Personalnot führt zu Knöllchen-Delle

Heusenstamm – Die Einnahmen der Stadt Heusenstamm aus den Verwarnungsgeldern im Straßenverkehr sind im vergangenen Jahr dramatisch eingebrochen. Im Vergleich zum Jahr 2019 mit 70 780 Euro haben sich die Einnahmen 2021 fast halbiert – auf 36 270 Euro.
Die Gründe dafür liegen aber mitnichten am neuen Bußgeldkatalog des Landes. Davon ist zumindest Erster Stadtrat Uwe Michael Hajdu (CDU) überzeugt. In der neuen Verordnung waren viele geringfügige Ordnungswidrigkeiten in schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten umgewandelt worden. Die Bußgelder für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten landen aber grundsätzlich ab einer Höhe von 55 Euro beim Land Hessen und bleiben nicht bei den örtlichen Ordnungsämtern. Durch die Änderung war deswegen in den Kommunen landesweit ein Absacken der Einnahmen befürchtet worden. Zumindest für 2021 kann Hajdu das nicht bestätigen, auch wenn der Katalog erst im November vergangenen Jahres in Kraft getreten ist.
Dass die Einnahmen dennoch so eingebrochen sind, schiebt der Erste Stadtrat auf krankheitsbedingte Personalprobleme. „Der erhebliche Rückgang der Einnahmen aus dem Verwarngeldbereich im Jahr 2021 beruht auf personellen Engpässen bei der Ordnungspolizei.“ Vor allem die Corona-Pandemie hätte immer wieder große Lücken in die Belegschaft geschlagen.
Im von den Änderungen betroffenen Bereich der anteiligen Einnahmen aus den Bußgeldverfahren, etwa Geschwindigkeitsverstöße oberhalb der Verwarngeldgrenze bis 55 Euro und Rotlichtverstöße, gab es 2021 laut Hajdu sogar geringe Mehreinnahmen als im Jahr zuvor.
Darauf, dass es aber dennoch zu einer dauerhaften Delle auf der Einnahmenseite kommen könnte, deuten Zahlen des Landes hin. Monatlich gingen in Kassel seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs rund 10 000 mehr Anzeigen im schwerwiegenden Bereich ein als zuvor. Zwar sei grundsätzlich nicht auszuschließen, dass diese Zunahme nicht auch von anderen Faktoren bedingt wird. Es liegt jedoch nahe, dass diese Verfahren aus den Töpfen der Kommunen verschwinden. Ob das auch in Heusenstamm durchschlägt, bleibt also abzuwarten.
Alles in allem könnten zumindest bis jetzt keine belastbaren Aussagen getroffen werden, ob es ab dem Gültigkeitszeitraum des neuen Bußgeldkatalogs zu Veränderungen bei den Einnahmen gekommen ist, sagt Hajdu. Das liege vor allem daran, dass die vorliegenden Jahresstatistiken keine spezifische Auswertungen ermöglichten, die zwischen den Einnahmen aus dem alten Bußgeldkatalog und dem neuen Bußgeldkatalog differenzierten. Hajdu: „Für das laufende Jahr 2022 lassen sich ebenfalls noch keine qualifizierten Aussagen treffen.“ Allerdings bedeutet das keine Entwarnung. Hajdu hält es nicht für ausgeschlossen, dass „wir im Jahr 2022 eine höhere Zahl an Verfahren nach Kassel abgeben müssen.“ (Christian Reinartz)