Steuerfahnder pfiffiger als Betrüger: Haftstrafe für Scheinrechnungen

„Egal ob es echte Rechnungen sind oder Scheinrechnungen – die Steuern müssen bezahlt werden“, stellt Dr. Mirko Schulte fest. Der Vorsitzende der 5. Großen Wirtschaftsstrafkammer hat soeben das Urteil verkündet: Herr O., 60 Jahre alt, wird demnächst einige Zeit hinter Gittern verbringen müssen. Zwei Jahre und neun Monate, um genau zu sein.
Hanau - Diese Freiheitsstrafe bekommt er dafür, dass er an seinem Computer gesessen und Rechnungen geschrieben hat, die ein Gesamtvolumen von rund fünfeinhalb Millionen haben. Herr O., tatsächlicher Geschäftsführer von mehreren Transportunternehmen, hat in ganz großem Stil getrickst. Vom Gewerbegebiet im Hanauer Norden aus. Dort ist er Chef von mehreren Firmen gewesen.
Tatwerkzeuge: Computer und Drucker
Doch dann hat die Steuerfahndung genau hingeschaut: An der Adresse gibt es nur einen Briefkasten. Von großen Lastwagen, die Waren transportieren, ist nichts zu sehen. „Es gab keinen Fuhrpark, keine Beschäftigte, keine Betriebsstruktur“, fasst Schulte die Erkenntnisse der Kammer in dem mehrtägigen Prozess zusammen (wir berichteten). Herr O. hat nur zwei Tatwerkzeuge benutzt: einen Computer und einen Drucker, auf dem er die zahlreichen Rechnungen geschrieben hat – obwohl tatsächlich keine Leistung erbracht worden ist.
Provisionen in die eigene Tasche gesteckt
Eine solche Rechnung würde niemand bezahlen. Oder doch? Die Empfänger, Geschäftsinhaber zahlreicher Unternehmen aus der Region, haben sich offenbar richtig gefreut, dass sie zahlen dürfen, obwohl sie dafür nichts außer ein Stück Papier bekommen haben. Denn sie haben auf wundersame Weise ihre Betriebsausgaben „steigern“ und die Gewinne damit schmälern können. Und daher werden die Summen auch ganz brav überwiesen. Nur: Herr O. geht dann immer zur Bank, hebt die Beträge ab, steckt ein wenig davon als „Provision“ in die eigene Tasche – und gibt den Rest zurück. Als „Kreislaufwirtschaft“ bezeichnet Staatsanwältin Jennifer Höra das kriminelle Vorgehen, mit dem der Fiskus an der Nase herumgeführt werden sollte.
Lob für akribische Steuerfahnder
Doch alle zusammen haben die Rechnung ohne die Steuerfahnder gemacht, die dem „Firmengeflecht aus Strohgeschäftsführerin“, wie Höra es nennt, auf die Schliche gekommen sind. „Akribisch“ lobt Richter Schulte daher die Arbeit der fleißigen Fahnder, die jede einzelne Rechnung und die Wege der Gelder nachverfolgt haben. Die Verantwortlichen der Firmen, die die Scheinrechnungen genutzt haben, um ihre Bilanzen zu „frisieren“, müssen sich in zahlreichen Prozessen verantworten, denn sie haben Einkommens- und Gewerbesteuer hinterzogen.
Einschlägig vorbestraft
Und Herr O., der nur die Scheinrechnungen geschrieben hat? Der war doch nicht so clever, denn er hat auf dem Papier die Umsatzsteuer berechnet – allerdings nicht an das Finanzamt abgeführt. Und außerdem ist der 60-Jährige mehrfach vorbestraft, darunter wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung – also einschlägig. „Das Kartenhaus ist zusammengebrochen“, stellt Landgerichtsvizepräsident Schulte fest, hat mit dem Angeklagten aber etwas Nachsicht, da dieser – auf Anraten von Rechtsanwalt Michael Simon – ein umfassendes Geständnis abgelegt hat. „Bedanken Sie sich bei Ihrem Verteidiger“, regt Schulte an und macht O. deutlich: „Bei solch einem Schaden und Ihren Vorstrafen hätten wir sonst eine weitaus höhere Strafe verhängen können.“ (Von Thorsten Becker)