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Lebenslang oder Freispruch? Plädoyers gehen weit auseinander

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Von: Thorsten Becker

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Schuldig oder unschuldig? Im Prozess gegen die 60-jährige Claudia H. sind am Donnerstag die Plädoyers von Anklage und Verteidigung gehalten worden. Archiv
Schuldig oder unschuldig? Im Prozess gegen die 60-jährige Claudia H. sind am Donnerstag die Plädoyers von Anklage und Verteidigung gehalten worden. Archiv © Arne Dedert/dpa

Nach einem Verhandlungsmarathon von fast einem Jahr halten Anklage und Verteidigung im zweiten Hanauer Kindermordprozess ihre Plädoyers. Fast vier Stunden werden im Schwurgerichtssaal die Beweise und Zeugenaussagen interpretiert. Alles dreht sich um das, was am 17. August 1988 im Haus der Sektenanführerin Sylvia D. in der Weststadt geschehen ist – oder nicht.

Hanau – Alles dreht sich um Jan H., der mit vier Jahren unter mysteriösen Umständen gestorben ist. Erstickt in einem Sack, in dem er auf Geheiß von D. eingeschnürt worden ist. Und im Mittelpunkt steht die Mutter Claudia H. (61), die seit September 2021 unter Mordverdacht auf der Anklagebank sitzt (wir berichteten).

Zuerst haben Dominik Mies und Florian Hübner das Wort. Die beiden Ankläger teilen sich das gemeinsame Plädoyer auf. Bereits in den ersten Sätzen verweist Oberstaatsanwalt Mies auf die schriftlichen Beweise. Die Tagebucheinträge, die Claudia H. nur wenige Stunden nach dem qualvollen Tod ihres Sohnes verfasst haben soll. Darin bezeichnet sie den Vierjährigen als wahnhaft und sadistisch. „Was dort geschehen ist, ist menschenverachtend“, so Mies.

Oberstaatsanwalt: Angeklagte hat Tod ihres Sohnes „billigend in Kauf genommen“

Ebenso betont er, wie in diesem zweiten Prozess alle Zeugen, die als Kinder, Jugendliche oder Erwachsene gelebt hatten, teilweise immer noch von den physischen und psychischen Misshandlungen „schwer traumatisiert“ seien. „Auch Sie, Frau H., sind dafür verantwortlich.“ Diese Worte scheinen Wirkung zu zeigen, denn Verteidigerin Wiebke Otto-Hanschmann beugt sich schnell zu ihrer Mandantin, die den Tränen nahe ist und versucht, Trost zu spenden. Zum eigentlichen Tattag vor mehr als 34 Jahren hat der Oberstaatsanwalt eine klare Meinung: „Die Angeklagte wusste, dass Sylvia D. ihren in einem Sack verschnürten Sohn sterben lassen wird.“ H. habe dies „billigend in Kauf genommen“.

Nach 28 Verhandlungstagen obliegt es dann Staatsanwalt Hübner, sämtliche Beweise und Zeugenaussagen zu würdigen. Die Angeklagte sei der Sektenchefin hörig gewesen. Er spricht von „Gewaltakten gegenüber den zahlreichen Kindern und Pflegekindern im Haus der Sektenchefin, die allen eingeredet habe, ein vierjähriger Bub sei die „Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunklen besessen“. Erneut nimmt die Angeklagte ihre Brille ab. Wischt sich die Augen.

Die heute 61-Jährige sei „ein Teil des Systems“ gewesen und habe im Nachtatverhalten auch dazu beigetragen, die Spuren zu beseitigen und die Polizei 1988 im Glauben zu lassen, es sei ein tragischer Unfall gewesen. Hübner sieht am Ende die Anklage bestätigt.

Oberstaatsanwalt Mies setzt dann den Schlusspunkt des über zweistündigen Plädoyers, bezeichnet die Tat als „systematische Vernichtung eines Kindes“ und wirft H. vor, durch die Billigung ihre eigene Stellung in der obskuren Gemeinschaft habe stärken wollen. Kritik übt er zudem an der Schwurgerichtskammer, die vor wenigen Monaten den Haftbefehl gegen H. aufgehoben und sehr juristisch verklausuliert Zweifel angemeldet hatte, dass die Angeklagte auch die direkten Folgen ihrer möglichen Tat nicht hätte erkennen können. „Bei allem Respekt: Das ist nicht nachvollziehbar“, sagt Mies und betont,, dass ein Verschnüren eines Kindes in einem Sack „per se lebensgefährlich“ sei. Mies beantragt wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Dann fährt Verteidigerin Otto-Hanschmann schwere verbale Geschütze gegen die Staatsanwaltschaft auf. Sie beantragt Freispruch für die Angeklagte sowie eine Entschädigung für die insgesamt 545 Tage erlittene Untersuchungshaft. Einen Atemzug später wirft sie den beiden Staatsanwälten „überbordenden Ermittlungseifer“, „wilde Thesen“ sowie „schlichte Unterstellungen“ vor. „Dass Sie sich nicht schämen, Tatsachen wegzulassen“, ist dabei nicht die heftigste Breitseite. Die Rechtsanwältin greift die beiden Staatsanwälte persönlich an: „Wenn Sie Kinder wären, würde ich sagen: Sie sind bockig und trotzig.“

Überhaupt: Die Anklage habe keine stichhaltigen Beweise vorgelegt und sich nur auf das Verfahren gegen Sylvia D. gestützt. „Jan ist nicht durch das Handeln von Frau H. zu Tode gekommen“, betont die Verteidigerin und zerpflückt die wichtigsten Zeugenaussagen. Dadurch werde die Angeklagte ihrer Meinung nach eher entlastet als belastet. „Es ist nichts nachzuweisen“, so Otto-Hanschmann.

Urteilsverkündung ist für den 4. Oktober vorgesehen

Den Schlussakkord der beiden insgesamt über eine Stunde dauernden Plädoyers setzt dann der zweite Verteidiger. Thomas Scherzberg bezeichnet das Verfahren als eine „Tragödie für die Mandantin“. H. sei unschuldig.

Doch der Strafverteidiger widmet sich kaum den Beweisen, er nimmt hauptsächlich die Staatsanwaltschaft und die Medien aufs Korn. So habe die Presse „einseitig berichtet“, da sie unter dem Eindruck der Zeugenaussagen von H. im Prozess gegen Sylvia D. gestanden habe. Damals hatte H. die „liebe Sylvia“ demonstrativ in Schutz genommen und keinerlei Emotionen gezeigt. Diese Aussagen seien jedoch in diesem Prozess nicht verwertbar, so Scherzberg, der am Ende versucht, Oberstaatsanwalt Mies persönlich anzugreifen. Er wirft dem Ankläger vor, darauf aus zu sein, ein siebtes Mal in Hanau eine lebenslange Freiheitsstrafe durchzubringen und legt ihm ein Zitat in den Mund.

Der Angriff wird zum peinlichen Rohrkrepierer für Scherzberg, denn Mies hat ein solches wörtliches Zitat in einem Zeitungsbericht nachweislich niemals gegeben. Daher erwidert der Oberstaatsanwalt die Vorwürfe als „glatt gelogen“, „schäbig und „unter der Gürtellinie“. Der Prozess wird am Dienstag, 20. September, mit dem letzten Wort der Angeklagten fortgesetzt. Die Urteilsverkündung ist für Dienstag, 4. Oktober, geplant.

Von Thorsten Becker

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