Prozess: Polizei entdeckt Horror-Droge im Wert von 2,5 Millionen Euro in Hanauer Garage

Hanau – Zwei Männer sollen rund 28 Kilogramm der Horror-Droge Crystal Meth in einer Garage gebunkert haben - eine Menge mit Millionenwert. Nun müssen sie sich vor dem Landgericht Hanau verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft einem 50-Jährigen sowie einem 25-Jährigen vor, das auch unter dem Namen Methamphetamin bekannte Rauschgift auf einer Palette versteckt zu haben.
Hanau- Salvatore C. (50) ist offenbar auch im Transportgeschäft aktiv, allerdings dürfte es sich stets um eilige Transporte handeln, denn er besitzt einen Kühllaster. Darin werden Waren geladen, die nicht der Wärme ausgesetzt werden dürfen. Dr. Alexander Voigt von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat jedoch einen schweren Verdacht; C. hat offenbar ziemlich heiße Ware in dem Kühlfahrzeug transportiert. Von der Elbestraße im Industriegebiet Nord an den Kiefernweg im Stadtteil Tümpelgarten.
Dort, inmitten einer bürgerlichen Siedlung, gibt es zwei Reihen von Garagen, die schon bessere Tage gesehen haben. Die Farbe an den Betonwänden blättert ab, die einst weiß gestrichenen Tore wirken schon etwas gräulich und abgenutzt. Vor der Garage Nummer 17 wuchert bereits Unkraut. Genau diese Garage steht im Mittelpunkt des Prozesses. Warum ist C. diese etwa mehr als zwei Kilometer weite Strecke gefahren? Das ist bislang nicht bekannt.
Hanau: Prozess um gigantische Menge Rauschgift im Millionenwert
Aber die Ware, die er geladen hat. „Es ist eine mit schwarzer Plane abgedeckte Palette“, sagt Voigt und nennt den Inhalt: Rund 28 Kilogramm Crystal Meth, auch bekannt als „Ice“ oder Methamphetamin. Es ist eine Horror-Droge, die sehr schnell süchtig macht und sehr häufig den menschlichen Körper zerstört.
Auf „rund 2,5 Millionen Euro“ beziffert der Staatsanwalt den geschätzten Schwarzmarktwert, der im Straßenverkauf mit dieser riesigen Menge Crystal Meth erzielt werden könnte. C. sowie sein mutmaßlicher Komplize Bora Z. sollen geplant haben, die Droge gewinnbringend zu verkaufen, lautet der Vorwurf der Anklage. Dass die Fahnder des Landeskriminalamts und des Zollfahndungsamts Frankfurt am 8. März dieses Jahres an die Garage 17 am Kiefernweg kommen, ist kein Zufall. Denn der Prozess vor der 7. Großen Strafkammer des Landgerichts Hanau ist einer der ersten aus dem Komplex der „EnchroChat“-Verfahren, die im Zusammenhang mit den weltweiten Ermittlungen gegen die internationale Rauschgiftkriminalität stehen. Denn die Polizeibehörden mehrerer Länder hatten angeblich völlig abhörsichere Handys der Marke „EncroChat“ in die Reihen mutmaßlicher Rauschgifthändler eingeschleust.
Hanauer Prozess im Zusammenhang mit den weltweiten EncroChat-Razzien
Der Trick: Die Fahnder unter der Leitung des australischen und amerikanischen FBI haben seit Mitte vergangenen Jahres die komplette Kommunikation über diese Handys mitgehört und aufgezeichnet. Bei einer weltweiten Razzia waren im Juni weltweit insgesamt 800 Verdächtige festgenommen worden, 17 davon im Main-Kinzig-Kreis.
Gegen die beiden Hanauer ist laut Generalstaatsanwaltschaft seit Juli 2020 ermittelt worden. Als die große Lieferung der gefährlichen Droge bekannt geworden sei, hätten Fahnder bereits im März, drei Monate vor der weltweiten Razzia, die Durchsuchungen in Hanau gestartet und die beiden Verdächtigen festgenommen. Offenbar wollten die Ermittler verhindern, dass diese riesige Menge an Drogen auf den Straßen des Rhein-Main-Gebiets verkauft wird.
Wie am ersten Verhandlungstag zu erfahren war, werden die „EnchroChat“-Aufzeichnungen in diesem Verfahren offenbar als Beweismittel gar nicht nötig sein, denn es gibt wohl Videomaterial von den verdeckten Ermittlungen. Die Angeklagten äußerten sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. Ihnen droht im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Dass wissen wohl auch die beiden Strafverteidiger Oliver Wallasch und Benjamin Dörr. Deshalb suchen sie gleich nach der Verlesung der Anklage das Gespräch mit der Kammer unter dem Vorsitz von Dr. Sascha Rüppel. Die auf mehrere Tage anberaumte Hauptverhandlung wird fortgesetzt. (Von Thorsten Becker)