Mehrfach vorbestrafter Täter nach Einbruch in Heusenstamm zu Haftstrafe verurteilt

Weil er am Tatort reichlich DNA-Spuren hinterlässt, kommt die Polizei einem Einbrecher schnell auf die Schliche. Ein Gericht verurteilt den Mann nun zu einer Gefängnisstrafe von mehr als zwei Jahren.
Heusenstamm - Die Justizangestellten führen den 29-Jährigen in Fußfesseln zu seinem Platz, denn wegen einer Verletzung am Gelenk kann er zur Zeit keine Handschellen tragen. Wegen anderer Verurteilungen sitzt der Angeklagte derzeit in der JVA Weiterstadt ein. Staatsanwalt Thomas Glab konkretisiert die Anklage: Zuerst soll der Mann in der Nacht vom 13. auf den 14. April 2020 die Haustüre einer Gewerbeimmobilie an der Industriestraße aufgehebelt haben.
Im ersten Stock soll er mit seinem Werkzeug bei einer Firma noch gescheitert, zwei Treppenabsätze höher dann doch erfolgreich gewesen sein. Laut Glab ließ der Angeklagte eine Geldkassette mit 440 Euro Inhalt, sechs Laptops, eine Digitalkamera, ein Smartphone sowie Schlüssel für einen BMW mitgehen.
Einbruch in Heusenstamm: Täter hinterlässt seine DNA
Der Angeklagte hätte bei dem Einbruch eigentlich auch seinen Personalausweis liegen lassen können, denn der mehrfach vorbestrafte Mann hinterließ am Tatort DNA-Spuren – und das nicht zu wenig: So trank der ausgebildete Lagerlogistiker mit seinem damaligen Mittäter eine Flasche Aperol aus, die er am Tatort fand, und ließ sie mitsamt DNA-Spuren stehen. Außerdem hatte er sich an einer eingeschlagenen Scheibe geschnitten und verteilte Blutspuren in den Räumen.
Der Angeklagte lässt sich von Viktoria S. Kunkel und Manfred Döring vertreten. Döring führt die Drogensucht seines Mandanten als Grund für den Einbruch an: „Wer täglich bis zwei Gramm Kokain schnupft und Cannabis raucht, der braucht viel Geld“. Die Frage von Richter Manfred Beck, ob er sich schon einmal einer Therapie unterzogen habe, verneint der Angeklagte. Aus dem Gefängnis heraus habe er jedoch inzwischen einen Antrag gestellt und eine Kostenzusage erhalten. Für seinen Mandanten erklärt Döring, alles, was in der Anklage stehe, entspreche der Wahrheit. Die Verteidigung setzt auf eine Gesamtstrafe samt Zeitgutschrift. Denn der Angeklagte sitzt gerade zwei Urteile von insgesamt 23 Monaten ab. Die Bewährung für die erste Tat vergeigte er mit der nächsten. Absitzen muss er nun beide.
Heusenstamm: Staatsanwalt fordert Haftstrafe für Einbrecher
Staatsanwalt Glab hält für den Einbruch eine Strafe von 14 Monaten Knast für angemessen. Zusammen mit den anderen Urteilen plädiert Glab auf die eingedampfte Gesamtstrafe von 26 Monaten Gefängnis. Für die gestohlenen technischen Geräte soll der Angeklagte einen Geldwertersatz von 2500 Euro bezahlen.
Das Verteidiger-Duo Kunkel und Döring hält eine Gesamtstrafe von 22 Monaten für ausreichend. Im Urteil solle die Drogensucht des Angeklagten Erwähnung finden, fordert die Verteidigung.
Richter Manfred Beck und die Schöffen verhängen die von Glab geforderten 26 Monate Gefängnis, bleiben aber mit 2000 Euro beim Geldwertersatz unter der Forderung des Staatsanwalts. „Drogen kosten Geld“, kommentiert Richter Beck, „Sie sind bei Ihren Taten immer an unsinnigen Kleinigkeiten hängen geblieben“. Auch Beck spricht sich für eine Therapie des Angeklagten aus. Dessen Anwalt Döring kommentiert: „Dann haben wir mal einen Schnitt“. Das Urteil ist rechtsgültig. (Stefan Mangold)