Überraschung: Firmenbestatter von J. Philipp in Hanau packt aus

Was ist 2015 in Wilhelmsbad geschehen? Ein Mann hat nun ausgepackt und vor dem Hanauer Landgericht gestanden, am Bankrott der Herrenkleiderfabrik J. Philipp aktiv mitgewirkt zu haben, um das Unternehmen in den Bankrott zu treiben.
Hanau - Christian F. (45) überrascht im Saal der 5. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hanau. Bereits am ersten Verhandlungstag macht er eineinhalb Stunden lang „reinen Tisch“, legt ein umfassendes Geständnis zu seiner Beteiligung an der Pleite der Herrenkleiderfabrik J. Philipp in Hanau-Wilhelmsbad ab. Liegt es vielleicht daran, dass er bereits einschlägig vorbestraft ist und aus der Strafhaft vorgeführt wird? Oder fühlt er sich vielleicht als Bauernopfer bei der juristischen Aufklärung der kriminellen Machenschaften rund um die Pleite im Frühjahr 2015?
Hanauer Geschäftsführer zahlen rekordverdächtige Geldauflage
Denn im Juni war das Verfahren gegen die letzten Geschäftsführer des Hanauer Traditionsunternehmens gegen die Zahlung einer rekordverdächtigen Geldauflage von rund 1,5 Millionen Euro wegen geringer Schuld eingestellt worden (wir berichteten). Die vier Manager hatten während des Prozesses F. als denjenigen bezeichnet, der für die „Firmenbeerdigung“ – also der Straftat des Bankrotts – verantwortlich gewesen sei. Auf Beihilfe zum Bankrott und zur Untreue lautet deshalb die Anklage, die Staatsanwalt Mathias Pleuser vorträgt. F. soll die Manager dazu überredet haben, an die von ihm gegründete Scheinfirma SwissVent in der Schweiz nahezu sämtliche Forderungen der Bekleidungsfirma im Wert von über 784 000 Euro abgetreten zu haben – ohne dass dafür ein wirtschaftlich nachvollziehbarer Grund bestanden habe. Vielmehr, so die Anklage, soll F. den Einzug der Forderungen auf eigene Rechnung beabsichtigt haben.
Angeklagter: „Ziel war die Beerdigung von Philipp“
„Ich räume den Tatvorwurf ein“, sagt der gebürtige Berliner Kaufmann umgehend. Doch Dr. Mirko Schulte, der Vorsitzende der Kammer, will es genauer wissen und zieht dabei aus der riesigen Ermittlungsakte die Seite 1871 hervor. Dort steht eine nachträglich von den Ex-Geschäftsführern erstellte Telefonnotiz, in der es um Absprachen geht – und in der F. schwer belastet wird. Doch die Echtheit dieses Dokuments ist zweifelhaft. Auch ein Vertrag zwischen Philipp und SwissVent, den der Vorsitzende vorlegt, ist nicht mehr wert als das Papier. „Was bedeutet eigentlich der Strichcode auf dem Seitenkopf“, will Schulte wissen. F. sucht keinerlei Ausflüchte: „Das ist alles nur Show gewesen.“
Kurz vor der Insolvenz 200 000 Euro von Hanauer Konto verschoben
Und dann kommt das Gericht recht schnell zum Kern der Sache: Das Lager mit Herrenanzügen sei quasi verhökert worden. „Ja, etwa 50 Prozent unter Wert“, sagt der Angeklagte, der auch darüber berichtet, dass die einst gepriesenen neuen Investoren aus Hoppegarten bei Berlin, nur wenige Tage vor der Insolvenz im Frühjahr 2015 noch schnell 200 000 Euro abgehoben haben. F. nennt die damals vereinbarte Marschrichtung: „Das Ziel war die Beerdigung von Philipp.“ Deshalb seien dem Unternehmen bereits zuvor alle Aufträge entzogen worden.
Hanauer Richter: Eine märchenhafte Preisgestaltung
Und so kommt es, dass der Maschinenpark der Fabrik in Windeseile für 75 000 Euro an SwissVent verkauft wird. Und von dort gehen die Maschinen für rund 465 000 Euro an die Investoren in Berlin. „Eine märchenhafte Preisgestaltung“, nennt der Vorsitzende diese Differenz.
Angeklagter: „Ja, das ist kriminell“
„Das war eigentlich ein verkappter Gesamtsaldo“, räumt F. ein. Die Investoren wollten mit Hanau nichts mehr zu haben – und sich die Finger nicht schmutzig machen. „Alles sollte so geräuschlos wie möglich gehen. Meine Aufgabe war es, Rechnungen zu stellen und den Abtransport zu organisieren.“ Fast wie im Plauderton geht die Aussage weiter, bis Schulte angesichts der dubiosen Verträge und Abbuchungen fragt: „Das ist doch kriminell?“ Darauf der Angeklagte: „Ja, das ist kriminell.“ Als „Provision hätten sich er und zwei andere Ex-Geschäftsführer jeweils zehn Prozent der Summe in die eigene Tasche gesteckt. F. war mit internationalem Haftbefehl gesucht worden und erst vor wenigen Wochen in Polen verhaftet worden. Der Prozess wird am Dienstag, 5. Oktober, fortgesetzt. (Von Thorsten Becker)