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Mit Tempo 84 durch die Hanau Fußgängerzone - Junger Raser wollte „dringend auf Toilette“

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Von: Thorsten Becker

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Tatort Fußgängerzone am Markt: Ein junger Raser musste sich für überhöhtes Tempo vor dem Hanauer Amtsgericht verantworten.
Tatort Fußgängerzone am Markt: Ein junger Raser musste sich für überhöhtes Tempo vor dem Hanauer Amtsgericht verantworten. © Thorsten Becker

Er rast mit 84 Sachen durch die Hanauer Fußgängerzone. Dafür hat ein junger Autofahrer vor dem Hanauer Landgericht die Leviten gelesen bekommen.

Hanau – Es ist mitten in der Nacht. 1.50 Uhr wird der 28-jährige Polizeikommissar später notieren. Zusammen mit seiner Kollegin ist er vom Freiheitsplatz aus unterwegs zur Station nach Maintal. Die Strecke über den Marktplatz ist die kürzeste, außerdem sind die Schutzleute auf Streife und wollen schauen, ob in dieser Februarnacht 2021 in der Innenstadt alles in Ordnung ist. Bis zu diesem Zeitpunkt schon.

Doch das ändert sich innerhalb von Sekunden. „Wir hatten gerade das Ende der Fahrstraße erreicht, als wir aus der Nürnberger Straße zwei Autos gesehen haben. Hintereinander. Sie waren sehr, sehr schnell“, sagt der Kommissar, der auf dem Zeugenstuhl vor Strafrichterin Santi Bhanja sitzt.

„Was haben Sie dann unternommen?“, will die Vorsitzende wissen. „Wir haben das Blaulicht eingeschaltet und sind hinterher.“ Allerdings wird der Abstand zwischen den offenkundigen Verkehrsrowdys und dem Auge des Gesetzes nicht kürzer. Im Gegenteil. „Wir müssen mit einem Vito fahren, wir haben nicht so schnelle Fahrzeuge, jedenfalls beschleunigen die nicht so schnell“, meint der Polizist – ihm scheint dieser technische Aspekt fast schon peinlich zu sein.

Doch er kennt die Innenstadt aus dem Effeff, weiß, wie er zu fahren hat. „Trotz Blaulicht wollten die erst nicht anhalten.“ Doch an der Westbahnhof-Unterführung und an der Kreuzung zur Konrad-Adenauer Straße ist Endstation: Beide Fahrzeuge stoppen.

Selbst der Verteidiger sagt vor dem Hanauer Amtsgericht: „Das war ganz großer Mist“

Einer der Fahrer aus dieser Nacht sitzt heute ebenfalls im Saal – allerdings auf der Anklagebank. „Er hat sich uns gegenüber tadellos benommen“, gibt der Kommissar zu Protokoll. Jedoch versucht der junge Mann die Beamten um die Fichte zu führen. „Als Grund für das hohe Tempo hat er gesagt, dass er dringend auf die Toilette muss“, so der Beamte.

„Ich ersehe aus den Akten, dass der Angeklagte dann noch eine Stunde auf der Wache gewesen ist. War er denn auf der Toilette?“, will die Richterin wissen. „Nein, nicht ein einziges Mal. Für uns war das ohnehin schon klar: Es war seine Ausrede“, so der Schutzmann. Für ihn ist es aber schier unmöglich, die genaue Geschwindigkeit der Raser in der Dunkelheit zu schätzen. In diesem Fall ist das auch gar nicht nötig, denn die Polizei greift auf ganz andere Beweismittel zurück: Am Marktplatz sind Kameras für die Videoüberwachung installiert, die rund um die Uhr aufzeichnen.

Diese Filmsequenzen reichen dem hinzugezogenen Verkehrsexperten völlig aus, um ein realistisches Bild und verlässliche Daten zu liefern. „Geschwindigkeit ist Weg durch Zeit“, lautet seine Formel. Und selbst wenn er zugunsten des Angeklagten alle Toleranzen abzieht, kommt er zu einem klaren Resultat: „Das waren mindestens 84 Stundenkilometer.“ Allen im Gerichtssaal ist klar: In der Fußgängerzone zwischen Nürnberger Straße und Marktplatz gilt maximal Schrittgeschwindigkeit. Auch der Angeklagte, gerade 22 Jahre alt, und mitten in einer Ausbildung, weiß das.

Er sagt nichts, überlässt das Reden dem erfahrenen Rechtsanwalt Peter Oberländer, der an seiner Seite sitzt. Doch zuvor darf sich der Angeklagte eine Standpauke der Richterin anhören: „Das war großes Glück, dass niemandem etwas passiert ist.“ Und auch Oberamtsanwalt Roland Gollbach macht deutlich: „Das ist ein Unding. Das war grob verkehrswidrig.“

Selbst Verteidiger Oberländer sieht das nicht anders, blickt zu seinem Mandanten und sagt: „Das war ganz großer Mist. Aber dass er jetzt auch noch vor Gericht sitzt – das wird ihm eine Lehre sein.“

Doch wie ist er zu bestrafen? Da im Straßenverkehr die Strafe meist auf dem Fuße folgt, ist der junge Mann schon bestraft genug. 14 Monate war sein Führerschein schon weg. Das reicht, sind sich Richterin, Ankläger und Verteidiger schließlich einig. Nach einer Zahlung von 500 Euro an die „Hilfe für krebskranke Kinder“ dürfte die Sache erledigt sein. (Von Thorsten Becker)

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