Antragsrecht fürs Langener Jugendforum

Im Oktober hat die Stadtverordnetenversammlung das Initiativrecht für das Langener Jugendforum beschlossen. Damit kann die Vertretung der Kinder und Jugendlichen direkt Anträge an das Stadtparlament und die Ausschüsse stellen ohne wie zuvor einen Umweg über den Magistrat zu nehmen. Nun wurde der Beschluss finalisiert.
Langen – Dem einstimmigen Beschluss für eine Einführung dieses Rechts für das Jugendforum lag ein interfraktioneller Antrag zugrunde. In der letzten Stadtverordnetenversammlung des Jahres mussten die Parlamentarier nun noch die nötigen Satzungsänderungen beschließen, damit das neue Recht fürs Jugendforum wirksam wird.
Mitreden bei allen Belangen der Stadt
Neben der Satzung für das Jugendforum betrifft das auch die Hauptsatzung der Stadt und die Geschäftsordnung für Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse. Zu letzterer hatte die CDU-Fraktionen einen Änderungsantrag eingebracht. Die Christdemokraten schlagen für die Geschäftsordnung die Ergänzung vor, einen bestimmten Paragrafen auszuschließen. Mit dieser Anpassung werde verhindert, dass Vertreter des Jugendforums Anträge zur Geschäftsordnung stellen können, so die Fraktion. „Somit wird sichergestellt, dass nur gewählte Stadtverordnete in die Abläufe und Regularien der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse durch Antrag eingreifen können“, heißt es im CDU-Antrag. Für den so geänderten Absatz des Paragrafen in der Geschäftsordnung stimmen alle Stadtverordneten außer die Linke; die WiLa enthält sich. Die so geänderte Vorlage wird mit zwei Enthaltungen der Linken einstimmig angenommen.
Das stellt die Weichen für die Abstimmung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt und der Satzung des Jugendforums, die jeweils einstimmig von allen anwesenden 38 Parlamentariern beschlossen werden. In Artikel eins der Satzung des Jugendforums ist somit verankert, dass es für alle Belange der Stadt ein Antragsrecht in der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse besitzt. Weiterhin besitzen die Mitglieder Anhörungs-, Vorschlags- und Rederecht und werden zu allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, angehört und können entsprechende Vorlagen beim Magistrat einreichen. Das Initiativrecht tritt mit dem Jahresbeginn in Kraft.
Jugendforums-Mitglieder haben den Schritt ein Jahr vorbereitet
Damit geht für das Jugendforum ein wichtiges Vorhaben in Erfüllung: Für die zweite Legislaturperiode hatte sich das Gremium neben der Erhöhung der Altersgrenze die Erlangung eines Antragsrechts vorgenommen, um unabhängig von Magistrat und Fraktionen seine Vorschläge einzubringen. Die Jugendlichen freuen sich, dass sich ihre Vorarbeit ausgezahlt hat. „Seit etwa einem Jahr sitzen engagierte Mitglieder des Jugendforum daran, mit einigen Fraktionen ein Recht zu schaffen, das den Kindern und Jugendlichen erlaubt, Anträge direkt in die Ausschüsse der Stadt zu geben, ohne sie vorher über den Magistrat oder eine der Fraktionen stellen zu müssen“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende Cornelius Miller. „Wir freuen uns, dass wir nun eigenständig Anträge stellen dürfen!“
Das Jugendforum sei den Parteien, die es bei der Antragstellung unterstützt und letztlich für das Initiativrecht gestimmt haben, dankbar. „Durch das Recht sind wir noch unabhängiger und überparteilicher geworden. Pläne für unsere ersten Anträge haben wir auch schon“, betont Miller. So steht immer noch die Anpassung des Eintrittsalters auf 21 Jahre zur Debatte. „Aber auch kleinere Anträge wie für Insektenhotels oder fahrradfreundlichere Straßen werden schon fleißig diskutiert“, so Miller.
Von Julia Radgen