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Vater des Hanauer Attentäters legt Berufung gegen Urteil ein

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Von: Thorsten Becker

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Der Angeklagte wird von einem Polizisten in den Verhandlungssaal geführt. Der Mann ist der Vater des Attentäters von Hanau, der 2019 neun Menschen mit Migrationshintergrund aus rassistischen Motiven ermordet hatte, bevor er vermutlich seine Mutter und schließlich sich selbst tötete. Der Mann muss sich jetzt wegen Beleidigung in mehreren Fällen verantworten.
Der Vater des Hanauer Attentäters ist Polizisten in den Verhandlungssaal geführt worden. Er wurde wegen Beleidigungen zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt. Jetzt wehrt er sich gegen das Urteil. © Boris Roessler/dpa

Der Prozess gegen den Vater des Hanauer Attentäters wird in eine neue Runde gehen. Denn der 74-Jährige hat Berufung gegen das Urteil des Hanauer Amtsgerichts eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft, die eine höhere Geldstrafe gefordert hatte, will das Urteil vom Landgericht Hanau überprüfen lassen.

Hanau - Am Mittwoch vergangener Woche (6. Oktober) ist der Vater von Tobias R., dem Attentäter vom 19. Februar 2020, vom Amtsgericht Hanau wegen drei Fällen von Beleidigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 5 400 Euro verurteilt worden (wir berichteten). Der 74-Jährige hat nun Rechtsmittel gegen das Urteil der Richterin eingelegt, weil er die Strafe offenbar nicht akzeptiert.

Hanauer Staatsanwaltschaft forderte 11. 700 Euro Geldstrafe

Damit ist er nicht alleine, denn auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Das hat Pressesprecherin Lisa Pohlmann am Donnerstag auf Anfrage bestätigt. Die Anklagebehörde will eine höhere Bestrafung von R. erreichen, denn die Richterin war deutlich unterhalb der von der Staatsanwaltschaft geforderten Summe von 11 700 Euro geblieben.

In dem Prozess ging es um Äußerungen in einer Anzeige sowie zwei Schreiben an Behörden. Unter anderem soll der 74-Jährige im Januar 2021 in einer Strafanzeige mehrere Menschen als „wilde Fremde“ bezeichnet haben. Diese hatten zuvor in der Nähe seines Wohnhauses eine Versammlung abgehalten.

Vater des Hanau-Attentäters in drei Fällen von Beleidigung verurteilt

In einem weiteren Fall ging es um ein Schreiben aus dem Januar 2021 an den Generalbundesanwalt, in dem der Mann ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das unmittelbar nach dem Anschlag in seinem Haus eingesetzt war, als „Terrorkommando“ bezeichnet hatte. Schließlich hatte er im Februar 2021 in einem Schreiben an das Amtsgericht Hanau den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) unter anderem der „Wählertäuschung“ bezichtigt. Somit wird es möglicherweise zu einem neuen Prozess kommen – diesmal vor dem Landgericht, an dem die 6. kleine Strafkammer für die Berufungen gegen die Urteile des Amtsgerichts zuständig ist.  (Von Thorsten Becker)

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