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Hanauer nach Beil-Angriff auf Polizisten in die Psychiatrie eingewiesen

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Von: Thorsten Becker

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Weil er im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Polizisten mit einem Beil bedroht haben soll, muss das Landgericht nun einen Großauheimer entscheiden.
Weil er im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Polizisten mit einem Beil bedroht haben soll, muss das Landgericht nun einen Großauheimer entscheiden. © Symbolfoto: Thorsten Becker

Hanau – Wer ein Beil erhebt und damit einem Polizisten droht, um einer Festnahme zu entgehen, der muss mit einer Gefängnisstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren rechnen. So trägt es Staatsanwalt Thorben Angene seinem Plädoyer vor. Einen „besonders schweren Fall des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ nennen das die Juristen.

Doch in diesem Fall, der sich Ende Februar an der Auheimer Straße in Höhe des Hauptbahnhofs zugetragen hat, ist es anders. Das erklärt Professor Hartmut Berger von der Frankfurter Goethe-Universität. Der Sachverständige hat keinen Zweifel. Der 36-jährige Großauheimer, der auf der Anklagebank sitzt, sei ein hochintelligenter Mann mit Abitur, Studium und einer abgeschlossenen Ausbildung.

Doch irgendwann ist der Mann erkrankt. Zum Prozessauftakt berichtet er davon, dass er von „Schemen“ verfolgt und attackiert worden sei. Auch an dem Abend sei das so gewesen. Er habe die Polizisten als „Folterknechte eines Zahnarztes“ gesehen (wir berichteten) . „Paranoide halluzinogene Schizophrenie“ lautet daher die eindeutige Diagnose von Professor Berger.

Damit ist es aus juristischer Sicht ein klarer Fall: Der 36-Jährige ist schuldunfähig, weil der durch seine Psychose nicht in der Lage ist, das Unrecht seiner Tat zu erkennen. So herrscht beim Urteil der 1. Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Dr. Mirko Schulte auf allen Seiten Einigkeit: Der 36-Jährige, der sich im Februar an der Auheimer Straße seiner Festnahme entziehen wollte und einen Schutzmann mit einem Beil bedroht hatte, leidet unter Wahnvorstellungen. Schulte bringt es auf den Punkt: „Sie sind kein Straftäter, Sie sind ein Patient, der Hilfe benötigt.“

Der Großauheimer, der bereits im Mai 2018 am Kraftwerk Staudinger mit Messer und Hammer bewaffnet von der Polizei durch einen Schuss in den Hals gestoppt werden musste, soll daher weiter in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden, weil er sonst eine Gefahr für andere Menschen sein könnte.

Ausdrücklich lobte der Vorsitzende die an diesem Abend eingesetzen Polizeibeamten, die den Bewaffneten so lange in ein Gespräch verwickelt hatten, bis ein Verhandlungsteam es schaffte, dass er das Beil auf den Boden legte – Beamte des SEK Frankfurt überwältigten ihn in wenigen Sekunden.

„Man merkt, dass wir in Deutschland sind und nicht in den USA – dort wären Sie wohl nicht mehr am Leben“, bemerkte Schulte und meinte zu dem Einsatzablauf: „Besser kann man es wohl gar nicht machen.“ Das Urteil ist bereits von allen Seiten anerkannt und damit rechtskräftig. (Von Thorsten Becker)

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