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Platz für 150 Flüchtlinge: Gezerre um Rainbow-Hotel

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Von: Claudia Bechthold

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Wechselt das Rainbow-Hotel den Besitzer oder wird ein bereits geschlossener Vertrag rückgängig gemacht?
Wechselt das Rainbow-Hotel den Besitzer oder wird ein bereits geschlossener Vertrag rückgängig gemacht? © Roß

Heusenstamm - Platz für bis zu 150 jugendliche Flüchtlinge ohne Begleitung soll im Heusenstammer Rainbow-Hotel geschaffen werden. Ob es dazu tatsächlich kommt, scheint derzeit allerdings eher ungewiss. Von Claudia Bechthold

Auf zehn Jahre will der Kreis Offenbach das Rainbow-Hotel am Seligenstädter Grund mieten. So hat es Kreisbeigeordneter Carsten Müller vor zwei Wochen bestätigt. Eine ideale Unterkunft, war Müller überzeugt, um junge, noch unmündige Menschen, die ohne erwachsene Begleitung nach Deutschland geflüchtet sind, angemessen zu betreuen. Doch inzwischen ist unsicher, ob das Hotel, das derzeit auch als solches genutzt wird, überhaupt umgewidmet werden kann.

Die Geschichte ist kompliziert, hat viel mit juristischen Begriffen und Klauseln zu tun. Und aufgeklärt ist sie noch lange nicht. Fest steht, dass Walter Knieriem, dem das Hotel bislang gehört, im vergangenen Jahr einen Vertrag zum Verkauf des Objekts abgeschlossen hat. Der Vertrag wurde notariell beurkundet. Und im Grundbuch ist eine sogenannte Auflassungsvormerkung eingetragen, mit der deutlich gemacht wird, dass es einen Besitzerwechsel geben wird. Geld ist aber nach übereinstimmenden Aussagen mehrerer Beteiligter bislang nicht geflossen. Über die Gründe dafür gibt es unterschiedliche Aussagen. Juristisch betrachtet ist der Verkauf damit nicht vollzogen.

Vertragspartner waren Walter Knieriem als Verkäufer und eine Gesellschaft (mbH) in Gründung als Käufer. Die GmbH ist offenbar auch in der Auflassungsvormerkung als Käufer genannt. Über die Frage, ob diese GmbH schon ins Handelsregister eingetragen ist, gibt es widersprüchliche Aussagen. In der Zwischenzeit soll sich ein Münchner Geschäftsmann in diese GmbH eingekauft haben. Der Mann, der in Branchenkreisen als seriöser Bänker gilt, habe auch schon vor dem Verkauf vor einem Jahr Interesse an dem Hotel gezeigt, berichtet Knieriem. Und dieser Mann ist jener, der mit dem Kreis Offenbach über die Vermietung des Hotels verhandelt. Der Vertrag zwischen dem Kreis und der GmbH beziehungsweise einer Betreibergesellschaft ist nach den Angaben von Carsten Müller mittlerweile unterschrieben.

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In der vergangenen Woche hat sich im Zusammenhang mit der Nutzung des Rainbow-Hotels als Unterkunft für minderjährige Asylsuchende ohne Begleitung noch einmal Bürgermeister Peter Jakoby zu Wort gemeldet. Mit Heusenstammer Unternehmern habe er inzwischen ein Gespräch zur Hotelsituation in der Stadt geführt, berichtete er im Stadtparlament. Das Rainbow spiele für etliche Geschäftsleute eine Rolle, sagte Jakoby. Er wisse zwar, dass der Kreis die Jugendlichen unterbringen müsse, habe aber in einem Brief an den Kreis betont, wie wichtig es sei, die Hotelkapazität in der Schlossstadt zu erhalten. Und betonte dazu, es gehe nicht darum, sich gegen Flüchtlinge auszusprechen. In dem Schreiben habe er zudem darauf hingewiesen, dass die Planungshoheit bei der Stadt liege. Damit meint er die im Bebauungsplan festgelegte Nutzung eines Areals etwa als Wohn- oder Gewerbegebiet.

Carsten Müller bleibt in der Situation gelassen. „Wir schauen uns das an und warten ab, was passiert“, meinte er gestern auf Anfrage. Sicher hänge das Zustandekommen des Vertrages davon ab, ob es zum „Eigentumsübergang“ des Hotels an den Käufer komme. Eigentlich sollte die Anmietung der Räume zum 1. Dezember erfolgen. Aber die Eigentumsverhältnisse seien da freilich ganz entscheidend. Sollte der Vertrag nicht zustande kommen, müsse der Kreis sehen, ob ihm daraus ein Schaden entstanden sei. Der Frankfurter Anwalt von Walter Knieriem ist sich indes sicher, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis geklärt ist, ob der Verkauf gültig ist oder nicht. Knieriem selbst möchte den Vertrag am liebsten rückabwickeln. Sein juristischer Vertreter geht davon aus, dass das Besitzverhältnis nur vor Gericht geklärt werden kann.

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