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Mutter der in Hanau getöteten Kinder wird weiter befragt

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Tatort Hochhaus: Ob der elfjährige Junge aus Panik in den Tod gesprungen ist oder von seinem Vater vom Balkon des neunten Stockwerks gestoßen wurde, muss jetzt das Gericht aufklären.
Tatort Hochhaus: Ob der elfjährige Junge aus Panik in den Tod gesprungen ist oder von seinem Vater vom Balkon des neunten Stockwerks gestoßen wurde, muss jetzt das Gericht aufklären. © Patrick Scheiber

Als auf der Leinwand im Gericht das Foto des kleinen Mädchens auf dem Arm ihres Vaters erscheint, fließen bei der Mutter die Tränen. Der Vater, der auf der Anklagebank im Saal 215 des Hanauer Landgerichts sitzt, vergräbt das Gesicht in den Händen – und weint ebenfalls. Er ist wegen des Mordes an seiner Tochter und seinem Sohn angeklagt.

Hanau - Behutsam tastet sich der Vorsitzende Richter Dr. Mirko Schulte im Prozess um die beiden gewaltsam zu Tode gekommenen Kinder voran. Was könnten die Beweggründe für die Tat gewesen sein? Welche Rolle spielte die Familie des angeklagten Vaters? Erneut fließen bei der Zeugenaussage der Mutter viele Tränen, muss die Verhandlung immer wieder unterbrochen werden.

Am zweiten Verhandlungstag hat sie als Zeugin vor dem Landgericht das Verhältnis der Geschwister zu ihrem wegen zweifachen Mordes angeklagten Vater geschildert. Erneut berichtete die 38-Jährige, ihre Kinder hätten große Angst vor ihrem Vater gehabt. Es habe kein Verbundenheitsgefühl gegeben, die Kinder seien oft angespannt und traurig gewesen und hätten sie auch immer wieder dazu gedrängt, sich eine andere Wohnung zu suchen.

Mutter ist Nebenklägerin

Den Auszug nach der Trennung hätten die Geschwister als befreiend empfunden. „Es war, als ob sie aus dem Gefängnis entlassen worden wären“, sagt die Frau laut Übersetzung einer Dolmetscherin. Vor allem ihr Sohn sei in den sechs Monaten regelrecht aufgeblüht. „Er hat dann immer gesagt, dass wir jetzt unser Leben endlich leben werden.“

In dem Prozess tritt die Mutter auch als Nebenklägerin auf. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Inder vor, das Mädchen und den Jungen am 11. Mai vergangenen Jahres heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben – um seine Frau zu bestrafen, die nach einer Trennung nicht mehr mit ihm zusammenkommen wollte. Zuvor soll er Druck auf seine Frau ausgeübt und dabei auch Todesdrohungen gegen sie und die Kinder geäußert haben. Zum Prozessauftakt hatte der Verteidiger des 47-Jährigen eine Erklärung verlesen. „Meine Tat ist unentschuldbar, ich bedauere sie zutiefst“, hieß es darin.

Fortsetzung am 27. Februar

Nach Bekanntwerden familiärer Probleme hatte das Hanauer Jugendamt in dem Fall über einen freien Träger eine sozialpädagogische Familienhilfe organisiert. Das Amt habe auch auf sie eingewirkt, ihren Kindern den Kontakt zum Vater zu ermöglichen, sagte die Frau – obwohl sie sich dagegen gestellt habe. Auf die Frage, warum ihr Ex-Mann die Tat begangen haben könnte, erklärte sie: „Es war aus Wut.“ Die Frage, ob die Schwiegereltern Druck ausgeübt haben und welche Erwartungen diese hatten, ließ sie offen beziehungsweise konnte sie diese nicht beantworten.

Fest steht: Es gab kurz vor der Tat einen Anruf der Schwiegereltern bei den Eltern der Frau mit der Aussage: „Wenn ihr nicht wieder zusammenkommt, passiert etwas Schlimmes.“ Unter Tränen beschrieb die 38-Jährige auch den Alltag mit ihren beiden Kindern. Ihr Sohn habe gerne Fußball gespielt, wenn sie abends zusammen in den Park gingen. Er sei gerne auswärts essen gegangen und habe Polizist von Beruf werden wollen. Ihre Tochter habe Musik gemocht und mit einem Tablet kleine Videos von sich gedreht.

Die Verhandlung am Landgericht Hanau wird am Montag, 27. Februar, um 9 Uhr fortgesetzt. Sie ist öffentlich.

Von Yvonne Backhaus-arnold Und Christine Schultze (dpa)

Die Mutter der zwei getöteten Kinder tritt als Nebenklägerin im Prozess gegen den 47-jährigen Angeklagten auf, der die gemeinsamen Kinder heimtückisch sowie aus niedrigen Beweggründen getötet haben soll.
Die Mutter der zwei getöteten Kinder tritt als Nebenklägerin im Prozess gegen den 47-jährigen Angeklagten auf, der die gemeinsamen Kinder heimtückisch sowie aus niedrigen Beweggründen getötet haben soll. © dpa

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