Eher milde Strafe nach Überfall auf eine Seniorin an der Alten Linde

Nur 18 Monate Gefängnis auf Bewährung für einen Raub, bei dem sich eine Seniorin den Finger brach, hört sich nach einer milden Strafe an. Wer den Prozess vor dem Schöffengericht in Offenbach jedoch verfolgte, kann das Urteil nachvollziehen.
Heusenstamm – Die Staatsanwältin wirft dem 36-jährigen Angeklagten vor, am Morgen des 6. Juni 2020 eine damals 80-Jährige vor dem Heusenstammer Einkaufszentrum Alte Linde überfallen, 155 Euro geraubt und ihr dabei einen Finger gebrochen zu haben. Der Mann, den Rechtsanwalt Peter Kreß vertritt, gesteht, der Frau das Portemonnaie aus der Jackentasche genommen zu haben, das Geld entfernt, ihr aber die Börse danach zurückgegeben zu haben. Zeugen sagen später aus, er habe die Börse auf den Boden geworfen.
Eine Bewährungsfrist des Heusenstammers war ein Jahr zuvor abgelaufen. Der Mann hatte 2010 auf jemanden eingestochen. Ein Gutachter diagnostizierte damals vor dem Landgericht eine Schizophrenie. Die Richter sprachen den Heusenstammer schuldunfähig, worauf er bis 2015 in einer geschlossenen Psychiatrie saß.
Wieder in Freiheit kümmerte sich ein Betreuer um ihn. In Behindertenwerkstätten bekam der Angeklagte eine Arbeitsstelle.
Der 36-Jährige erzählt, wie im vergangenen Jahr zum einem seine Betreuung endete, zum anderen er jede Tagesstruktur verlor, als die Werkstätten wegen Corona mehrere Monate geschlossen hatten. Der Angeklagte erklärt, er bereue seine Tat, „ich habe die Frau aber nicht verletzt“. Das sieht die Geschädigte ganz anders, als Richter Manfred Beck sie über die Aussage des Mannes informiert, „von was soll ich mir den Finger denn gebrochen haben?“ Die couragierte 81-Jährige berichtet, der Angeklagte habe sie erst mit „hast Du Uhrzeit?“ angesprochen, ihr dann den Arm nach hinten gedreht, sodass ihre Hand gegen die Mauer schlug, was die Fraktur verursachte.
„Ich nehme ihm besonders übel“, betont die Frau, „mit welcher Frauenverachtung er vorging“. Die Schlossstädterin spricht den Angeklagten direkt an, „es war brutal, was Du gemacht hast“. Sie habe um Hilfe gerufen, worauf sofort Leute aus dem Friseursalon von gegenüber herausrannten, „die waren super“. Ein Kunde und eine Angestellte hatten den Täter sofort verfolgt, ihn aber verloren. Nach deren Beschreibung konnte die Polizei den Mann schließlich stellen. Ein Beamter sagt aus, der Angeklagte habe sofort alles zugegeben und gebeten, „bitte tut mir nichts“.
Seit Anfang des Jahres steht dem 36-Jährigen wieder eine Betreuerin zur Seite, die ihm das Geld einteilt und Behördenpost erledigt. Die Frau betont, „er arbeitet sehr gut mit“. Der Frankfurter Gutachter Thomas Holzmann stellt fest, der Angeklagte habe steuerungsfähig gehandelt, „aus Geldknappheit, nicht wegen einer Psychose durch seine Schizophrenie, auf die er medikamentös eingestellt ist“. Die Staatsanwältin spricht von der Brutalität, „eine ältere, zierliche Frau gegen die Wand zu drücken“. Nur wegen der positiven Prognose der Betreuerin plädiere sie dafür, die geforderten zwei Jahre Gefängnis zur Bewährung auszusetzen. Der Angeklagte solle außerdem 90 Sozialstunden ableisten.
Verteidiger Peter Kreß sieht es nicht als erwiesen an, dass der Bruch des Fingers unmittelbar von der Tat stamme. Er stelle keinen konkreten Antrag, aber „das Urteil sollte nicht wesentlich über einem Jahr liegen“, sagt er. Richter Manfred Beck und die Schöffen verhängen zu den 18 Monaten Gefängnis noch 100 Sozialstunden. Die Aussage der Geschädigten habe überzeugt. „Nur mit Mühe und Not“ habe man sich zu einer Bewährung durchgerungen, „weil Sie jetzt wieder unter Betreuung stehen, was zu klappen scheint“. Beck sieht bei Überfällen die Tendenz, „alten Leuten extra weh zu tun, damit sie nicht auf das Aussehen der Täter achten“. Das Urteil ist rechtsgültig. (Von Stefan Mangold)