Neues Atommüll-Zwischenlager in Hanau? Entscheidung ist gefallen

Der seit Jahren währende Prozess um ein weiteres Atommüll-Zwischenlager in Hanau ist zu Ende. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt enschieden.
Update von Dienstag, 25.01.2022, 17.12 Uhr: Die Entscheidung um das Atommüll-Zwischenlager in Hanau ist nun endlich gefallen. Seit Jahren schwelte der Streit um ein weiteres Zwischenlager für radioaktive Abfälle im Technologiepark Wolfgang. Jetzt hat sich die Stadt durchgesetzt. Sie muss der Entsorgungsfirma Orano NCS keine Baugenehmigung erteilen, berichtet die dpa.
Nachdem die Stadt die Genehmigung verweigert hatte, klagte die Entsorgungsfirma - damals noch unter anderem Namen. Doch das Verwaltungsgericht entschied: Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle überschreite den „Störgrad“, der in einem Gewerbegebiet zulässig sei. Das Gefahrenpotenzial des strahlenden Mülls habe eine Bedeutung für die Standortentscheidung.
Die Stadt hatte sich gegen die Genehmigung gesträubt, weil sie fürchtete, dass Hanau zur Anlaufstelle für Atommüll aus ganz Deutschland werden könne. Aus ihrer Sicht habe sich der Technologiepark Wolfgang in Hanau inzwischen gut entwickelt. Unter anderem errichtet der Internetgigant Google derzeit dort ein Rechenzentrum. Verwaltung, Technologie und Logistik würden sich nicht mit einem weiteren Atommüll-Zwischenlager vertragen.
Hanau: Prozess um Atommüll-Zwischenlager – OB Kaminsky erwartet endgültige Entscheidung
Erstmeldung von Dienstag, 25.01.2022: Hanau/Leipzig – Seit 10 Uhr wird am Dienstag (25.01.2022) Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über ein umstrittenes Thema in Hanau verhandelt. Darf in Hanau ein weiteres Atommüll-Zwischenlager entstehen oder nicht?
Das Entsorgungsunternehmen Orano NCS hätte gerne von der Stadt Hanau eine Baugenehmigung für ein drittes Lagergebäude im Technologiepark Wolfgang. Die Stadt Hanau wehrte sich im Februar 2020 aber erfolgreich beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Dieser stufte das Vorhaben als nicht zulässig ein und kassierte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus dem Februar 2018.
Prozess im Atommüll-Zwischenlager in Hanau: Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht endgültig
Hanaus Oberbürgermeister begründete die abgelehnte Baugenehmigung gegenüber dem Hessischen Rundfunk mit nicht erfüllten Vorgaben für das Gewerbegebiet. Gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes pro Stadt Hanau legte Orano NCS Revision ein. Wann das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung im Fall mit dem Aktenzeichen BVerwG 4 C 2.20 verkünden wird war zunächst offen (Az.: BVerwG 4 C 2.20).
Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) erklärte auf Anfrage der dpa, er hoffe darauf, dass sich das Bundesverwaltungsgericht der vorinstanzlichen Entscheidung anschließen werde und damit die Haltung der Stadt Hanau bestätige. Die Orano NCS GmbH sagte, man wolle sich zu dem laufenden Verfahren derzeit nicht äußern.
Fest steht: Sollte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten von Orano NCS entscheiden, müsste die Stadt Hanau das Urteil akzeptieren. Eine Hintertür wäre dennoch offen, da zunächst das Umweltministerium in Hessen zunächst den Strahlenschutz prüfen müsste. (esa/dpa)