Mehrwegpflicht: Alternativen zu Einweg sind in Heusenstamm kaum gefragt

Eine Mehrwegpflicht für die Gastronomie soll Müll vermeiden. In Heusenstamm gibt es allerdings kaum ein Angebot an Mehrweggeschirr, die Gäste finden eine andere Lösung.
Heusenstamm – Seit Anfang des Jahres gibt es eine Mehrwegpflicht für die Gastronomie. Caterer, Lieferdienste und Restaurants sind verpflichtet, neben Wegwerfverpackungen für Essen und Getränke alternativ Mehrwegbehälter anzubieten. Doch das Gesetz sieht eine Einschränkung vor: Für Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche gilt die Verpflichtung nicht. Sie können freiwillig Alternativen anbieten. In Heusenstamm würden nach Angaben der Stadt nur ein oder zwei Gastronomiebetriebe unter das Gesetz fallen. Bisher ist das Angebot entsprechend gering, auch weil es fast keine Nachfrage vonseiten der Kunden gebe, wie die Gastronomen anmerken. Die Stadt möchte beide Seiten über ihre Rechte und Verpflichtungen aufklären.
Im Restaurant „Zur Stadt Offenbach“ – meist nur die „Katja“ genannt – gibt es allerdings schon die Möglichkeit, sein Schnitzel oder den Salat im müllvermeidenden Mehrwegbehälter zu bekommen. Aber der große Renner sei es nicht, sagt Betreiberin Mechthilde Grasmück. Die Behältnisse, die gegen ein Pfand dem Kunden mit nach Hause gegeben werden, seien kaum gefragt.
Mehrwegpflicht in Heusenstamm nicht bei allen Gastronomen bekannt
An anderer Stelle scheint der Mitarbeiter eines Restaurants noch nicht einmal von der Mehrwegpflicht gehört zu haben. Es gebe bei ihm auch kein Bedarf, etwas zu ändern. Wegen der Ausnahmeregelung für kleine Betriebe muss er das auch nicht. Aus der „Alten Scheune“, ebenfalls wie die „Katja“ in der Frankfurter Straße ansässig, ist zu hören, dass ein Mehrweggeschirr noch angeschafft werden soll, aktuell gebe es das aber nicht. Auch hier besteht keine Verpflichtung dazu. Bis es so weit ist, hätten viele Kundinnen und Kunden einen anderen Weg gefunden, Verpackungsmüll zu sparen. Viele würden telefonisch bestellen und ihr eigenes Geschirr zur Abholung mitbringen: eine saubere Lösung, wie es aus dem Restaurant heißt. Ein freiwilliges Angebot möchte in Zukunft auch die TSV-Gaststätte ihren Gästen machen, sagt Sina Franusch, die mit ihrer Familie die Vereinsgaststätte betreibt. Sie stehe mit verschiedenen Unternehmen in Kontakt, die ein entsprechendes Mehrweggeschirr vertreiben. Bisher habe sie aber noch kein passendes Modell gefunden. Druck vonseiten der Kunden verspüre sie nicht. Sie habe bisher keine einzige Nachfrage in diese Richtung mitbekommen. Ein Problem sieht sie, wenn es um steigende Kosten geht: „Die Kunden sind noch nicht bereit oder können es sich nicht leisten, höhere Preise zu zahlen.“
Stadt Heusenstamm sucht den Austausch zur Mehrwegpflicht
Auch wenn das neue Gesetz für die meisten Gastronomen nur eine Kann-Vorschrift, wie es die Stadt nennt, ist, hat das Ordnungsamt den Punkt Mehrwegpflicht in die Gaststättenkontrolle aufgenommen. Diese findet einmal im Jahr statt und wird durch Nachkontrollen ergänzt. In diesem Jahr stehe sie noch aus. Damit die Stadt einen Überblick hat, wer eine Mehrweg-Alternative anbietet, werde gerade eine schriftliche Abfrage für alle vorbereitet, die To-Go-Produkte im Sortiment haben – vom Kiosk bis zum Restaurant. Beiliegen soll ein Merkplatz zu den gesetzlichen Vorgaben.
Denn wer freiwillig teilnimmt, muss sich trotzdem an Vorschriften halten: Ein Schild, zum Beispiel an der Tür aufgehängt oder auf dem Tresen aufgestellt, muss die Regeln für das Mehrwegsystem zeigen. Ein wichtiger Punkt: Das Geschirr muss sauber zurückkommen. (Theresa Ricke)