Jahrhunderte alter Linde droht die Säge

Linde Darmstädter Straße Naturdenkmal Langen
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Seit mehr als 300 Jahren steht die Winterlinde an der Darmstädter Straße. Doch in welchem Zustand ist das Naturdenkmal? Ein Fall für den Gutachter.

Langen ‐ Der mehr als 300 Jahre alten Winterlinde an der Darmstädter Straße droht die Fällung. Der Kreis empfiehlt, das Naturdenkmal zu roden – doch die Eigentümer wehren sich. Von Holger Borchard

„Ich kenne diesen Baum von Geburt an. Er begleitet mich seit 75 Jahren“, sagt Dr. Rainer Block. „Er ist unverwechselbar und prägt das Ortsbild.“ Deshalb hat der Kreis die Winterlinde 1989 zum schützenswerten Naturdenkmal erklärt. Seither ist die Untere Naturschutzbehörde für die Pflege des Baums verantwortlich. „Dass er nun plötzlich ohne jegliche Erklärung fallen soll und wir sie vor der Behörde schützen müssen, ist skandalös“, so Block.

Maßnahme einer Baumkappung gleichzusetzen

Begonnen hat der Ärger in Abwesenheit des Ehepaars. Vor zirka zwei Wochen standen Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde sowie des beauftragten Baumpflege-Betriebs (die Pflege wird jährlich neu ausgeschrieben) auf der Matte. Die Arbeiten wurden freilich bald wieder eingestellt. Die Begründung flatterte wenige Tage später schriftlich ins Haus und ließ die Blocks aus allen Wolken fallen.

„Die aus Verkehrssicherheitsgründen gebotenen Rückschnitte müssten derart massiv erfolgen, dass die Maßnahme einer Baumkappung gleichzusetzen ist“, heißt es in dem Schreiben. Konsequenz: Der typische Habitus einer Winterlinde wäre nicht mehr gegeben – „daher sehen wir den Zeitpunkt gekommen, die auch uns über Jahre ans Herz gewachsene und zum Stadtbild gehörende Winterlinde zu roden.“

Eine ausführlichere Berichterstattung zum Thema finden Sie in der Printausgabe.

„Ist der Baum krank?“, fragt Ingrid Block. „Äußerlich ist kein Schaden zu erkennen, dafür erkennt man die roten Lebensadern umso besser. Vor einer Woche stand er noch in vollem Grün, im Juli hat er dem Sturmtief Olivia widerstanden, während in der Nachbarschaft Bäume entwurzelt und Dächer abgedeckt wurden.“ Und so zitieren die Langener, was jeder auf der Homepage des Kreises nachlesen kann: „Die Beseitigung eines Naturdenkmals und alle Handlungen, die zu seiner Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, sind verboten.“

Sichtkontrolle reicht bei Winterlinde nicht

Im Kreishaus sorgt das Echo aus Langen für Erstaunen und eine zerknirschte Pressesprecherin. „Das ist ganz anders gemeint, aber zugegebenermaßen äußerst unglücklich formuliert“, rudert Kordula Egenolf zurück. „Fakt ist, dass die so genannte Sichtkontrolle bei der Winterlinde nicht ausreicht. Die Verkehrssicherungspflicht erfordert einen massiven Rückschnitt, durch den der Baum aller Voraussicht nach den Status des Naturdenkmals verlieren wird.“

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