In Heusenstamm wird die Nutzung städtischer Objekte ab 2023 teurer

Bürgerinnen und Bürger, die städtische Objekte für Veranstaltungen nutzen möchten, müssen ab dem kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen.
Heusenstamm – Ob das Sportzentrum Martinsee, die Alte Schule in Rembrücken oder das Haus der Begegnung: Die Gebühren zur Überlassung städtischer Objekte bleiben in Heusenstamm auch 2023 stabil – eigentlich. Denn ab dem kommenden Jahr werden unabhängig von Gebührenstufe und Position zusätzlich 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Kosten angerechnet, wodurch sich letztendlich doch einige, wenn auch vergleichsweise geringe Erhöhungen ergeben.
Grund dafür ist laut Bürgermeister Steffen Ball (CDU) eine Änderung im Umsatzsteuergesetz, die die Kommunen verpflichtet, Steuern auf Leistungen zu erheben, die ansonsten auch von privaten Anbietern erbracht werden könnten. „Räume können zum Beispiel auch von Hotels oder anderen Anbietern vermietet werden“, veranschaulicht der Rathauschef die Gesetzesänderung auf der jüngsten Stadtverordnetenversammlung.
„Aus diesem Grund mussten wir die Umsatzsteuer bei allen städtischen Objekten auf die bisherigen Preise obendrauf schlagen.“ Und so beläuft sich beispielsweise der Grundtarif für die Überlassung der Martinsee-Halle (leere Halle) in der niedrigsten Gebührenstufe 1 künftig auf 7,76, statt wie bisher auf 6,25 Euro pro Stunde. Für Nutzer der Kategorie 2 werden dort 187,43 Euro je Belegungseinheit (acht Stunden) fällig. Mit einem Pauschalbetrag von fast 1 000 Euro für den gleichen Tarif schlägt derweil Gebührenstufe 3 zu Buche.
Die Gebührenstufen
Die Gebührensatzung zur Überlassung städtischer Objekte in Heusenstamm sieht laut jüngstem Entwurf insgesamt vier Stufen vor. Die günstigste Stufe – Kategorie 1 – gilt für Heusenstammer Vereine, diverse Interessengemeinschaften und Verbände mit Sitz in Heusenstamm, örtliche Parteien und Wählergruppen, Polizeibehörden und Rettungsdienste, Kirchengemeinden aus der Schlossstadt sowie den Magistrat. Das Haus der Stadtgeschichte ist Nutzern der Kategorie 1 vorbehalten. Unter Stufe 2 fallen hingegen alle Veranstaltungen der oben genannten Gruppen, deren Ziel darin besteht, Gewinn zu erwirtschaften sowie Veranstaltungen Heusenstammer Bürger. Alle Mieter, die nicht explizit in Stufe 1 und 2 aufgelistet sind, finden sich wiederum in Kategorie 3 wieder. Bei Gebührenstufe 4 handelt es sich um einen Pauschalbetrag. jlf
„Da sieht man mal, wie groß eigentlich die Spreizung zwischen den einzelnen Stufen ist“, gibt FDP-Fraktionsvorsitzender Uwe Klein zu bedenken. Er möchte daher wissen, wie oft die Kategorien 2 und 3 überhaupt zum Tragen kommen und wie viel die Stadt damit bisher eingenommen hat. Bürgermeister Ball präsentiert sogleich die Zahlen: Rund 25 000 Euro habe die Stadt 2019 aus der Überlassung des Kultur- und Sportzentrums Martinsee unter Anwendung besagter Tarife erhalten. „Sie sehen, auch diese Stufen kommen also durchaus zur Anwendung“, stellt Ball klar.
Doch was ist eigentlich mit den Schülern? In welcher der insgesamt vier Tarifgruppen finden sie sich wieder, wenn sie zum Beispiel ihren Abi-Ball in einem der Objekte ausrichten wollen, will die AfD-Fraktion wissen. Auch auf diese Frage hat der Rathauschef eine Antwort. So fielen die Heusenstammer Schulen mit Veranstaltungen wie etwa einer Abschlussfeier in die Kategorie 2. „Das liegt daran, dass wir sie schlicht und ergreifend nicht in die günstigste Gebührenstufe packen konnten“, begründet der Bürgermeister. Demnach wird ein Abi-Ball als Veranstaltung Heusenstammer Bürger behandelt.
„Ich denke, das ist alles nachvollziehbar“, wendet sich Ball zum Schluss an die Stadtverordneten, die das offensichtlich ganz ähnlich sehen und dem Entwurf daher mit großer Mehrheit zustimmen. (Jan Lucas Frenger)