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Prozess in Hanau: Mann aus Rache ermordet

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Neuangesetzter Mordprozess Hanau
© dpa

Hanau - Ein Erbschaftsstreit soll in Hanau zu einem tödlichen Familiendrama geführt haben. Ein vierfacher Vater wird durch seine Haustür erschossen. Auf der Anklagebank sitzt nun neben dem Schwager auch dessen Lebensgefährtin. Vorwurf: Mord aus Rache.

Angeklagt war zunächst nur ein 52-jähriger Mann wegen des Vorwurfs, seinen Schwager im September 2013 in Hanau durch eine geschlossene Wohnungstür wegen Erb- und Familienstreitigkeiten erschossen zu haben. Doch im Verlauf des im November 2016 gestarteten Prozesses rückte zunehmend auch die Lebensgefährtin des Angeklagten in den Fokus der Staatsanwaltschaft. Sie wurde während des Prozesses als Zeugin im Gerichtssaal festgenommen. Nun muss sie sich wegen gemeinschaftlichen Mordes an der Seite des 52-Jährigen verantworten. Der 52-Jährige Mann wird in der Prozess-Vorschau des Gerichts als "planender und tatprofitierender Hintermann" beschrieben. Er soll die Waffe besorgt und verwahrt haben.

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Die 30-Jährige wurde Mitte Dezember als Zeugin im Gerichtssaal festgenommen. Nun muss sie sich wegen gemeinschaftlichen Mordes aus Rache und niedrigen Beweggründen an der Seite des 52-Jährigen verantworten. Der 52-Jährige Mann wird in der Prozess-Vorschau des Gerichts als "planender und tatprofitierender Hintermann" beschrieben. Er soll die Waffe besorgt und verwahrt haben. Die 30-Jährige soll zum Wohnhaus des Opfers gefahren sein und den Mann am späten Abend des 7. Septembers 2013 erschossen haben. Nach dem Klingeln wurden vier Schüsse durch die verglaste Eingangstür abgefeuert, als das Opfer schemenhaft zu erkennen war. Eine Kugel traf den Mann am Arm, zwei in den Bauch. Der Mann verblutete wenig später im Krankenhaus. Die Auswertung von Handydaten führte die Ermittler auf die Spur der Frau.

Die 30-Jährige bestreitet die Tat, wie sie durch ihre Anwälte mitteilen ließ. Sie selbst sagte zum erneuten Prozess-Auftakt keinen Ton. Auch der 52-Jährige bestreitet, die Schüsse abgefeuert zu haben. Die beiden Angeklagten wohnten zuletzt in Eisentratten im österreichischen Kärnten. In Österreich war auch die Tatwaffe gefunden worden. Zum Prozess-Auftakt beantragten die Rechtsanwälte der Angeklagten, die Verhandlung auszusetzen und für drei Wochen zu unterbrechen. Sie hätten nicht genügend Zeit gehabt, die Akten zu bearbeiten. Umfangreiche Unterlagen seien nur kurzfristig zur Verfügung gestellt worden. Zudem fehlten Akten oder seien unvollständig. Sie zogen aber letztlich ihre Anträge auf Aussetzung zurück und einigten sich mit dem Gericht auf einen späteren Start der Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen. Termine am 16. und 17. Februar entfallen somit, fortgesetzt wird der Prozess nun am 21. Februar. Hintergrund der Tat soll ein langjähriges familiäres Zerwürfnis gewesen sein, in deren Verlauf das spätere Opfer seine Ehefrau - die Schwester des Angeklagten - dazu veranlasst haben soll, eine erbrechtliche Zivilklage gegen den Angeklagten zu führen, die dessen wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet haben soll.

Die Schwester hatte auf Anraten ihres Mannes ihren Bruder auf Zahlung ihres Anteils am Familienerbe verklagt. Nach Angaben der Nebenklage-Anwältin, die die Kinder des Erschossenen vertritt, sollen die Erbstreitigkeiten einen Wert von 40.000 Euro umfassen. Bei dem neu aufgenommenen Mordprozess ist mit keinem schnellen Ende zu rechnen. Aktuell sind Termine bis Ende April vorgesehen. Die Anwälte der Angeklagten ließen durchblicken, dass sie erneute Vernehmungen von Zeugen und einen Ortstermin wollen, weil die nun mitangeklagte Frau damals nur den Status einer Zeugin hatte. Die Nebenklage-Anwältin kritisierte, für ihre Mandanten bedeute die längere Verfahrensdauer eine doppelte Nervenbelastung. (dpa)

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