Absichern für die Zukunft: Bebauungsplan für Stadtwerke

Die Stadtwerke beliefern die Langener längst nicht mehr nur klassisch mit Wasser, Gas und Strom, die Energiewende ist ein großes Thema. Der Energieversorger setzt mit dem Blockheizkraftwerk, mit dem das Wohngebiet Liebigstraße mit Fernwärme versorgt wird, auf eine innovative Lösung und auch im öffentlichen Nahverkehr baut er die E-Mobilität aus – das alles vor dem Hintergrund einer wachsenden Langener Bevölkerung.
Langen – In ihren Kernbereichen müssen sich die Stadtwerke in den kommenden Jahren etlichen Herausforderungen stellen. Damit die künftige Entwicklung des Standorts in der Weserstraße gesichert ist, will der Magistrat deshalb einen Bebauungsplan aufstellen lassen und empfiehlt der Stadtveordnentenversammlung, einer entsprechenden Vorlage zuzustimmen.
Der neue Bebauungsplan mit der Nummer 45.V soll den Namen „Stadtwerkeareal zwischen Weserstraße und Moselstraße“ tragen, womit die südliche und die nördliche Grenze genannt sind. Östlich wird der Planungsbereich von der Elisabethenstraße begrenzt, westlich von der künftigen Fuldastraße, die neben dem markanten Stadtwerketurm von der Weser- zur Moselstraße führen wird.
„Die künftigen Herausforderungen für die Stadtwerke als Betreiber von Wasser-, Gas- und Stromnetz sowie Anbieter von Fernwärme führen mittelfristig zu einem weiteren Flächenbedarf am Standort Weserstraße“, begründet der Magistrat. Ziel des Bebauungsplans sei deshalb, dass das Areal als Gewerbegebiet festgelegt wird. Teilflächen mit technischer Infrastruktur sollen als Versorgungsflächen festsetzt werden. Wohnnutzung soll dort – mit Ausnahme von betriebszugehörigen Wohnungen – künftig ausgeschlossen werden. Bestehende genehmigte bauliche Anlagen und Nutzungen genießen dann Bestandsschutz. „Die Planung dient der Sicherstellung der öffentlichen Versorgung“, betont Bürgermeister Jan Werner. „Wenn unsere Stadt wächst, muss die Infrastruktur ebenfalls mitwachsen. Und dafür schafft der Bebauungsplan die Voraussetzungen.“
Blockheizkraftwerk bei künftiger Nutzung berücksichtigen
Gleichzeitig richtet sich der Blick auf die bestehende und künftige Nachbarschaft. „Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan möchten wir auch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im gesamten Umfeld sicherstellen“, erläutert Erster Stadtrat Stefan Löbig. Künftige Nutzungen müssen insbesondere das neue Blockheizkraftwerk neben dem Stadtwerketurm berücksichtigen. Umgekehrt müssen zusätzliche Anlagen und Nutzungen sowie der Verkehr des Versorgungsunternehmens verträglich mit der bestehenden Wohnbebauung sein. Dafür soll der Bebauungsplan die notwendigen Festsetzungen treffen – in dem er beispielsweise Abstände bis zur überbaubaren Grundstücksfläche und Regelungen zur Art der Nutzung festlegt.
Der Ausschuss für Umwelt, Bau und Verkehr hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig zugestimmt (bei zwei Enthaltungen der FWG-NEV). Die endgültige Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar. (jrd)