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Waldsee: Bannwald-Klage in letzter Instanz

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Kiesabbau in Langen
Bannwald erhalten oder Kies abbauen? Diese beiden Interessen stehen sich in Langen gegenüber. Der BUND klagt nun vor dem Bundesverwaltungsgericht mit Ziel, den Wald zu erhalten. © Privat

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) setzt seinen Kampf zur Erhaltung des Bannwaldes am Langener Waldsee fort. Nachdem der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Berufungsklage der Naturschützer gegen den Abbau von Sand und Kies am Waldsee abgewiesen hatte, hat der BUND das Bundesverwaltungsgericht als nächste und letzte Gerichtsinstanz angerufen.

Langen – Guido Carl, stellvertretender Vorsitzender des BUND, sagt: „Der dauerhafte Erhalt des Bannwaldes hat für uns Vorrang vor den kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen, für die der Kiesabbau steht. Durch den Klimawandel nimmt die Bedeutung des Bannwaldes als Ausgleichsfläche für die bebauten Bereiche sogar noch deutlich zu.“ Der Verband ist optimistisch, dass er den Rechtsstreit dort zugunsten des Bannwaldes gewinnen wird. „Der Weg durch die Instanzen ist mühsam, beschwerlich und teuer, doch wir sehen ausgesprochen gute Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Revision gegen die Entscheidungen des VGH, der Bannwald ist uns die Mühen wert“, sagt Carl.

Der Rechtsstreit begann 2013, nachdem das Regierungspräsidium Darmstadt den Kiesabbau am Waldsee durch die Firma Sehring auf einer Fläche von über 67 Hektar Bannwald zugelassen hatte. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte die Klage des BUND Hessen im Dezember 2015 abgewiesen, aber die Berufung gegen das Urteil bei der nächsthöheren Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH Kassel), zugelassen. Der VGH entschied den Fall erst am 17. Februar dieses Jahres – nach der ungewöhnlich langen Zeitspanne von sechs Jahren.

Neues Gesetz der Landesregierung verhindert nach BUND-Aufassung ähnliche Fälle

Der BUND hatte argumentiert, der Kiesabbau am Waldsee verstoße gegen Bestimmungen zum Artenschutz und sieht keine überwiegenden Gründe des Gemeinwohls gegeben. Die Verwaltungsrichter in Kassel befanden jedoch, dass der Wasser-, Klima-, Biotop- und Artenschutz berücksichtigt werde. Der Bannwald werde zum größten Teil nur vorübergehend in Anspruch genommen, denn er werde wiederaufgeforstet und dem Interesse an der Rohstoffgewinnung und dem Effekt für Infrastruktur und Wirtschaft sei zu Recht Vorrang eingeräumt worden, so der VGH. Das Gericht in Kassel hatte aber die Revision zugelassen und so den Weg zum Bundesverwaltungsgericht geöffnet. Denn der VGH sah maßgebliche rechtliche Fragen „der Klagebefugnis eines Umweltverbandes gegen einen bergrechtlichen Hauptbetriebsplan“ sowie „des Verhältnisses der artenschutzrechtlichen Prüfung“ als höchstrichterlich noch nicht geklärt an.

Ausdrücklich lobt der BUND Hessen die kürzlich bekannt gewordene Gesetzesinitiative der schwarz-grünen Landesregierung, mit der der Bannwald vor weiteren Rodungen für den Kiesabbau geschützt werden soll. „Eine Auseinandersetzung wie um den Bannwald am Langener Waldsee wird nach der Novellierung des Hessischen Waldgesetzes nicht mehr nötig sein“, hofft Carl.  (jrd)

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