Friedhofsgebühren in Heusenstamm: Explosionsartige Steigerung abgewendet

Der große, befürchtete Schock bei den Friedhofsgebühren in Heusenstamm bleibt vorerst aus. Die Nachkalkulationen des Magistrats lassen die Kosten sogar an einigen Stellen sinken.
Heusenstamm – Vor etwas mehr als einer Woche haben sie im Haupt- und Finanzausschuss noch für hitzige Debatten gesorgt: die Friedhofsgebühren der nächsten fünf Jahre. In einem ersten Entwurf, der während der Sitzung diskutiert wurde, waren ab 2023 teils saftige Erhöhungen vorgesehen – unter anderem sollten die Kosten für ein Urnenreihengrab um fast 1 000 Euro steigen (wir berichteten).
Seit der Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Mittwoch steht fest, dass sich die Schlossstädter künftig zwar mit Erhöhungen anfreunden müssen, diese fallen nun aber deutlich milder aus. Die angekündigten Nachjustierungen durch den Magistrat haben zudem dazu geführt, dass die Gebühren an einigen Stellen sinken.
Neben der Korrektur einer fehlerhaften Kostensituation, die im ursprünglichen Entwurf fälschlicherweise zu Steigerungen geführt hatte, berücksichtigte der Magistrat bei der Überarbeitung der Gebührenordnung auch die Kritikpunkte der Stadtverordneten. „Wir haben noch mal an diversen Stellschrauben gedreht, um die Erhöhungen den Wünschen entsprechend abzuflachen“, bestätigte Erster Stadtrat Uwe Michael Hajdu auf der Stadtverordnetenversammlung. Hierzu habe man unter anderem den Anteil des öffentlichen Grüns von 25 auf 30 Prozent erhöht sowie mit deutlich geringeren Kosten für Strom und Gas kalkuliert.
Ein Blick auf die neue Satzung zeigt: die Berechnungen haben ihre Wirkung entfaltet. So wird etwa die Gebühr zur Überlassung eines einfachen Urnenreihengrabes nicht wie ursprünglich geplant von 660 auf über 1 600 Euro angehoben, sondern beläuft sich ab 2023 auf 940 Euro. Damit liegt die Grabstätte auch wieder unter dem, was für ein herkömmliches Einzelreihengrab (830 auf 1070 Euro) anfällt. Richtig teuer sollte es auch bei den anonymen Urnengräbern werden, im vorläufigen Entwurf war eine Erhöhung von mehr als 100 Prozent verankert. Laut aktueller Version steigen die Kosten nun auf lediglich 870 Euro.
An einigen Stellen ergibt sich durch die Neukalkulation derweil sogar eine Verringerung der Grabstättengebühren. Lediglich 770 Euro werden beispielsweise künftig für ein Urnenreihennischengrab mit Stele und Platz für eine Urne erhoben (vorher 1150 Euro) – obwohl im alten Entwurf noch eine Steigerung auf über 1200 Euro vorgesehen war.
Gar erfreulicher stellt sich die Situation bei den klassischen Erdgräbern dar, hier dürfen Bürger fast durchweg günstigere Preise erwarten. So sinkt etwa die Gebühr für ein Reihendoppelgrab von fast 1 900 auf 1 460 Euro. Der Satz für Wahlgräber geht ab 2023 ebenfalls nach unten. Der Erwerb der Nutzungsrechte, etwa für ein Zweierwahlgrab ohne Vorausbau, schlägt demnach mit rund 2 800 Euro zu Buche und liegt damit deutlich unter der geplanten Gebühr von fast 4 000 Euro.
Weniger positiv sieht es hingegen in Bezug auf die Bestattungsgebühren aus – insbesondere die Beisetzung von Urnen wird deutlich teurer. Fast 300 Euro mehr müssen Angehörige beispielsweise künftig für eine entsprechende Bestattung in einem Erdgrab blechen. Verantwortlich für diese Steigerung ist ein neu eingeführter Grundbetrag für die Kosten der Trauerhalle, der gemessen an den jeweiligen Fallzahlen auf die Bestattungsgebühren angerechnet wird. Die Gebühr zur Nutzung der Halle an sich bleibt mit 300 Euro jedoch stabil, Kühlzelle und Sezierraum kosten Hinterbliebene dank Abschreibungen in Zukunft weniger (86 Euro pro angefangener Tag).
Unter den Stadtverordneten sorgte der neue Entwurf für Zufriedenheit, anders als noch im Haupt- und Finanzausschuss regte sich kaum Widerstand unter den Politikern. Wenig verwunderlich also, dass die Satzung bei der folgenden Abstimmung mit großer Mehrheit angenommen und das umstrittene Thema doch noch zu einem versöhnlichen Ende gebracht werden konnte.
Sozialdemokrat Rolf Lang merkte jedoch noch an, dass der Magistrat seiner Meinung nach nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe, um den Kostenblock zu verringern. „Spätestens bei der nächsten Anpassung sollten wir daher gemeinsam kreative Vorschläge entwickeln“, plädierte er.
Wie bald es dazu kommen wird, ist auch abhängig von den Ergebnissen der jährlichen Nachkalkulationen. Bis dahin scheint der ganz große Gebührenknall jedoch abgewendet. (Jan Lucas Frenger)