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Kampf gegen Überpopulation: Kastrationspflicht in Arbeit

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Von: Dirk Iding

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Freilaufende Katzen müssen von ihren Haltern künftig kastriert, gechipt und registriert werden. Das sieht die Hanauer Katzenschutzverordnung vor, die der Magistrat demnächst auf den Weg bringen will. -   Foto: dpa
Freilaufende Katzen müssen von ihren Haltern künftig kastriert, gechipt und registriert werden. Das sieht die Hanauer Katzenschutzverordnung vor, die der Magistrat demnächst auf den Weg bringen will. © dpa

Hanau - Sofern sie ihre Tiere nicht ausschließlich in der Wohnung halten, sollen Hanaus Katzenhalter dazu verpflichtet werden, ihre freilaufenden Tiere kastrieren zu lassen. Von Dirk Iding

Auch eine Kennzeichnungs- und Registrierpflicht sieht die Katzenschutzverordnung der Stadt Hanau vor, die der Magistrat in einer seiner nächsten Sitzungen beschließen wird. Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) und Ordnungsdezernent Thomas Morlock (FDP) kündigten eine entsprechende Verordnung, die auf einem Musterentwurf des Hessischen Städtetags basiert, während der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Stadtparlaments an. Dem Ausschuss lag ein Antrag der CDU-Fraktion vor, der in genau diese Richtung geht. Ziel der Maßnahme ist es, die in den letzten Jahren auch in Hanau stark angewachsene Population von freilaufenden und verwilderten Katzen einzudämmen.

Der Hanauer Tierschutzverein spricht inzwischen von mehr als 500 streunenden Katzen, die sich im Stadtgebiet aufhalten. Die genaue Zahl kennt niemand. Insbesondere in der Nähe der August-Schärttner-Halle, aber auch in Steinheim, Großauheim und Klein-Auheim gibt es größere Populationen wild lebender Katzen. Diese vermehren sich auch durch Paarung mit freilaufenden Katzen von Hanauer Tierhaltern. Katzen sind bereits im Alter von vier bis sechs Monaten geschlechtsreif und können einmal pro Jahr Nachwuchs bekommen, wobei ein Wurf aus bis zu sieben Jungkatzen besteht. Die Populationen sind so rasant gewachsen, dass viele streunende Katzen unter unwürdigen Zuständen leben und vermehrt auch an Krankheiten leiden.

Der Hanauer Tierschutzverein, der Träger des Hanauer Tierheims ist, lässt ihm zugetragene Katzen bereits seit längerem kastrieren. Das allein reicht jedoch nicht, wie die Entwicklung der vergangenen Jahre gezeigt hat. Deshalb soll es nun bald eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen in Hanau geben. Gleichzeitig sollen die Tiere mittels Mikrochip gekennzeichnet und die auf dem Chip gespeicherten Daten im kostenfreien Haustierregister von Tasso e.V. eingetragen werden. So sieht es die geplante Hanauer Katzenschutzverordnung vor. Eine Kastration ist aus veterinärmedizinischer Sicht ab dem Ende des dritten Lebensmonats möglich. Kastration und Registrierung sind für den Tierhalter mit einmaligen Kosten in Höhe von 150 bis 200 Euro verbunden.

Wer gegen die kommende Verordnung verstößt, kann mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 1000 Euro belegt werden. Etwas mehr als 20 Kommunen haben hessenweit bislang von der seit 2014 bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, eigene Katzenschutzverordnungen zu erlassen. Darunter auch die Landeshauptstadt Wiesbaden und Darmstadt. Die dort gemachten ersten Erfahrungen seien positiv, informierte Oberbürgermeister Kaminsky, auch wenn es „zweifellos ein Problem der Überwachung“ gibt. Doch die neue Katzenschutzverordnung sei auch ein Appell an das Verantwortungsbewusstsein der Hanauer Katzenhalter und soll insbesondere auch Tierärzte animieren, auf die Kastrationspflicht hinzuweisen.

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