wirkt jedoch der Antrag der beiden Rechtsanwälte von B., die das Gericht bitten, den Haftbefehl gegen ihren Mandanten außer Vollzug zu setzen.

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Die Strafkammer lehnt das ab mit dem Hinweis, dass B., der sich im vergangenen Jahr nach Spanien abgesetzt hatte und dort verhaftet wurde, fließend russisch spricht. „Auslieferungen wären dann sehr schwer oder kaum möglich“, so Jost, die vor allem auf das „hochprofessionelle Vorgehen“ der beiden hinweist.

Denn ausgestattet mit Kryptohandys habe das Duo über Auslandskontakte verfügt und dann im beschaulichen Birstein eine Lagerhalle genutzt, um das Rauschgift zu bunkern, portionieren und von dort aus im Main-Kinzig-Kreis auszuliefern. Den Angeklagten sei es nur um viel Geld gegangen. Doch die Vorsitzende Richterin erinnert an den Sinn des Betäubungsmittelgesetzes macht deutlich, dass vor allem harte Drogen wie Kokain schlimmer Folgen für die Menschen habe: „Viele gehen daran zugrunde.“

Das Urteil ist bereits das zweite aus dem „Anom-Komplex“ vor dem Hanauer Landgericht. Und Staatsanwalt Pleuser betont die „Drogenmenge, die weit jenseits der Skala liegt, die bislang in Drogenprozessen bekannt gewesen sind“. Für den zweiten „Anom-Prozess“ stimmt das. Doch es liegt seit einer Woche bereits eine weitere Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Hanauer Landgericht vor: Dann geht es um 111 Kilogramm Kokain sowie 199 Kilogramm Amphetamin. (Thorsten Becker)

Erst im April gab es einen größeren Drogenprozess: Das Amtsgericht Offenbach musste entscheiden, ob ein Mann aus Neu-Isenburg wegen Handel von mehreren Kilogramm Drogen verurteilt wird.

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