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Mordplan gemeinsam ersonnen?

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Hanau - Tödliche Schüsse fielen am 7. September 2013 in der Hanauer Gallienstraße. Eine Tat, für die seit dem 8. November letzten Jahres der Schwager des Opfers wegen Mordes vor Gericht steht. Nun wird der Prozess neu aufgerollt. Von Laura Hombach

Ab kommenden Dienstag sitzt jetzt auch die Lebensgefährtin des Angeklagten auf der Anklagebank. Der Tatvorwurf: Gemeinschaftlicher Mord. Vier Schüsse waren es, die am Tatabend gegen 23.30 Uhr durch eine geschlossene Haustür in der Gallienstraße abgegeben wurden. Der Mörder soll geklingelt haben, um sein Opfer an die Eingangstür zu locken, um dann auf den durch das Sichtschutzglas der Tür schemenhaft sichtbaren Mann zu schießen.  Zwei der abgefeuerten Projektile trafen den Bauch des Opfers, eines davon durchtrennte die Aorta, so dass der Niedergeschossene kurze Zeit später an inneren Blutungen starb.

Für die Tat selbst gibt es keine Zeugen. Die Staatsanwaltschaft Hanau ging in ihrer ursprünglichen Anklageschrift aber davon aus, dass es der heute 52-jährige Schwager des Opfers war, der die tödlichen Schüsse abfeuerte. Motiv für den Mord sollen Erbstreitigkeiten zwischen dem Angeklagten und seiner Schwester, der Frau des Opfers, gewesen sein, welche die Existenzgrundlage des Angeklagten gefährdet hätten. Die Schwester hatte auf Anraten ihres Mannes ihren Bruder auf Zahlung ihres Anteils am Familienerbe verklagt. Seine Rolle in dieser Auseinandersetzung soll der Familienvater - die Frau und vier Kinder des Opfers treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf - mit seinem Leben bezahlt haben.

Zahlreiche Zeugen waren im Prozess gegen den 52-Jährigen bereits gehört worden, sogar ein Vororttermin am Tatort abgehalten worden, als es am 15. Dezember zu einer überraschenden Wendung kam: Die Staatsanwaltschaft erhob Mordanklage gegen die heute 30-jährige Lebensgefährtin des Angeklagten, die an diesem Tag eigentlich als Zeugin hätte gehört werden sollen. Im Prozessverlauf sowie durch die erneute Auswertung von Handydaten hätten sich zahlreiche neue Erkenntnisse ergeben, die einen Tatverdacht gegenüber der 30-Jährigen rechtfertigten, erläuterte der Vorsitzende Richter Dr. Peter Grasmück, weshalb die Kammer beschlossen hatte, der Auffassung der Staatsanwaltschaft zu folgen.

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Aus der Sicht des Schützen

Bei den Handydaten hatten seit Ermittlungsbeginn verbesserte Auswertungsverfahren zu wichtigen neuen Erkenntnissen geführt. So zeigte sich etwa, dass das Handy der jungen Frau am Tatabend ab 21.39 Uhr „im Nirwana“ (Grasmück) verschwand und erst am nächsten Morgen wieder auftauchte. Für die Tatzeit hat die heute 30-Jährige nur das Alibi eines angeblichen Liebhabers. Auch dass die Lebensgefährtin des Angeklagten am 30. Juli 2013 - also rund fünf Wochen vor dem Mord - nach Hanau in die Gallienstraße gefahren war, kam bei der erneuten Datenanalyse ans Licht.

Aufgrund der neuen Erkenntnisse geht die Staatsanwaltschaft nun davon aus, dass der 52-Jährige nicht der Schütze war, der am Tatabend vor der Haustür in der Gallienstraße stand. Vielmehr soll das Paar gemeinsam beschlossen haben, den Schwager aus Rache zu töten. Der Angeklagte soll dabei als „tatprofitierender Hintermann“ mit der Mitangeklagten den Tatplan ersonnen und die Waffe bereitgestellt haben, die im April 2016 in Österreich - wo der Angeklagte zuletzt wohnhaft war - aufgefunden wurde. Den Mordplan in die Tat umgesetzt und die tödliche Schüsse abgefeuert haben soll indes die Lebensgefährtin. Ab Dienstag, 7. Februar, wird vor der 1. großen Strafkammer des Hanauer Landgerichts gegen die beiden Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Mordes verhandelt. Prozessbeginn in Saal A 215 ist um 9 Uhr.

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