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Aus der Sicht des Schützen

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Hanau - Polizeikräfte in kugelsicheren Westen, erstaunte Blicke von Passanten, vorsichtige Nachfragen von Anwohnern, ob man denn hier vorbeigehen dürfe: Nicht alltäglich war das, was sich am Donnerstagabend rund um die Gallienstraße abspielte. Von Laura Hombach

Die 1. große Strafkammer des Hanauer Landgerichts hatte zum Termin an den Ort geladen, an dem am 7. September 2013 ein Mann von durch die Haustür abgefeuerten Schüssen getötet worden war. Unter Mordverdacht steht der heute 52 Jahre alte Schwager des Opfers, der den Mann seiner Schwester wegen Erbstreitigkeiten getötet haben soll. Er muss sich seit dem 8. November vor Gericht verantworten. Auch beim Ortstermin war der Angeklagte, in Handschellen, an einem Bauchgurt von einem der zwei ihn flankierenden Polizisten gehalten und von weiteren Einsatzkräften gesichert, dabei. Ein Umstand, der die Situation für die Familie des Opfers –die Ehefrau und vier Kinder treten als Nebenkläger auf –nicht gerade erleichterte. „Das ist unglaublich“, war eine Nachbarin fassungslos, als der Angeklagte von seinem Recht Gebrauch machte, den Prozessbeteiligten in das Haus seiner Schwester zu folgen.

Am 7. September 2013 soll der Angeklagte gegen 23.30 Uhr an der Haustür in der Gallienstraße geläutet und vier Schüsse durch die Eingangstür abgegeben haben, als das Opfer diese öffnen wollte.

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Wie waren die Sichtverhältnisse am Tatabend? Wie gut konnte der Täter sein Opfer durch die Glastür erkennen oder durch andere Fenster auskundschaften? Das waren die Fragen, die beim Vororttermin geklärt werden sollten. Drei Stunden nahm sich das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Peter Grasmück dafür Zeit. Nachbarn hatten ihr Haus zur Verfügung gestellt, an dessen Eingangstür das gleiche Glas erhalten ist, das am Tattag auch den Blick des Täters auf sein Opfer verzerrte. Testpersonen verschiedenster Statur gingen durch den beleuchteten Flur auf die Eingangstür zu, um zu veranschaulichen, ob der Täter sein Opfer durch das Glas hatte erkennen können. Beim Blick aus dem Fenster eines Hauses, aus dem ein Zeuge kurz nach der Tat einen Mann hatte wegrennen sehen, verschafften sich die Beteiligten einen Eindruck davon, wie viel von hier zu erkennen war. Ein Polizist im weißen Kapuzenpulli schlüpfte dafür in die Rolle des Läufers. Um 20 Uhr war schließlich ein Prozesstag beendet, der bereits morgens um 9 Uhr im Gerichtsgebäude begonnen hatte.

Die als Tatmotiv vermuteten Erbstreitigkeiten hätten sich kurz vor der Tat in einem entscheidenden Stadium befunden, so am Morgen die Schilderungen von Anwalt Werner Bauer, der vom Opfer und seiner Frau mit der Vertretung der Erbansprüche der Schwester gegenüber ihrem Bruder betraut worden war. Aufgrund des Prozessverlaufs und seiner Berufserfahrung sei zu vermuten, dass der Angeklagte wenige Tage vor der Tat von seinem Anwalt erfahren habe, dass er den Prozess wahrscheinlich verlieren werde, so Bauer. Seine Mandanten hätten durchaus auch davon gesprochen, Angst vor dem Angeklagten zu haben, erklärte der Anwalt auf Nachfrage von Richter Grasmück. Insbesondere hätten sie geschildert, dass der Angeklagte über kein Unrechtsbewusstsein und zahlreiche Waffen verfüge und man ihm kriminelle Handlungen zutraue.

Und so fiel nach den Schüssen in der Gallienstraße der Verdacht auch schnell auf den Bruder. Eigentlich in Österreich gemeldet, stießen die Ermittler im rheinland-pfälzischen Nastätten, dem Wohnort seiner Lebensgefährtin und etwas eine Stunde Fahrzeit von Hanau gelegen, auf seine Spur. In seiner ersten Vernehmung habe der Angeklagte zahlreiche Angaben gemacht, die sich als falsch erwiesen hätten, schilderte Chefermittler, Kriminalhauptkommissar Bernd Fischer. Auch beim Alibi für den Tatabend, das sich auf das Fernsehprogramm, Whatsapp- und SMS-Nachrichten und Handytelefonate stützt, hatte der Angeklagte teils falsche Uhrzeitangaben gemacht. Die Ermittlungen ergaben vielmehr eine zeitliche Lücke im Alibi rund um die Tatzeit.

Aus Sicht der Ermittler verdächtige Ungereimtheiten gibt es auch am Tag nach der Tat. Da will der Angeklagte mit seiner Lebensgefährtin von deren Wohnung zu seiner Jagdhütte gefahren sein, wurde aber von den ihn observierenden Beamten in dem Auto nicht gesehen. Die Vermutung liege nahe, dass der Angeklagte die Zwischenzeit genutzt habe, um etwas zu entsorgen, so Fischer.

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