Räuber erbeutet 25 Euro und bittet um „Menschlichkeit“

Einen ungewöhnlichen Überfall muss das Hanauer Landgericht untersuchen. Ein mutmaßlicher Räuber soll in Großkrotzenburg 25 Euro erbeutet haben - den vom Opfer angebotenen Kuchen jedoch abgelehnt haben.
Großkrotzenburg/Hanau – Die Justizwachtmeister nehmen ihm die Handschellen ab. Michael E. (29) bespricht sich zur mit seinem Pflichtverteidiger Benjamin Düring. Dann betreten die vier Richter der 2. Großen Strafkammer am Hanauer Landgericht den Saal. E. rutscht auf der Anklagebank hin und her, knetet ständig seine Hände und wirkt sehr unruhig.
Bei dem Vorwurf, den Staatsanwältin Melissa Pfaffenberger gegen ihn mit der Verlesung der Anklageschrift erhebt, könnte das verständlich sein: „. . . Verbrechen, strafbar gemäß Paragraf 249. . .“, lautet die Anklage: Das wäre ein Raub, wenn E. für schuldig befunden wird. Und dafür sieht das Gesetz hohe Strafen vor. Doch der Fall entpuppt sich schon am ersten Verhandlungstag als mysteriös. Denn der 29-Jährige, der aus Kreuzlingen in der Schweiz stammt, ist im Oktober vergangenen Jahres auf bislang unbekanntem Grund am Großkrotzenburger Bahnhof gestrandet. Offenbar, weil die Schaffner ihn aus dem Zug geworfen haben – er soll kein gültiges Ticket und auch kein Geld gehabt haben.
Großkrotzeburg: Opfer bietet Räuber sogar Kuchen an
An diesem Morgen, gegen 8.15 Uhr, ist auch eine 38-Jährige auf dem Weg zur Arbeit. Auf der rückwärtigen Seite des Bahnhofs schließt sie ihr Rad an dem rostigen und in die Jahre gekommenen Fahrradständer ab, als E. sie überfallen haben soll. „ Der Angeklagte hat die Frau mit einem 8,2 Zentimeter langen Einhandmesser bedroht haben“, so die Staatsanwältin. „Handtasche her!“, habe E. gefordert. Die Frau greift zum Portemonnaie, überlässt E. Bargeld von rund 25 Euro. In der zweiten Tasche befinden sich nur Schuhe sowie eine Lunch-Box, in der Kuchen verpackt ist. Auch den bietet die verängstigte Frau an. Doch E. sagt seltsame Worte: „Ich brauche nichts zum Essen, ich brauche Menschlichkeit.“ Dann verschwindet der mutmaßliche Räuber – die Frau wählt den Notruf.
Die Streifen der Polizeistation in Großauheim rasen zum Tatort und verbuchen einen schnellen Fahndungserfolg. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Absuche entdecken die Schutzleute den Gesuchten und nehmen ihn fest. Eine weitere Streife findet die Beute in einem Mülleimer. Seitdem sitzt E. in Untersuchungshaft. Nach der Verlesung der Anklageschrift ist E. weiter unruhig. „Ich merke, Sie sind nervös“, hakt die Vorsitzende Richterin Dr. Katharina Jost nach, „aber wir können Ihnen diese Situation nicht ersparen.“
E., der seit seiner Festnahme hinter Gittern sitzt, bezeichnet sich als „gesundheitlich beeinträchtigt“. Liegt es am vermeintlichen Drogenentzug, den er in der U-Haft durchgemacht hat? Er sei „psychisch instabil“ behauptet er, lehne den Kontakt mit den Ärzten im Gefängnis jedoch ab und fordert einen „unabhängigen Arzt“.
Landgericht Hanau: Richterin bietet ärztliche Hilfe an - Angeklagter lehnt ab
Jost bietet dem Angeklagten an, sich beim Gefängnis dafür einzusetzen, dass Ärzte ihn erneut unter die Lupe nehmen. „Das will ich nicht“, entgegnet E. sofort. Fast scheint es so, als ob er tatsächlich an einer psychischen Störung leide. „Ich will zurück in die Schweiz, um dort eine Therapie zu beginnen“, sagt er. Doch die Vorsitzende Richterin versucht behutsam, ihn in die Realität zurückzuholen. „Ihnen wird eine schwere Tat vorgeworfen. Bei Raub beträgt das Mindeststrafmaß fünf Jahre Freiheitsstrafe.“ Alles Weitere werde zunächst in diesem Prozess geklärt. Und der Traum von der Rückkehr ans Bodenseeufer der Alpenrepublik dürfte ebenfalls illusionär sein, denn zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es keine juristischen Abkommen.
„Das ist aus meiner Sicht kein gewöhnlicher Raub“, meint Strafverteidiger Düring zu dem Fall, „mein Mandant braucht offenbar dringend fachliche Hilfe.“ Daher könnte bereits jetzt absehbar sein, dass die Kammer neben der Aufklärung und Bestrafung auch ein Maßregelvollzug in Betracht nehmen könnte. Doch zuvor werden noch zahlreiche Zeugen des Geschehens sowie ein psychiatrischer Gutachter von der Strafkammer vernommen. Der Prozess gegen E,. dauert bis in den Mai und wird am Montag, 25. April, um 9 Uhr am Hanauer Landgericht fortgesetzt. (Thorsten Becker)
In einem anderen Prozess am Hanauer Landgericht wurde eine Angeklagte zuletzt überraschend auf freien Fuß gesetzt.