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Volksbank-Kunde vermisst Transparenz bei Änderungen der AGB

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Von: Joshua Bär

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Liest sich die geänderten Geschäftsbedingungen durch: Erwin Heberer hätte sich eine Auflistung auf der ersten Seite gewünscht.
Liest sich die geänderten Geschäftsbedingungen durch: Erwin Heberer hätte sich eine Auflistung auf der ersten Seite gewünscht. © bär

Insgesamt 111 DIN A4-Seiten. So umfangreich sind die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Sonderbedingungen der Frankfurter Volksbank. Der Heusenstammer Erwin Heberer geht Seite für Seite durch.

Heusenstamm - Der Frust wird dabei zunehmend größer. „Ich habe das Gefühl, ich soll das einfach blind abnicken.“ Denn anstatt die Änderungen bereits im Anschreiben oder auf der ersten Seite der AGB mitgeteilt zu bekommen, muss der 73-Jährige bis zur Seite 78 blättern, um zu sehen, welchen neuen Bedingungen er zustimmen soll. „Wer liest denn schon bis Seite 78?“

Rückblick: Im April vergangenen Jahres entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Geldinstitute ihre AGB nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden ändern dürfen. Vor allem die Einführung beziehungsweise Erhöhung von Gebühren auf diese Weise ist laut BGH-Urteil unwirksam. Für die Geldinstitute heißt das, sie müssen ihre Geschäfts- und Sonderbedingungen überarbeiten.

Das gilt auch für die Frankfurter Volksbank. Darauf weist sie in ihrem Anschreiben an Heberer, das der Redaktion vorliegt, hin. So gelte es nach dem Urteil „Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen zu erhalten.“ Daher müssten Bank wie Kundinnen und Kunden „die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren.“ Gegenstand dieser neuen Vereinbarungen sind laut Anschreiben „die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sonderbedingungen sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis“.

Die von dem Geldinstitut beteuerte Transparenz vermisst Heberer allerdings. Für ihn ist nicht ersichtlich, welche Bedingungen sich ändern werden. Denn ein Hinweis, auf welcher Seite die Neuerungen aufgeführt sind, fehlt. „Woher soll ich wissen, dass sie auf Seite 78 stehen?“ Es sei nötig, den Kundinnen und Kunden bereits im Anschreiben mitzuteilen, wo genau sie die geänderten Bedingungen nachlesen können, meint der Heusenstammer.

Die Frankfurter Volksbank begründet ihre Entscheidung, die neuen Geschäftsbedingungen nicht auf der ersten Seite aufzuführen, mit technischen Gründen. „Leider war es nicht möglich, sie weiter vorne zu platzieren“, meint Christina Laible, Referentin Unternehmenskommunikation. Dass den Kundinnen und Kunden nicht auf dem Anschreiben mitgeteilt werde, wo sie die Änderungen nachlesen können, begründet das Geldinstitut damit, dass die Anschreiben bereits aufgesetzt wurden, bevor die neuen AGB endgültig fertiggestellt waren. Etwaige Fragen zu den neuen Geschäfts- und Sonderbedingungen könnten Kundinnen und Kunden jedoch jederzeit mit einem Berater besprechen, versichert Laible. Dies sei auch persönlich in der Filiale möglich.

Erwin Heberer ist vom Vorgehen seiner Bank enttäuscht: „Ich hätte erwartet, dass schon auf den ersten Seiten auflistet wird, was sich an den Geschäftsbedingungen ändert. Und wenn das nicht möglich ist, hätten sie wenigstens mit Fettungen hervorgehoben werden können.“ Andere Geldinsitute häten sich die Mühe gemacht, ihren Kunden detaillierte Tabellen zusenden, in denen sämtliche Änderungen aufgeführt würden, berichtet er. Da frage er sich, warum das nicht auch bei der Frankfurter Volksbank möglich ist.

Verärgert ist der 73-Jährige auch darüber, dass die Dokumente vornehmlich über Computer oder Smartphone heruntergeladen werden sollen. „Was machen denn die Menschen, die keinen Computer zuhause haben?“ Besonders ältere Menschen sieht Heberer dabei benachteiligt. Christina Laible rechtfertigt das Vorgehen des Geldinstituts, auf den digitalen Weg zu setzen. „Wir möchten auf diese Weise Papier sparen und bitten alle Kundinnen und Kunden uns dabei zu unterstützen.“ Es sei allerdings weiterhin möglich, die Dokumente in der Filiale zu erhalten und ihnen vor Ort zuzustimmen.

Erwin Heberer hat das bislang noch nicht getan. Er wolle erst abwarten, was die Bank auf eine vom ihm gesendete Anfrage antwortete, bevor er die neuen Bestimmungen unterzeichne. (Joshua Bär)

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