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Prozess wegen Beleidigung: Gericht verkündet Urteil gegen Vater des Hanau-Attentäters

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Von: Michael Bellack, Yvonne Backhaus-Arnold, Julian Dorn

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Der Vater des Attentäters von Hanau ist im Gericht angekommen.
Der Vater des Attentäters von Hanau ist im Gericht angekommen. © Yvonne Backhaus-Arnold

Der Vater des Hanau-Attentäters ist vor Gericht wegen Beleidigung verurteilt worden. Nachdem er zunächst nicht erschienen war, musste die Polizei ihn abholen.

+++ 20.12 Uhr: Das Gericht hat sein Urteil gesprochen. Der 73-jährige Vater des Hanau-Attentäters ist zu einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro wegen Beleidigung verurteilt worden. Nachdem der Angeklagte zunächst nicht zum Prozesstag in Hanau* erschienen war, holte ihn die Polizei aus seinem Haus in den Gerichtssaal. Dort sorgte er mit einer Kontaktaufnahme zu einem Mitglied der Initiative 19. Februar für Aufruhr.

Prozess wegen Beleidigung: Polizei holt Vater von Hanau-Attentäter zu Gerichtstermin

+++ 14.54 Uhr: Der Angeklagte verweigert zum mit zweistündiger Verspätung beginnenden Prozessauftakt die Aussage. Er habe auch keine Angaben zu seiner Person machen wollen, berichtet der Hanauer Oberstaatsanwalt Dominik Mies. Der Vater des Attentäters von Hanau ist wegen Beleidigung in mehreren Fällen angeklagt und war zuvor der Verhandlung ferngeblieben. Daraufhin ordnete die Vorsitzende Richterin die Vorführung des Angeklagten an. Die Polizei musste die Tür zu seinem Wohnhaus aufbrechen, um ihn zur Sitzung im Congress Park zu bringen.

Update vom Mittwoch, 06.10.2021, 11.55 Uhr: Inzwischen ist der Angeklagte im Gerichtssaal angekommen. Die Polizei brachte den Vater des Attentäters von Hanau zum Congress Park. Der 73-Jährige war zunächst nicht vor Ort erschienen und hatte sich in seinem Haus verbarrikadiert. Die Polizei musste die Tür aufbrechen, um den Angeklagten vor Gericht zu bringen.

Prozess gegen den Vater des Hanau-Attentäters: Er soll Opfer-Angehörige als „wilde Fremde“ bezeichnet haben

Erstmeldung vom Mittwoch, 06.10.2021, 11.45 Uhr: Hanau  - Die Teilnehmer einer Versammlung zum Gedenken an den rassistischen Anschlag von Hanau* bezeichnete er als „wilde Fremde“, sie sollten „das Maul halten“ und sich „dem Deutschen Volk unterordnen“. So soll es Hans-Gerd R., der Vater des rassistischen Attentäters vom 19. Februar 2020, im Januar in einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft Hanau formuliert haben. Zuvor hatten sich mehrere Menschen, unter denen auch Angehörige der Anschlagsopfer waren, in der Nähe seines Hauses zu der Kundgebung versammelt.

Wegen dieser und anderer beleidigender Äußerungen muss sich der Vater des Attentäters seit Mittwoch (06.10.2021) in Hanau vor Gericht verantworten. Eigentlich. Der Prozess vor dem Hanauer Amtsgericht ist am Mittwochmorgen jedoch direkt nach Beginn unterbrochen worden, weil der Angeklagte nicht erschienen ist.

Vater des Attentäters von Hanau erscheint nicht zum Prozess - Polizisten vor dem Wohnhaus des Angeklagten

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete die Vorsitzende Richterin die Vorführung des Mannes an. Wie unsere Redaktion erfuhr, soll sich der Angeklagte in seinem Haus in Hanau verbarrikadiert haben. Offenbar läuft derzeit dort ein Polizei-Einsatz, mehrere Streifenwagen und ein Rettungswagen parkten zeitweise vor dem Anwesen. Mittlerweile seien einige Einsatzwagen wieder abgerückt, eine Streife und der Rettungswagen halten wohl noch vor dem Haus.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten nach Mitteilung des Gerichts Beleidigung in drei Fällen vor. Dabei geht es neben den Formulierungen in der Anzeige auch um die Sprache in zwei Schreiben an Behörden.

In einem Brief aus dem Januar 2021 an den Generalbundesanwalt, der bereits in der Tatnacht die Ermittlungen zu dem Attentat an sich gezogen hatte, soll der Angeklagte ebenfalls ausfallend geworden sein. In dem Schreiben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe der Mann ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das unmittelbar nach dem Anschlag an seiner Wohnanschrift eingesetzt war, als „Terrorkommando“ beziehungsweise „Terroreinheit“ bezeichnet.

Prozess gegen Vater von Hanau-Attentäter im Congress Park
Im Congress Park Hanau sollte eigentlich heute der Prozess gegen den Vater des Hanau-Attentäters beginnen. © Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Prozess gegen den Vater des Attentäters von Hanau: Großes Medien-Interesse an der Verhandlung

Schließlich soll er im Februar 2021 in einem Schreiben an das Amtsgericht Hanau den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) unter anderem der „Wählertäuschung“ bezichtigt haben. Der Anwalt des Mannes hatte auf Anfrage keine Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten abgegeben und wollte sich auch am Mittwoch zunächst nicht äußern.

Der 43 Jahre alte Sohn des Angeklagten hatte am 19. Februar 2020 beim Terror in Hanau* neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen, bevor er vermutlich seine Mutter und schließlich sich selbst tötete. Das öffentliche Interesse an der Verhandlung ist groß, zahlreiche Pressevertreter haben sich angekündigt, deshalb wurde sie vorsorglich in den Congress Park Hanau verlegt.

Vor kurzem haben Angehörige der Opfer des Attentats in Hanau den Aachener Friedenspreis für ihr Engagement gegen Rassismus* erhalten. *op-online.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA. (Julian Dorn)

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