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Wegen Streit um Sauberkeit: 25-Jähriger mit mehreren Messerstichen getötet

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Von: Thorsten Becker, Isabel Wetzel

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Ein Rettungswagen steht in der Tatnacht vor der Asylunterkunft in Großkrotzenburg. Kurz zuvor kam es zu dem tödlichen Streit. (Archiv)
Ein Rettungswagen steht in der Tatnacht vor der Asylunterkunft in Großkrotzenburg. Kurz zuvor kam es zu dem tödlichen Streit. (Archiv) © 5vision.media/dpa

Nach einem Streit in einer Asylunterkunft wird ein junger Mann mit mehreren Messerstichen ermordet. Jetzt startet der Prozess wegen Mordes vor dem Hanauer Landgericht.

Hanau ‒ Weil er einen 25-jährigen Mann mit mehreren Messerstichen ermordet haben soll, muss sich der 34-jährige Abdiqadir M. ab Mittwoch (25.08.2021) vor dem Landgericht in Hanau verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Somalier vor, seinen Kontrahenten aus niedrigen Beweggründen, also aus einem „offenbar völlig nichtigen Grund“, getötet zu haben. Zunächst hatte der Vorwurf gegen den 34-Jährigen auf Totschlag gelautet. Die Tat ereignete sich Mitte Januar in einer Asylbewerberunterkunft in Großkrotzenburg (Main-Kinzig-Kreis).

Wie die Ermittlungen ergeben hätten, sei es zwischen den beiden Männern zu einem Streit um die Sauberkeit in der Unterkunft gekommen. „Das spätere Opfer soll M. am Abend der Tat gefragt haben, weshalb dieser die Dusche nicht sauber gemacht habe“, erklärte Staatsanwältin Lisa Pohlmann. Der 33-Jährige habe dem Bericht zufolge daraufhin Beleidigungen ausgestoßen und sei mit den Worten „Ich töte ihn!“ in sein Zimmer gestürmt. Daraufhin habe der 34-Jährige dann ein Küchenmesser geholt und auf sein Opfer eingestochen. Das Opfer habe zahlreiche Stiche in den Oberkörper erlitten, und sei nach einem Stich ins Herz tot zusammengebrochen. Der mutmaßliche Täter war von weiteren Bewohnern entwaffnet und festgehalten worden.

Mordprozess in Hanau: Angeklagter wegen versuchten Totschlags bereits vorbestraft

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil es sich bei dem Angeklagten um einen rechtskräftig verurteilten Verbrecher handelt, der abgeschoben werden sollte. Der Somalier war bereits 2014 vom Landgericht Hanau wegen versuchten Totschlags zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er am 28. November 2013 einen Mann in Maintal (Main-Kinzig) mit einem Messer in den Rücken gestochen und ihn lebensgefährlich verletzt hatte. Der 19-Jährige erlitt damals einen Stich in die Lunge und schwebte mehrere Tage in Lebensgefahr. Es sei nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass das Opfer diesen Angriff überlebt habe, hieß es 2013 von den Ermittlungsbehörden. Anlass für die Attacke war nach Feststellung des Gerichts ein Streit über die Beleuchtung des gemeinsam genutzten Zimmers.

Über die weiteren möglichen Konsequenzen berichteten der Hanauer Anzeiger und die Frankfurter Rundschau im Anschluss an den Prozess 2014: „Wenn das Urteil rechtskräftig wird, müsste der Angeklagte die Hälfte seiner Strafe verbüßen und dann mit der Abschiebung nach Somalia rechnen.“ Dies, so der damalige Ankläger, sei „gängige Praxis“. Wie erst später bekannt geworden ist, hat M. stattdessen die komplette Freiheitsstrafe abgesessen und wurde im Laufe des Jahres 2019 aus dem Gefängnis entlassen und erneut in einer Asylbewerberunterkunft untergebracht. Versuche, den 34-Jährigen nach der Hälfte der Freiheitsstrafe abzuschieben, scheiterten den Angaben nach daran, dass der Mann keinen gültigen Pass seines Landes besitzt.

Für den aktuellen Prozess hat die Schwurgerichtskammer zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt. (iwe/dpa)

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