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Parkplatz-Ärger in Heusenstamm: „Das ist eine dreiste Abzocke“

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Von: Joshua Bär

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Die Zahlungsaufforderung der Hanauer Parkplatzkontrollfirma Parktimes hat Barbara Koch rund zwei Monate nach ihren Einkauf in der Linden-Apotheke erhalten. Vor dem Geschäft weisen Schilder auf die privaten Stellflächen hin.
Die Zahlungsaufforderung der Hanauer Parkplatzkontrollfirma Parktimes hat Barbara Koch rund zwei Monate nach ihren Einkauf in der Linden-Apotheke erhalten. © bär

Barbara Koch ist in der Linden-Apotheke. Anschließend wirft ihr die Parkplatzüberwachungsfirma vor, den dazugehören Parkplatz widerrechtlichen genutzt zu haben.

Heusenstamm – Erstaunt blickt Barbara Koch auf das Schreiben der Parkplatzüberwachungsfirma Parktimes. 38,90 Euro fordert das Hanauer Unternehmen von der Heusenstammerin. Der Vorwurf: Koch habe ihr Auto auf einem der privaten Parkplätzen vor der Linden-Apotheke abgestellt, das Geschäft danach aber gar nicht aufgesucht.

Es ist Samstag, der 12. November vergangenen Jahres, als Barbara Koch gegen 8.57 Uhr auf einen Parkplatz an der Hegelstraße fährt. Ihr Ziel: die Linden-Apotheke. „Ich bin Stammkundin dort“, sagt Koch. Sie stellt ihren BMW auf einem der freien Stellplätze vor den Geschäft ab und läuft in Richtung Apotheke. „Es hat maximal fünf Minuten gedauert“, erinnert sich Koch. Die Hinweischilder des privaten Parkplatzkontrolleurs, der neben den Stellplätzen vor der Apotheke auch die übrigen Parkflächen des Areals überwacht, nimmt sie wahr, denkt aber nicht daran, möglicherweise falsch zu parken. Einen Strafzettel habe sie nicht bekommen, sagt Koch.

Heusenstamm: Rund 39 Euro für angeblich unbefugtes Parken

Zwei Monate später liegt das Schreiben von Parktimes in ihrem Briefkasten. Rund 39 Euro soll Koch zahlen. Allerdings nicht, weil sie vergessen habe, eine Parkscheibe hinzulegen oder einen Parkausweis zu ziehen, sondern wegen „widerrechtlichen Parkens ohne Besuch des zugehörigen Unternehmens.“ Datum und Uhrzeit des angeblichen Verstoßes sind in dem Schreiben aufgeführt, auch ihr Kennzeichen hat die private Firma angegeben. „Sie fragen die Fahrzeugdaten beim Kraftfahrtbundesamt ab“, sagt Koch und deutet auf die beigefügte Erläuterung des Unternehmens, woher es die Auskünfte hat. Darunter ist ebenso erklärt, warum die Forderung erst im Januar, also rund acht Wochen nach dem angeblichen Verstoß, eintrudelt. Die Behörde habe die Daten nicht früher mitgeteilt, heißt es da.

 Vor dem Geschäft weisen Schilder auf die privaten Stellflächen hin.
Vor dem Geschäft weisen Schilder auf die privaten Stellflächen hin. © Bär, Joshua

Koch ist sich jedoch keiner Schuld bewusst. „In die Alte Linde fahre ich nur, um zur Apotheke zu gehen“, beteuert sie. Und sie sei nicht die Einzige, die der Medikamente wegen dorthin fährt. „Ich habe mit anderen Kunden gesprochen. Manche von ihnen kommen extra aus Offenbach.“

Die nahe gelegenen Geschäfte besuche Koch nicht, ihre Einkäufe erledige sie in Märkten rund um die Industriestraße, „weil ich in der Nähe wohne“. Den Vorwurf des widerrechtlichen Parkes will sie daher nicht stehen lassen. Eine Quittung, die ihren Besuch in der Linden-Apotheke belegen würde, habe sie allerdings nicht.

Parkplatz-Ärger in Heusenstamm: „Das ist dreiste Abzocke“

Helfen würde ein Nachweis Koch aber wohl kaum, denn Parktimes weigert sich, Quittungen oder sonstige Nachweise anzunehmen, „da Fremdparker, Falschparker, Dauerparker oder Pendler sich ebenfalls häufig als Kunden ausgeben“, wie das Unternehmen mitteilt. „Wie soll ich denn sonst nachweisen, dass ich in der Apotheke einkaufen war?“, fragt Koch.

Parktimes äußert sich auf Nachfrage unserer Redaktion „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht zu dem Vorfall, weist jedoch darauf hin, dass Betroffene die Möglichkeit hätten „nach Erhalt einer erhobenen Vertragsstrafe Kontakt mit unserem Unternehmen aufzunehmen, woraufhin eingehende Anfragen zu sämtlichen Fällen einzeln geprüft und die Anliegen anschließend entsprechend bearbeitet werden.“

Für Barbara Koch steht fest: „Das ist eine dreiste Abzocke.“ Den Betrag werde sie aber wohl dennoch bezahlen. „Mir bleibt ja wohl nichts anderes übrig“, beklagt die Heusenstammerin. (Von Joshua Bär)

Parkplätze privat überwachen

Die Überwachung von Parkplätzen durch private Firmen ist grundsätzlich zulässig. Die Ahndung von Parkverstößen auf einem Privatgrundstück erfolgt jedoch nicht nach der Straßenverkehrsordnung, sondern ist eine Vertragsstrafe, teilt die Verbraucherzentrale mit. Sobald der Fahrzeugführer sein Auto auf einen der privaten Parkplätze abstellt, schließt er einen Vertrag mit dessen Betreiber. Der Fahrer erkennt dadurch auch die geltenden AGBs an. Diese müssen laut Verbraucherzentrale allerdings spätestens beim Abstellen und Verlassen des Fahrzeugs erkennbar sein. jb

Ärger gab es in Heusenstamm auch wegen abmontierten Sitzbänken.

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