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Hanauer Kitas ab 13. Dezember im eingeschränkten Regelbetrieb

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Normal ist vorbei: In den Hanauer Kitas werden zudem die Öffnungszeiten reduziert. ARCHIV
Normal ist vorbei: In den Hanauer Kitas werden zudem die Öffnungszeiten reduziert. ARCHIV © DPA

Die städtischen Kindertagesstätten in Hanau gehen ab Montag, 13. Dezember, wieder in einen eingeschränkten Regelbetrieb. Darüber informierte die Stadt Hanau am Freitag in einer Mitteilung. Damit seien gruppenübergreifende Angebote nicht mehr möglich, zudem werden die Betreuungszeiten verkürzt. Geöffnet haben die Kitas ab dem 13. Dezember in der Zeit von 7.30 bis 15.30 Uhr.

Hanau - Man habe alles daran gesetzt, diesen Schritt zu vermeiden, „um in unseren Einrichtungen den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen aufrechtzuerhalten, aber die aktuellen Landesvorgaben lassen uns keine Wahl“, erklärt Bürgermeister Axel Weiss-Thiel in der Mitteilung. In einem Brief an die Eltern informiert er gemeinsam mit der Leiterin des Eigenbetriebs, Astrid Weiermann, darüber, dass „das aktuelle ‘Hygienekonzept zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflegepersonen in Hessen während der SARS-CoV-2-Pandemie des Landes Hessen’ nun die Betreuung der Kinder in der strikten Gruppentrennung anordnet“. Ziel sei es erneut, die Kontakte maximal zu beschränken und Kontaktketten bestmöglich nachvollziehen zu können. Durch dieses Vorgehen soll verhindert werden, dass im Infektionsfall ganze Einrichtungen geschlossen werden müssen.

Bereits Mitte November waren die Eltern angesichts der steigenden Infektionszahlen in einem Brief darauf vorbereitet worden, dass es wieder zu Einschränkungen in der Betreuung ihrer Kinder kommen könnte. Denn, so erläutert Weiermann, eine strikte Gruppentrennung gehe immer einher mit einer Reduzierung der Öffnungszeiten. „Anders lässt sich die Abgrenzung der Gruppen im Rahmen der vorhandenen Personalkapazitäten nicht umsetzen“, so Weiermann.

„Vermischungen“ vermeiden

Damit den betroffenen Eltern zumindest ein gewisser Planungsvorlauf bleibe, hätten sich Bürgermeister und Eigenbetriebsleiterin darauf verständigt, dass die eingeschränkten Betreuungszeiten erst eine Woche nach ihrer Ankündigung wirksam werden, also ab dem 13. Dezember. Beide appellieren jedoch an die Eltern, schon in der Übergangszeit sehr genau zu prüfen, ob es sich vermeiden lasse, die Früh- oder Spätbetreuung der Kinder in Anspruch zu nehmen. Denn dort komme es zu unvermeidlichen Vermischungen der Gruppen, die den notwendigen Kontaktbeschränkungen zuwiderliefen.

„Dieser Eingriff in den Kita-Alltag stellt wieder viele Abläufe, Planungen, Dienstplangestaltungen und Strukturen auf den Kopf, insbesondere müssen alle Angebote im Tagesablauf gruppenintern und mit Blick auf die vorhandenen Personalressourcen geleistet werden“, macht Weiermann deutlich, dass die Herausforderung und Belastungen auch für die Kitas enorm seien.

Dabei könne letztendlich auch nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer weiteren Reduzierung der personellen Kapazitäten weitere Einschränkungen oder die Schließung einzelner Gruppen nötig werden.  das

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