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38.000 Euro Schaden: Mann betrügt Mobilfunkkunden und kassiert hohe Provisionen

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Von: Thorsten Becker

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Mehr bezahlt als eigentlich bestellt: Ein Vermittler von Mobilfunkverträgen, der seine Kunden übers Ohr gehauen hat, ist vom Schöffengericht verurteilt worden. (Symbolbild)
Mehr bezahlt als eigentlich bestellt: Ein Vermittler von Mobilfunkverträgen, der seine Kunden übers Ohr gehauen hat, ist vom Schöffengericht verurteilt worden. (Symbolbild) © Marc Boberach / pixelio.de

Ein Mann aus Hanau hat seine Kunden übers Ohr gehauen und ihnen viel zu teure Mobilfunkverträge angedreht. Nun steht er vor Gericht.

Hanau – Er hat seine Kunden übers Ohr gehauen und ihnen teure Mobilfunkverträge untergejubelt. Dafür hat das Amtsgericht Hanau einen 31-jährigen Vertragsvermittler verurteilt. Der Sachschaden ist enorm. Der Staatsanwalt beziffert ihn auf 38 000 Euro.

Neue Smartphones sind innerhalb weniger Minuten einsatzbereit. Die neuesten Modelle mit noch mehr digitalen Raffinessen werden von den Mobilfunkunternehmen subventioniert abgegeben – dafür wird ein Vertrag mit einer monatlichen Gebühr vereinbart. Und genau hier kommt Herr C. (31) ins Spiel. Er vermittelt Mobilfunkverträge, verdient sein Geld mit den Provisionen.

Dass der gelernte Kaufmann in den zurückliegenden Jahren dabei nicht immer redlich gewesen ist, weiß er selbst nur zu genau. Deshalb sitzt er zusammen mit seinem Pflichtverteidiger Clemens Brendel auf der Anklagebank des Hanauer Schöffengerichts.

Hanau: Angeklagter verspricht Rabatte und kassiert ab

Es dauert 20 Minuten, bis Staatsanwalt Dr. Oliver Piechaczek die komplette Anklage verlesen hat. C. hat seine Kunden übers Ohr gehauen. Bei den Verkaufsgesprächen macht er Versprechen. Die monatliche Gebühr stehe zwar im Vertrag, er werde jedoch eine monatliche Rückerstattung von bis zu 15 Euro geben. Somit werden die Verträge mit jeweils zwei Jahren Laufzeit zum „Schnäppchen“.

Doch für die Kunden kommt es anders. Von ihren Konten ziehen die Mobilfunkunternehmen Monat für Monat deutlich höhere Beträge ab. Von Rückerstattungen keine Spur. Dafür macht der heute 31-Jährige den Reibach und kassiert von den Firmen die höheren Provisionen. Er geht sogar so weit und fälscht Mobilfunkverträge. Die Kunden beschweren sich – dann erstatten sie Anzeige.

Angeklagter beantragt Corona-Hilfen: Hanauer Handyladen war längst geschlossen

Wenig später verkauft C. dann neue iPhones, die mit falschen Namen ergaunert worden sind, über ebay. Das ist noch nicht alles. 2020 beantragt er Corona-Hilfen vom Staat. Innerhalb weniger Tage überweist das Regierungspräsidium in Kassel ohne Prüfung über 7000 Euro auf sein Konto.

Eine kurze Prüfung im Handelsregister hätte das jedoch verhindert, denn C. hatte seinen Laden bereits 2016 abgemeldet. Der Schaden ist hoch. Staatsanwalt Piechaczek greift zur Taschenrechnerfunktion in seinem Handy: „Insgesamt ist ein Schaden von 38 000 Euro entstanden“, stellt er fest.

C. sitzt aber nur kurz auf der Anklagebank, denn Richterin Judith Schlootz macht einen „kurzen Prozess.“ Nach vier Stunden verkündet sie bereits das Ergebnis der Beweisaufnahme: „28 Fälle des Betrugs, darunter 22 Fälle der Urkundenfälschung sowie 17 Fälle der Hehlerei und ein Fall des Subventionsbetrugs.“ „Das ist schon einiges“, fasst die Richterin zusammen.

Hanauer Richterin: 100 Stunden gemeinnützige Arbeit als Bewährungsauflage

In allen Fällen ist C. schuldig. Denn er macht „reinen Tisch“ und legt mit der Unterstützung seines Anwalts ein umfassendes Geständnis ab. Und er liefert eine Erklärung für seine Taten: Bereits vor sechs Jahren habe er einen Handyladen in der Hanauer Innenstadt dicht machen müssen. Die Selbstständigkeit hat sich für ihn nicht ausgezahlt. Im Gegenteil: Er sitzt auf einem Schuldenberg von rund 80 000 Euro.

Richterin Schlootz wird in ihrem Urteil sehr deutlich: Nur weil der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt hat, kommt er noch recht glimpflich davon: Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten muss er zunächst nicht antreten. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Sie glaubt C., der bislang nicht vorbestraft gewesen ist, dass dieser mit seiner kriminellen Vergangenheit abschließen will.

„Sie sind in einen Strudel von Straftaten geraten.“ Damit das nicht wieder passiert, muss C. als Bewährungsauflage 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Und er muss den Schaden ausgleichen, denn 38 000 Euro werden bei ihm eingezogen. (Thorsten Becker)

Weil sie Kupfer-Zink-Gemisch statt Feingold vertrieben haben, stand vor wenigen Monaten eine Fälscherbande vor dem Landgericht Hanau.

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