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Land lehnt einen Vergleich ab Weiterer Prozess gegen Familienvater

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Zeugen im Prozess gegen vier mutmaßliche Schläger sind vielleicht bedroht worden (Symbolbild).
Der Angeklagte hat bereits mehrere Jahre in Haft gesessen. © Pixabay (Symolbold)

Der Albtraum könnte jetzt eigentlich vorbei sein. Im Dezember 2020 wurde Familienvater B. aus Dreieich nach der Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe aus der JVA Weiterstadt entlassen. Vier Jahre und sieben Monate hat er von den ausgeurteilten sieben Jahren wegen versuchten Totschlags abgesessen (wir berichteten ausführlich). Seit seiner Festnahme im Jahr 2012 beteuerte er seine Unschuld – bis heute.

Heusenstamm –  Eine damals 70 Jahre alte Heusenstammerin wurde am 12. Oktober 2012 in ihrer Wohnung an der Bleichstraße auf den Kopf geschlagen, als sie einen mutmaßlichen Einbrecher auf frischer Tat ertappte. Sie erlitt ein offenes Schädelhirntrauma, überlebte den Überfall nur knapp, erholte sich davon aber nie. Und sie konnte sich an nichts erinnern. Der Täter hatte fünf Mal mit einem unbekannten stumpfen Gegenstand brutal auf sie eingewirkt, bevor er mit ihrer Geldbörse über den Balkon im Parterre entkam.

Schon bald hatte sich das Ermittlungsteam auf den Handwerker B., damals noch in Dietzenbach wohnend, festgelegt. Der hatte bei der älteren Dame in einer einmaligen, kurzen Aktion einige Wochen vorher einen Sonnenschutz auf dem Balkon montiert. In der Nähe des Tatorts fand man einen Schraubendreher mit DNA-Anhaftungen B.s. Damit war sein Schicksal besiegelt. Weitere Anhaltspunkte schienen auf B. als Täter hinzuweisen.

Am 5. März 2015 wurde er nach zehn Verhandlungstagen Indizienprozess ohne einen einzigen stichhaltigen Beweis vor dem Landgericht Darmstadt verurteilt. Lange, zähe Anstrengungen um eine Revision und später um ein Wiederaufnahmeverfahren scheiterten. An seinem 50. Geburtstag im Mai 2016 trat er die Vollstreckungshaft an.

Nun ist er wieder bei seiner Familie, hat einen neuen Job, versucht, zur Normalität zurück zu kehren. Aber die Geschichte um das Delikt geht weiter. Das Land Hessen will sich die Behandlungskosten für die Seniorin vom vermeintlichen Verursacher zurückholen und klagt gegen den Mann.

75 000 Euro „Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung“ hat das Land geltend gemacht. Mitte April fand die Verhandlung vor der vierten Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt statt. Obwohl Richter Christoph Kuhlow das Urteil der Schwurgerichtskammer prinzipiell nicht anzweifelt, sieht er auch die Situation des Beklagten und fragt die Klageanwältin direkt: „Was hat das Land am Ende davon? B. ist heute 54 Jahre alt, verdient nicht viel und hat keine Aussicht auf eine üppige Rente. Wo soll das Geld herkommen?“ Kuhlow befürchtet, dass das Urteil am Ende nicht das Papier wert sei, auf das es gedruckt werde.

Deshalb schlägt er einem Vergleich vor: B. soll ein Drittel der veranschlagten Summe zahlen, 25 000 Euro. Erste Reaktion von Anwältin Gabriele Ramser: „Das haben wir sehr oft, dass die Beklagten nicht zahlen können.“ – Ihr Mandant habe noch 40 000 Euro Altschulden aus dem damaligen Hauskredit und dem Gerichtsverfahren, die Schuldnerberatung laufe. „Bei einer Privatinsolvenz könnte der Titel untergehen, könnte gar vom Insolvenzverwalter ausgeschlossen werden“, argumentiert auch der Anwalt B.s, Frank Krasser. Er und Familie B. sind positiv überrascht, dass Richter Kuhlow den Vergleich mit „nur“ einem Drittel vorschlägt, aber auch bereit wäre, nochmal in die Beweisaufnahme einzusteigen. Bei pünktlicher Ratenzahlung à 200 Euro im Monat würde sich die Summe nochmal auf 20 000 Euro verringern. B. ist sich nach kurzer Überlegungszeit sicher, dass er wohl in den Vergleich einwilligen würde. Anwältin Ramser äußert keine Tendenzen.

Nach mehreren Monaten Verzug – unter anderem hatte der Kläger angeblich das Protokoll nicht erhalten – liegt nun seit kurzem das Ergebnis vor. Entgegen der Erwartungen hat das Land Hessen den Vergleich abgelehnt. Der Prozess geht in die nächste Runde, und mit ihm die Verbitterung des Beklagten B.: „Die haben mir fünf Jahre meines Lebens gestohlen. Die bekomme ich nie mehr zurück. Die 20 000 Euro hätte ich bezahlt. Ich will einfach endlich damit abschließen können.“ (Von Silke Gelhausen)

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